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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Parthenope - Partikularkonkurs
Zeiten Parthenope hieß. Schon einige Tage nach-
dem Championnet 23. Jan. 1799 Neapel erobert
hatte, verkündigte er die Errichtung der Republik
und setzte vorläufig eine Regierung von 21 Mit-
gliedern ein. Indes wollte der neue Staat bei
dem Widerstände der Provinzen, den Bedrückungen
der Befreier und den Mahregeln des nach Sicilien
geflüchteten Hofes keine feste Gestalt gewinnen.
Die Unfälle Scherers in Oberitalien zwangen die
Franzosen bald, Neapel mit Zurücklassung schwacher
Besatzungen zu räumen. In diesen Wirren lande-
ten in Calabrien mit Hilfe einer brit. Flotte unter
Nelson sardin., brit. und russ. Truppen, die der
Kardinal Russo (s. d.) befehligte, eroberten die festen
Plätze und zogen 20. Juni 1799 in Neapel ein, worauf
der bourbonische Thron wiederhergestellt wurde. (3.
Sicilien, Königreich beider.) - Vgl.Pahl, Geschichte
der P.R. (Franks. 1801)-, Hüffer, Die neapolit. Re-
publik des 1.1799 (im "Historischen Taschenbuch",
6. Folge, 3. Jahrg., Lpz. 1884).
Parthenope, Bezeichnung der Stadt Neapel
nach einer der Sirenen (s. d.), die ihr Grabmal in
der Nähe hatte. Auch Name des 11. Planetoiden.
Parther, s. Parthien.
Parthey, Gust. Friedr. Konst., Archäolog und
Buchhändler, geb. 27. Okt. 1798 zu Berlin, studierte
zu Berlin und Heidelberg Archäologie, bereiste 1820
- 24 Frankreich, England, Italien, Ägypten und
Vorderasien, übernahm 1821 die Nicolaische Buch-
handlung (s. d.) in Berlin und war seit 1857 Mitglied
der dortigen Akademie der Wissenschaften. Er starb
2. April 1872 in Rom. P. schrieb: "ve ?ki1i3 in-
Lula 6^U8HU6 IQ0QUII16Iiti8 cOININSQtatio" (Berl.
1830), "Wanderungen durch Sicilien und die Le-
vante" (2 Bde., mit Atlas, ebd. 1834-40), "Das
alexandrinische Museum" (ebd. 1838), "Vocadula-
riuiu coptico-I^tinuni 6t iHtino-copticnni" (ebd.
1844), "Deutscher Vildersaal" (2 Bde., ebd. 1861
-64) u. s. w.
Parthlen (Parthava beiden Persern, Par-
thia und Parthyene bei den Griechen), im
engern eigentlichen Sinne der nordwestl. Teil des
beutigen Chorassan nebst einem Stück des Irak-
Adschmi in Persien. Der Name soll nach Iusti-
nius in der Scythensprache "verbannt" bedeuten,
weil die Parther vertriebene Scythen gewesen sein
sollen. Roh, wild, aber tapfer, treffliche Bogen-
schützen und Reiter, waren sie durch eine Kriegslist
bekannt, die darin bestand, scheinbar zu fliehen und
während des Fliehens zu schießen und umzuwenden.
Nacheinander von den Assyrern, Medern, Persern
und Macedoniern unterjocht, gehörte P. in der
1. Hälfte des 3. Jahrh. v. Chr. zum Reich der Se-
leuciden. Um die Mitte des 3. Jahrh, kam es unter
die Herrschaft der Arsaciden (s. d.).
Partial (frz.), soviel wie partiell; Partial-
obligationen, Partiallose, Partiale, in
Teile geteilte und mit fortlaufenden Nummern ver-
sehene Schuldverschreibungen auf ein Anlehen.
Partiälbrüche erhält man durch Zerlegung
eines Bruches mit zusammengesetztem Nenner, z. V.
^----l-^-j--. In der Integralrechnung werden
Brüche, deren Zähler und Nenner ganze Funktionen
einer Veränderlichen sind, in analoger Weise zer-
legt; und jeder rationale Bruch läßt sich nur auf
eine Art in P. zerfallen.
Partial-Hypothekaranweifungen, s. Salb
nenscheine und Osterreichisch-Nngarische Monarchie.
Partialnenner, s. Kettenbruch.
Partialschaden, Partialverlust, bildet im
Versicherungsrecht den Gegensatz zum Total-
schaden und umfaßt diejenigen Schadenfälle, in
denen nicht der volle Wert der versicherten Gegen-
stände vernichtet ist. Der P. ist vom Versicherer
vollständig zu vergüten, wenn die Gegenstände zu
ihrem vollen Werte versichert waren; andernfalls
nur so viel Prozente derselben, als die Versicherungs-
summe Prozente des Versicherungswertes beträgt.
Partialtöne, s. Obertone.
Participieren (lat.), teilnehmen; Participa-
tion, Teilnehmung, Anteil; Participations-
conto, Conto sür ein Participationsgeschäft,
d. i. ein Geschäft für gemeinschaftliche Rechnung
mebrerer. (S. Gelegenheitsgesellschaft und Meta-
Geschäste.)
Participium (lat.), in der Grammatik jede von
einem Verbum abgeleitete nominale (deklinierbare)
Form, durch welche die Handlung des Verbums,
sei es in aktivem, sei es in passivem Sinne, als eine
Eigenschaft (adjektivisch, attributiv oder prädikativ)
ausgedrückt wird, z. B. "schlagend", "schlagendes
Wetter", "geschlagen", "ein geschlagenes Heer". Ob-
wohl so das P. ein Nomen ist, pflegt man es wegen
seines engen Zusammenhangs mit dem Verbum in
das Konjugationssystem einzurechnen.
Partick, Stadt in der schort. Grafschaft Lanark,
Vorort im SW. von Glasgow (s.d.), mit 36538 E.
Particular-Baptists (spr. -ticköller bä'pp-), s.
Baptisten. ^mann, Rentier.
Particulier (frz., spr. -külleh), soviel wie Privat-
Partie (frz.), ein in sich abgeschlossener Teil eines
umfassenden Ganzen, z.B. eine Baumpartie; in der
Musik die einzelnen Stimmen, im Theater die ein-
zelnen Rollen; das einzelne Spiel (z. B. Whist),
auch die zum Spiel oder gemeinsamen Vergnügen
verbundene Gesellschaft; im Handel ein Quantum
einer bestimmten Ware. Über eine andere Bedeu-
tung von P. in der Musik s. Suite.
Partie kontsnso (frz., spr. ongtöhs'), Schand-
fleck; pHrti63 1i0Qt6U368, Schamteile.
Partiöll (frz.), sich nur über einen Teil er-
streckend.
Partiererei, s. Hehlerei.
Partikeln (lat. pai-tioMas, "Teilchen"), in der
Grammatik die unflektierbaren Wörter, Z. B. Prä-
positionen und Konjunktionen, doch ist der Begriff
ein fchwankender (manche rechnen die Adverbien
dazu, andere nicht), überhaupt der Ausdruck aus
der neuern Grammatik ziemlich entfernt.
Partikulär (vom lat. D^rs, d. i. Teil), einen
Teil betreffend, abgesondert, einzeln; Partikular-
rechte, die in den deutschen Einzelstaaten geltenden
Rechte im Gegensatz zu dem Gemeinen deutschen
Rechte; Partikulargeschichte, die Geschichte ein-
zelner Staaten im Gegensatze zur Universalgeschichte;
Partikularismus, diejenige polit. Tendenz,
welche in einem Bundesstaate, z. B. im Deutschen
Reiche, für die Einzelstaaten eine möglichst grohe
Selbständigkeit anstrebt; Partikularist, An-
hänger, Vertreter dieser Richtung.
Partikularbedeckung, eine aus Infanterie
oder Kavallerie bestehende Abteilung, die in gewissen
Lagen der Artillerie zur Bedeckung beigegeben wird.
Partikulärdispache, s. Dispache.
Partikulares Urteil, s. Quantität.
Partikulärkonkurs, früher im gemeinrecht-
lichen Konkursprozeß der Konkurs über einzelne