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                    Play – Plebs
                
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Plautus'
	Anschauungen, mit einem nie versiegenden Witze, mit einem raschen, spannenden Dialog entrollt der Dichter vor seinen Zuschauern ein Bild des heitersten 
	Lebens, das freilich vom Standpunkte des niedrigen röm. Publikums, dessen Lachlust es zu reizen bestimmt ist, beurteilt werden muß, nicht vom Standpunkt 
	des modernen ästhetischen Gefühls, das durch Derbheiten und Obscönitäten beleidigt wird.
	
	Die ältern Ausgaben sind jetzt veraltet durch die epochemachende Leistung Ritschls (s. d.), von dessen 
	Ausgabe (Bonn 1848–52; Elberfeld 1853–54) 3 Bände erschienen sind. Ein Vorläufer derselben waren dessen 
	«Parerga Plautina», Bd. 1 (Lpz. 1845); die gleichzeitig und später verfaßten Aufsätze und Abhandlungen sind im zweiten 
	und dritten nach Ritschls Tode zusammengestellten Bande der «Opuscula» (ebd. 1868–77) vereinigt; auch wurde, 
	nachdem Ritschl selbst noch eine neue Ausgabe des «Trinummus» (ebd. 1871; 3. Aufl., von Scholl, 1884) besorgt hatte, 
	die Fortsetzung und Neubearbeitung der Plautus-Ausgabe von Löwe, Götz und Scholl übernommen und zu Ende geführt (4 Bde., ebd. 1878–94). Eine 
	Textausgabe von 10 Stücken besorgte Fleckeisen (2 Bde., Lpz. 1872–74); eine Gesamtausgabe des Textes, besorgt von Götz und Scholl, erscheint seit 1893 
	(Leipzig), eine kritisch-exegetische (mit lat. Kommentar) lieferte Ussing (5 Bde., Kopenh. 1875–87). Ausgaben einzelner Stücke mit deutschen Anmerkungen 
	lieferten Brix, Lorenz, Wagner, Ribbeck, Sonnenschein u.a. Charakteristiken des P. gaben Lessing in der «Abhandlung von dem Leben und den Werken des P.» 
	und ein Ungenannter im 2. Bande von Ritschls «Opuscula». Deutsche Übersetzungen lieferten Köpke (2 Bde., Berl. 1809–20),Rapp (17 Bdchn., Stuttg. 1838–52), 
	Binder (4 Bde., ebd. 1862 fg.), Donner (3 Bde., Lpz. 1864–65). – Vgl. Weise, Die Komödien des P., kritisch nach Inhalt und Form beleuchtet (Quedlinb. 1866); 
	Langen, Plautinische Studien (Berl. 1886); Reinhardstötter, Spätere Bearbeitungen Plautinischer Lustspiele (Lpz. 1886).
	
	Play (engl., spr. pleh), Spiel, Schauspiel; 
	Player (spr. pleer), Spieler, Schauspieler.
 
	Playfair (spr. pléhfähr), Lyon, engl. Chemiker und Politiker, geb. 21. Mai 1819 zu Meerut in Bengalen, 
	studierte an der Universität St. Andrews, in Glasgow und Gießen. 1843 war er mit technischen Unternehmungen in Manchester beschäftigt und wurde bald 
	darauf Professor der Chemie in der Royal Institution, später Professor der Chemie an dem Londoner Museum der 
	praktischen Geologie. In diese Zeit fallen seine Untersuchungen «On the gases evolved during the formation of coals» 
	und sein «Report on the coals suited to the steam navy» (Lond. 1846). Einen hervorragenden Anteil nahm P. an der 
	internationalen Ausstellung von 1851, und gab 1852 einen «Report on industrial instruction on the Continent» und 
	«Lectures on the results of the Great Exhibition» heraus. 1853 wurde er zum Sekretär des neu errichteten Departements 
	für Wissenschaft und Kunst ernannt, 1856 Generalinspektor der Museen und technischen Schulen, 1857 Präsident der Chemischen Gesellschaft in London, 
	1858 Professor der Chemie an der Universität Edinburgh. An der internationalen Ausstellung von 1862 nahm P. in derselben einflußreichen Weise teil, wie an 
	der von 1851. Bei den Neuwahlen von 1868 wählten die Universitäten Edinburgh und St. Andrews P. ins Parlament.  ↔  Im Nov. 1873 ernannte 
	Gladstone ihn zum Generalpostmeister, eine Stelle, die er indes schon Febr. 1874 bei dem Falle des Ministeriums Gladstone wieder verlor. Nach der Bildung 
	des zweiten Ministeriums Gladstone im April 1880 wurde P. zum Vorsitzenden der Komitees und Deputy-Speaker des Unterhauses gewählt, legte aber 1883 
	diese Stellung nieder. 1886 war P. kurze Zeit Minister für das Volksschulwesen und wurde 1892 als Lord P. of Saint Andrews zum Pair erhoben. Von ihm 
	erschienen noch die Vorlesungen und Reden «Science in its relations to labour» (1853), 
	«On the food of man in relation to his useful work» (1865), 
	«On primary and technical education» (1870), 
	«On teaching university and examination boards» (1872), 
	«The progress of sanitary reform» (1874), «Subjects of social warfare» (1889), 
	«On the wages and hours of labour» (1891).
 
	P. L. C., Abkürzung für Poeta laureatus caesareus (lat., 
	d.h. kaiserl. gekrönter Dichter, s. Gekrönter Dichter).
 
	Pleasure-ground (engl., spr. plesch'r graund), s. 
	Blumenpark.
 
	Plebānus (mittellat., «Leutpriester»), im Mittelalter häufige, jetzt seltene 
	Bezeichnung für Pfarrer.
 
	Plebiscīt (lat.), bei den alten Römern ein von der Plebs in den Tributkomitien gefaßter Beschluß, welcher eine 
	dem eigentlichen vom röm. Volke (populus) erlassenen Gesetze ähnliche Autorität erhielt. -– Napoleon I. ahmte die 
	Einrichtung nach, indem er die gesamte Menge der franz. Bürger in örtlichen Versammlungen abstimmen ließ, ebenso Napoleon III. (s. 
	Frankreich, Bd. 7, S. 96b, 106b, 107a, 111b). – In der 
	Schweiz ist eine ähnliche Einrichtung unter dem Namen des Referendum (s.d.) in Kraft. – Ebenso 
	hat man in Italien mehrfach vom P. Gebrauch gemacht, so ließ insbesondere Victor Emanuel seine Eroberungen, 
	zuletzt in Rom, durch Volksbeschlüsse bestätigen. – In Deutschland sind P. nicht veranstaltet worden und die preuß. 
	Regierung hat sich amtlich wiederholt gegen solche ausgesprochen. Nur in Art. V des Prager Friedens war ein P. der nordschlesw. Bevölkerung in Aussicht 
	genommen; dasselbe wurde jedoch nicht veranstaltet und 1879 wurde durch die neuen Abmachungen mit Österreich jener Artikel aufgehoben. – Über die 
	Entwicklung des Plebiscitgedankens und dessen Verhältnis zur Option vgl. Stoerk, Option und P. (Lpz. 1879).
 
	Plebs, Plebejer, im alten Rom ein Teil der Bevölkerung, über dessen ursprüngliche 
	Zusammensetzung man streitet. Nach der im ganzen herrschenden Auffassung B. G. Niebuhrs ist die P. die freie, nichtadlige, grundbesitzende Bevölkerung, die 
	aus den Freien der unterworfenen Latinerstädte hervorgegangen ist, nach Th. Mommsen ist sie anfangs identisch mit der Klientel (s. d.). 
	Am besten wird man wohl die P. als die Gesamtbürgerschaft außer dem patricischen Adel auffassen. Die Plebejer standen civilrechtlich der herrschenden 
	Klasse der Patricier (s. d.) gleich, wurden auch nach der Servius Tullius zugeschriebenen Reform ordnungsmäßig der Gesamtbürgerschaft 
	eingegliedert und zur Besteuerung, zum Kriegsdienst, zur Abstimmung herangezogen, dagegen blieb ihnen das Connubium mit den Patriciern und das Recht 
	auf höhere Staatsämter (honores) in den ersten Zeiten des Freistaates noch versagt. Nur der auch bei ihnen 
	vorhandene Adel
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 198.