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Pekingente – Pelagianer
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Peking'
Der Enkel desselben, Ku-bi-lai, verlegte 1267 die Residenz der Mongolenkaiser von Karakorum nach ihr, wobei sie den Namen Ta-tu, große Hauptstadt, erhielt,
bei den Mongolen hieß sie Khan-baligh (Cambalu). Nach der Vertreibung der Mongolen verlegte der Kaiser Jung-lo der Mingdynastie 1409 seine Residenz von
Nan-king (Hauptstadt des Südens) nach Pe-king (Hauptstadt des Nordens), welches seit dieser Zeit unter dem Namen bekannt ist. Unter den Chinesen ist er
nicht gebräuchlich; sie nennen P. King-tscheng oder King-tu, die Hauptstadt (Urbs).
Pekingente, große, von andern Enten durch auf dem Lande mehr aufrechte Körperhaltung auffallend verschiedene Hausente mit
langem Halse, breitem, ziemlich langem Rumpf, aufrecht stehendem Schwanze und kurzen orangefarbigen Füßen. Der Kopf ist dick, der Schnabel kurz, breit
und rotgelb gefärbt mit weißer Spitze. Das Gefieder ist reichlich vorhanden, locker und weich und bildet an der Brust eine Längsrinne, auf dem Oberhalse des
Erpels einen Federkamm. Die Gefiederfärbung ist weiß mit gelblichem Anfluge. Der Erpel wird bis 4½ kg, die Ente bis 3½ kg schwer. Die P. ist eine gute
Nutzente. (S. Enten und Tafel: Geflügel, Fig. 7.)
Pekinghuhn oder Cochin-Bantamhuhn, Zwergform des
Cochinchinahuhns (s. d.), in Körperform und Gefieder diesem gleich. Es giebt gelbe, rebhuhnfarbige,
gesperberte und weiße P.
Pekingtruppen (chines. Tsin-lü), der in und bei Peking stehende Teil der kaiserl.
Bannertruppen (s. Chinesisches Heerwesen).
Pektha, birman. Handelsgewicht, s. Keiat.
Pektīnstoffe (vom grch. pektós, fest, geronnen), in fleischigen Früchten und
in den Rüben vorkommende, meist gallertartige Verbindungen, deren Natur noch nicht hinlänglich aufgeklärt ist. In den unreifen Früchten und Rüben kommt
eine Substanz, die Pektose, vor. Diese wird beim Reifen der Früchte oder beim Kochen mit verdünnten Säuren in eine
lösliche Substanz, Pektin, übergeführt, welche ihrerseits wieder durch längere Einwirkung von Säuren oder Alkalien, oder
eines eigentümlichen, in den Früchten selbst erzeugten Ferments, der Pektase, sich in Metapektinsäure umwandelt. Von
diesem Endprodukt ist neuerdings nachgewiesen worden, daß sie relativ sehr reines Arabin (der Hauptbestandteil des arab. Gummis) ist. Das Pektin befindet
sich am reichlichsten in dem Safte von Birnen, Äpfeln, Rüben u.s.w.
Pektorālfremĭtus oder Stimmvibration, ein eigentümliches Erzittern
der Brustwand, welches die aufgelegte Hand während des lauten Sprechens an der Brustwand fühlt. Der P. ist ein wichtiges diagnostisches Kennzeichen bei
gewissen Brustkrankheiten, indem er bei Lungenentzündungen verstärkt erscheint, bei Rippenfellentzündungen dagegen verschwindet.
Pekulāt (Peculatus), nach röm. Recht der Diebstahl am Staatsvermögen
(pecunia publica). Er wird härter bestraft als der einfache Diebstahl (am Beamten mit dem Tode). Auch im geltenden
deutschen Strafrecht wird die Veruntreuung öffentlicher ↔ Gelder besonders hart bestraft (§§. 350, 351).
(S. Amtsvergehen, Unterschlagung.)
Pekulĭum (Peculium), im röm. Recht dasjenige Vermögen, welches eine der
Gewalt eines andern unterworfene Person (insbesondere ein Sklave oder Hauskind) mit der Bewilligung des Gewalthabers zur eigenen Verwaltung in Händen
hatte. Im neuesten röm. Recht wird noch unterschieden in Ansehung des Hauskindes (Sklaven bleiben hier außer Betracht): dasjenige, was ein Hauskind aus
dem Vermögen des Vaters erwirbt, bleibt Vermögen des Vaters; gestattet der Vater, daß das Kind das Erworbene verwalte, so entsteht ein
P. profectitium. Anderweit Erworbenes wird Vermögen des Kindes, unterliegt aber der Verwaltung und Nutznießung des
Vaters, bona adventitia regularia. Wenn unter gewissen Voraussetzungen die Verwaltung und Nutznießung wegfällt, z. B.
weil es nur mit dieser Maßgabe erworben ist, so wird von bona adventitia irregularia gesprochen. (S. auch
Adventizien und Castrense peculium.)
Pekuniär (vom lat. pecunia, Geld), Geld betreffend.
Pelāde (frz.), columbische Maiskrankheit, eine in Columbia vorkommende Krankheit der
Menschen und Tiere, welche durch den Genuß von verdorbenem Mais entsteht. Hauptsymptome: Ausfallen der Haare, Lockerung und Ausfallen der Zähne,
Schwäche der Extremitäten.
Pelagiāner, eine im 5. Jahrh. zuerst in der abendländ. Kirche als ketzerisch verurteilte theol. Richtung, die die
Lehre von der Erbsünde bekämpfte und die Willensfreiheit und das auch durch den Sündenfall nicht verlorene Vermögen des Menschen zum Guten behauptete.
Den Namen haben die P. von dem brit. Mönch Pelagius, der seit Anfang des 5. Jahrh. in Rom lebte und dem sich der
energische frühere Advokat Cölestius (Cälestius) anschloß. Nachdem beide in Rom durch ihren Eifer für Sittlichkeit und
Ascese allgemeine Achtung erworben hatten, gingen sie 411 nach Afrika, wo ihnen Augustinus und die von ihm vertretene Richtung entschieden entgegentrat.
Cölestius wurde bei Anlaß seiner Bewerbung um eine Presbyterstelle 412 von einer Provinzialsynode zu Karthago exkommuniziert; Pelagius hingegen, der sich
in das seinen Ansichten günstigere Morgenland begeben hatte, wurde auf zwei Synoden zu Jerusalem und Diospolis (415) von dem Vorwurf der Ketzerei
freigesprochen. Augustinus und seine Freunde veranstalteten nun zwei neue Synoden, zu Mileve und Karthago (416), gegen die P., und als sich Papst
Zosimus von Cölestius gewinnen ließ, wandten sie sich um Hilfe an den Kaiser Honorius. Dieser befahl in seinem
Sacrum rescriptum (418) die Vertreibung der P., und nun schloß sich auch Zosimus mit seiner verdammenden
Epistola tractoria. Achtzehn ital. Bischöfe, darunter der geistig bedeutendste Theologe der P., Julianus von Eclanum,
wurden vertrieben und suchten Schutz im Morgenland , namentlich bei Bischof Nestorius (s. d.) von Konstantinopel, so daß dann das
Konzil von Ephesus 431 sowohl Nestorianer als P. verwarf. Die Schriften der P. sind meist verlorengegangen; doch finden sich Fragmente des Julianus bei
Augustinus und unter den Werken des Hieronymus drei Schriften des Pelagius: «Expositiones in epistolas Pauli» und
«Libellus fidei».
Trotz der Verdammung des Pelagianismus vermochte die strenge Lehre des Augustinus doch nicht
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 987.