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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Postwesen

gen werden drei Monate aufbewahrt. Wertbriefe (valores declarados) sind bis 200 Milreïs zulässig, müssen aber offen am Schalter aufgeliefert und frankiert werden; die Taxe setzt sich zusammen aus dem Porto für einen gleichschweren gewöhnlichen Brief, der Einschreibgebühr und der Versicherungsgebühr von 200 Reïs bis 10 Milreïs und 100 Reïs mehr für jede weitere 5 Milreïs. Neuerdings ist auch ein Wertpaketdienst (encommendas registradas com valor declarado) eingerichtet. Die Postanweisungen zerfallen in solche, welche auf einen bestimmten Empfänger (vales nominaes) und in solche, die auf den Inhaber lauten (vales ao portador); der Höchstbetrag ist festgesetzt bei jenen auf 200, 500 und 1000 Milreïs und bei den letztern auf 50, 100 und 200 Milreïs je nach der Größe des Bestimmungsortes. Telegr. Postanweisungen auf einen bestimmten Empfänger sind zulässig.

Auch die übrigen Staaten in Süd- und Mittelamerika, wie Argentinien, Paraguay, Uruguay, Peru, Chile, Bolivia, Columbia, Honduras, Salvador, Haïti, Guatemala, Costa-Rica, Santo Domingo u. s. w., haben durch den Zutritt zum Weltpostverein eine recht erhebliche Verkehrssteigerung erfahren.

In Afrika haben nur Ägypten (Algerien hat franz. Verwaltung), Tunis, Kapland, Südafrikanische Republik (Transvaal), Oranje-Freistaat, Natal mit Zululand und der Kongostaat ein geordnetes P. In den deutschen Schutzgebieten sind deutsche Postanstalten, großenteils mit Telegraphenbetrieb, im Kamerungebiet: Bibundi, Groß-Batanga, Kamerun, Klein-Batanga, Victoria; im Togogebiet: Klein-Popo, Lome; in Ostafrika: Bagamojo, Dar es-Salaam, Kilwa, Lindi, Pangani, Saadani, Tanga und in Südwestafrika in Windhoek eingerichtet. Die Abfertigung der nach dem Innern von Ostafrika gehenden und von daher kommenden Posten hat vom 1. Jan. 1894 ab das kaiserl. deutsche Postamt in Dar es-Salaam zu besorgen. Zur Versendung gelangen zur Zeit nur Briefe, Zeitungen und gewöhnliche Pakete bis 5 kg.

Die Entwicklung des Postverkehrs in Ägypten (mit Nubien 1885854 qkm, 6817265 E. und nach dem Geschäftsbericht von 1892 überhaupt 581 Postanstalten) hat in neuerer Zeit einen recht gedeihlichen Aufschwung genommen; in 170 Orten ist ein regelmäßiger Landbestelldienst bereits eingerichtet und in Aussicht genommen, so daß binnen kurzem die Bewohner auch des kleinsten Dorfs regelmäßig Briefe empfangen und absenden können.

Kapland besitzt ein geregeltes P., hat sich aber dem Weltpostverein noch nicht angeschlossen, ebenso gehören dem Weltpostverein noch nicht an Betschuanaland und Oranje-Freistaat, wogegen die Südafrikanische Republik (Transvaal) sich demselben angeschlossen hat, 123 Post- und 35 Telegraphenanstalten besitzt und Fernsprecheinrichtungen in der Hauptstadt Pretoria sowie in Johannisburg bestehen.

In Australien bilden die 7 brit. Kolonien Victoria mit 1671 Postanstalten, Neusüdwales mit 1338, Südaustralien mit 609, Queensland mit 892, Westaustralien mit 150, Tasmania (Vandiemensland) mit 315 und Neuseeland mit 1185 Postanstalten den "Australischen Postverein", welcher regelmäßig jährlich Post- und Telegraphenkonferenzen abhält und eine Erleichterung des internationalen Verkehrs durch gemeine Verkehrseinrichtungen und gleichmäßige Taxen bezweckt. Dieser Verein ist 25. Mai 1891 auf dem Wiener Postkongreß dem Weltpostverein beigetreten, gleichzeitig sind demselben auch die Fidschi-Inseln und Britisch-Neuguinea angeschlossen worden. Im deutschen Schutzgebiet Deutsch-Neuguinea (Kaiser-Wilhelms-Land, Bismarck-Archipel und Salomon-Inseln) befinden sich Postanstalten in Friedrich-Wilhelms-Hafen, Jaluit, Herbertshöhe, Stephansort. Auf den Cook- und Tonga-Inseln sowie auf der Insel Norfolk bestehen eigene geordnete Postverwaltungen, haben sich aber dem Weltpostverein noch nicht angeschlossen.

Asien endlich hat in Persien mit 4 Direktionsbezirken, in Britisch-Indien mit 14 Postbezirken und 9843 Postanstalten (1892) und auf Ceylon, in Siam, Niederländisch-Indien, auf den Philippinen, Hongkong, Japan mit 14 Bezirksdirektionen gut entwickelte Posteinrichtungen.

In Siam ist das P. durch einen deutschen Beamten vollständig auf modernem Fuß eingerichtet und bereits 1. Juli 1885 dem Weltpostverein beigetreten. Am Schluß des Rechnungsjahres 1890-91 bestanden 102 Postanstalten mit 121 Beamten und 228 Unterbeamten und waren 227 Briefkästen (103 allein in Bangkok) vorhanden. Die Zahl der beförderten Briefsendungen betrug 310500 Stück; Verkehrsbeziehungen bestehen hauptsächlich zwischen Siam und den Straits-Settlements (Malaka, Pinang, Singapur, Provinz Wellesley), Großbritannien, China, Deutschland, den Vereinigten Staaten von Amerika und Frankreich.

China hatte schon in den ältesten Zeiten (1000 v. Chr.) einen regelmäßigen Kurierdienst (s. oben), der im wesentlichen noch heute besteht. Außerdem sind zur Beförderung von Postsachen, auch Privatbriefen, zwischen den Seehäfen im Norden des Reichs, der Mitte und dem Innern Zoll-Kurierposten (customs service) eingerichtet. Jeder Kurier nimmt zwei Postpakete mit engl. und chines. Aufschrift mit. Der Kurier bedient sich in der Regel eines Maultiers, über dessen Sattel die Briefpakete herabhängen. Es wird in neuester Zeit beabsichtigt, eine Reform des chinesischen P. durchzuführen und zu diesem Zweck in jeder Provinzialhauptstadt einen fremden (europ.) Postdirektor und in jeder Präfekturstadt ebenfalls einen fremden Beamten anzustellen. Chinesische, der engl. Sprache mächtige Gehilfen werden ihnen zur Seite stehen. Die veränderten Einrichtungen werden zunächst in den Vertragshäfen und in den an der Küste sowie am Jang-tse-kiang belegenen Häfen zur Einführung gelangen, worauf das Innere des Landes der Reform teilhaftig werden soll.

Die Postverwaltung in Japan (382416 qkm und 40,7 Mill. E.), vereinigt mit der Verwaltung der Telegraphen, der Leuchttürme und der Handelsmarine, bildet das kaiserl. Verkehrsministerium (Tei-schin-scho) in Tokio. Diesem sind 14 Bezirksdirektoren unterstellt, die ihrerseits den Postanstalten ihrer Bezirke vorgesetzt sind, dieselben zerfallen in drei Klassen; die der beiden ersten Klassen nehmen an allen bestehenden Dienstzweigen teil, während die Postanstalten dritter Klasse sich nur mit der Annahme und Ausgabe von Briefsendungen befassen. Dem Weltpostverein hat sich Japan seit 1877 angeschlossen; Japan besitzt das Monopol der Beförderung von Briefen jeder Art; der Postanweisungsdienst ist eingeführt, jedoch sind telegr. Postanweisungen nicht zugelassen. Ein Wertbrief-, Postauftrags- und Paketpostdienst ist in Japan noch nicht eingerichtet.