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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte)

der Verkündigung der Unfehlbarkeit des Papstes im Juli 1870 das Konkordat seitens der Regierung als nicht mehr zu Recht bestehend erklärt wurde.

Sonst nahmen während der Reichsratssession von 1868 besonders die Verhandlungen über die Finanzen und das Heerwesen die öffentliche Aufmerksamkeit in Anspruch. Ein massenhafter Verkauf von Staatsgütern wurde vorgenommen, wodurch es Brestel wirklich gelang, das thatsächliche Deficit auf 3-4 Mill. Fl. herabzumindern. Bei der Neugestaltung des Heerwesens wurde die allgemeine Wehrpflicht zu Grunde gelegt, mit 12jähriger Dienstzeit, davon 3 Jahre in der Linie, 7 Jahre in der Reserve, 2 Jahre in der Landwehr.

Infolge der zunehmenden nationalen Agitationen in Böhmen und Mähren hatten sich die Czechen, die ihre Ansprüche auf Selbständigkeit nicht erfüllt sahen, von dem Reichsrat ganz zurückgehalten, zogen sich nun auch von den Landtagen zurück und übergaben in Prag 23. Aug., in Brünn 25. Aug. 1868 sog. Deklarationen, worin sie die Integrität und Selbständigkeit der böhm. Wenzelskrone verfochten und die Wiederherstellung des böhm. Staatsrechts als Vorbedingung eines Ausgleichs mit der Krone bezeichneten. Den Polen wurden manche Zugeständnisse gemacht, indem in Galizien die poln. Sprache statt der deutschen zur amtlichen Sprache der Behörden erhoben wurde. Dennoch hörte die nationale Opposition nicht auf und fand jetzt rückhaltslose Unterstützung bei den feudalen und klerikalen Elementen, die sich durch die neue Gesetzgebung verletzt fühlten. Sie wurde noch mehr ermutigt, seit man bemerkte, daß innerhalb des Bürgerministeriums selbst, an dessen Spitze nach dem Ausscheiden Auerspergs (Sept. 1868) Taaffe getreten war, eine Minorität (Taaffe, Potocki, Berger) im Einverständnis mit Beust einen Ausgleich mit den widerstrebenden Nationalitäten befürwortete. Während Giskra, Herbst, Brestel, Hasner und Plener eine auch von ihnen als nötig anerkannte Revision der Verfassung durch den bestehenden Reichsrat gelöst sehen wollten, wünschten Berger, Potocki und Taaffe einen Reichsrat ad hoc einzuberufen und durcb diesen jene Frage entscheiden zu lassen. Am 15. Jan. 1870 nahm das Herrenhaus eine im Sinne der Kabinettsmajorität gefaßte Adresse an, worauf noch am gleichen Tage Taaffe, Potocki und Berger ihr Entlassungsgesuch einreichten; die Ministerpräsidentschaft übernahm 25. Jan. Hasner. Ein neuer Zwiespalt entstand im Ministerium über die Frage der Wahlreform, infolge dessen Giskra 20. März 1870 seine Entlassung nahm. Die Regierung legte 30. März das sog. Notwahlgesetz vor, worauf für den Fall der Nichtannahme oder Zurückgabe der Reichsmandate direkte Reichsratswahlen eingeführt werden sollten. Der Ausschuß genehmigte 31. März den Entwurf. Darauf erklärten die Polen ihren Austritt aus dem Reichsrat, und diesem Beispiel folgten die Slowenen sowie die Abgeordneten aus Görz, Triest, Istrien und Bukowina. So blieben fast nur Vertreter deutscher Nationalitäten im Abgeordnetenhause, die jedoch noch die beschlußfähige Zahl hatten. Zugleich beantragte das Kabinett beim Kaiser die Auflösung sämtlicher Landtage, deren Mitglieder den Reichsrat verlassen hatten, und als der Kaiser ablehnend antwortete, nahm es 4. April seine Entlassung. Diese wurde angenommen und Graf Potocki mit der Bildung eines neuen Kabinetts beauftragt, worin Graf Taaffe das Innere übernahm. Da dieses Kabinett weder einen Vergleich mit den Czechen und Polen zu stande brachte, noch die deutschen Verfassungstreuen des Reichsrats gewinnen konnte, so wurden 21. Mai das Abgeordnetenhaus und sämtliche Landtage (der böhmische erst 31. Juli) aufgelöst.

Beim Ausbruch des Deutsch-Französischen Krieges von 1870 verhandelte Napoleon anfangs wegen eines Bündnisses mit Österreich und Italien. Die raschen Erfolge der deutschen Waffen ließen jedoch den Gedanken an eine Allianz mit Frankreich keine feste Gestalt gewinnen. Unterdes war die Stellung des Ministeriums Potocki bereits unhaltbar geworden, und da sowohl im Herrenhause wie auch im Abgeordnetenhause Adressen angenommen wurden, die auf ein förmliches Mißtrauensvotum gegen das Ministerium hinausliefen, reichte dies 23. Nov. seine Entlassung ein, die es 7. Febr. 1871 erhielt.

In dem neuen Kabinett übernahm Graf Hohenwart das Innere und den Vorsitz, Habietinek Justiz, von Holzgethan Finanzen, Schäffle Handel, Jirecek Kultus und Unterricht, von Scholl Landesverteidigung; nachträglich wurde Grocholski als Minister ohne Portefeuille hinzugezogen. Das Kabinett zeigte durchweg föderalistische, feudalklerikale Tendenzen. Als eine Vorlage, betreffend die Autonomie Galiziens, im Verfassungsausschuß beraten wurde, erklärte Graf Hohenwart 10. Mai, daß, wenn die böhm. Opposition sich mit ähnlichen Konzessionen zufrieden geben wolle, eine entsprechende Vorlage auch betreffend Böhmen eingebracht werden solle. Diese Erklärung erregte einen Sturm des Unwillens, und das Abgeordnetenhaus beschloß 26. Mai eine Adresse an den Kaiser, die gegen föderalistische Experimente Verwahrung einlegte. Dies blieb erfolglos; der Kaiser antwortete 30. Mai, daß das Ministerium sein volles Vertrauen besitze.

Unterdes war Graf Hohenwart bemüht, den parlamentarischen Widerstand der Verfassungspartei gegen seine böhm. Ausgleichspläne zu brechen. Nachdem die Vorverhandlungen mit den Czechenführern zum Abschluß gediehen waren, verfügte ein kaiserl. Patent vom 11. Aug. die Auflösung des Abgeordnetenhauses und derjenigen Landtage, in denen die Verfassungspartei die Mehrheit hatte. Die Wahlen für die Landtage ergaben eine Niederlage der verfassungstreuen Partei, die im Abgeordnetenhause nur auf 66 Stimmen gegen 137 rechnen konnte und daher sich vom Reichsrat fern zu halten beschloß. Im böhm. Landtage kamen die Abmachungen Hohenwarts mit den Czechenführern zur Vorlage. Ein kaiserl. Reskript vom 12. Sept. erkannte das sog. böhmische Staatsrecht grundsätzlich an. Die czech.-feudale Majorität bestellte nunmehr einen Ausschuß von 30 Mitgliedern, um das staatsrechtliche Verhältnis Böhmens zu den übrigen Königreichen und Ländern zu regeln. Dieser legte in den 18 Fundamentalartikeln eine ganz neue Verfassung zunächst für Böhmen, im weitern aber für die ganze cisleithanische Reichshälfte, auf durchaus föderalistischer Grundlage vor, die von dem böhm. Landtag, aus dem 16. Sept. sämtliche deutsche Abgeordnete ausgetreten waren, einstimmig angenommen wurde. In einem großen Ministerrate wurde die böhm. Frage 20. Okt. verhandelt. Der Reichskanzler Graf Beust und Graf Andrássy sprachen sich gegen die czech. Vorschläge aus, und 21. Okt. entschied sich der Kaiser dahin, daß die böhm. Fundamentalartikel zur Vorlage im Reichsrate nicht ge-^[folgende Seite]