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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Rancé – Randschit Singh

den Linon, erweitert sich unterhalb Dinan zu einem 21 km langen Meeresarm und mündet nach einem Lauf von 110 km im Depart. Ille-et-Vilaine bei St. Malo in den Kanal.

Rancé (spr. rangßeh), Dominique Armand Jean le Bouthillier de, Stifter der Trappisten (s. d.), geb. 9. Jan. 1626 zu Paris, wurde 1651 Priester und 1654 Doktor der Theologie. R. gab sich den gröbsten Ausschweifungen hin, bis er 1660 infolge eines erschütternden Ereignisses die Hauptstadt verließ und der übertriebensten Ascese sich zuwendete. Er verzichtete auf sämtliche Pfründen mit Ausnahme des Klosters La Trappe, das er zum Sitz der strengsten Entsagung machte, und schrieb seinen «Traité de la sainteté et des devoirs de la vie monastique» (Par. 1683). Er starb 12. Okt. 1700. – Vgl. Marsollier, Vie de R. (Par. 1703; neue Aufl. 1758); Chateaubriand, Vie de R. (ebd. 1844); Dubois, Histoire de l’abbé de R. (2. Aufl., 2 Bde., ebd. 1869).

Ranchēros (spr. rantsch-, vom span. rancho, d. i. einzeln liegendes Haus, Bauerngehöft), in Mexiko Landleute, aus einem Gemisch von span. und indian. Blute hervorgegangen, die vortreffliche Reiter und Jäger sind und den größten Teil der berittenen Truppe, eine Art irreguläre Kavallerie bilden.

Rancune (frz., spr. rangkühn’), Groll, Rachsucht.

Randa, Anton, Jurist, geb. 8. Juli 1834 zu Bistritz in Böhmen, studierte die Rechte in Prag, habilitierte sich 1859 daselbst für österr. Civilrecht und wurde 1862 zum außerord., 1868 zum ord. Professor des österr. Civil-, dann des Handels- und Wechselrechts mit czech. Vortragssprache ernannt. 1881 wurde R. lebenslängliches Mitglied des österr. Herrenhauses, kurz darauf Mitglied des Reichsgerichts. R., welcher zu den besten Kennern des österr. Civilrechts zählt, schrieb auf diesem Gebiete eine große Reihe von Abhandlungen, namentlich in der von ihm (1861) mitbegründeten jurist. Zeitschrift «Právník». Er veröffentlichte in deutscher Sprache seine Hauptwerke: «Der Besitz nach österr. Rechte» (Lpz. 1865; 3. Aufl. 1879) und «Das Eigentumsrecht nach österr. Recht» (ebd. 1884; 1. Hälfte, 2. Aufl. 1893); ferner «Der Erwerb der Erbschaft» (Wien 1867) und «Beiträge zum österr. Wasserrecht» (3. Aufl., Prag 1891). In czech. Sprache gab R. ein Lehrbuch des österr. Eigentums- und des Handelsrechts heraus und behandelte in Monographien die Lehre über den Schadenersatz und die Entwicklung der öffentlichen Bücher in Böhmen und Österreich.

Randāl, burschikos soviel wie Skandal; davon das Zeitwort randalieren.

Randazzo, mit Zunamen Etnea, lat. Tissa, Stadt im Kreis Acireale der ital. Provinz Catania auf Sicilien, in 754 m Höhe zwischen dem 15 km entfernten Ätna im S. und den Monti Nebrodi im N., am Alcantara und an der Ätna-Ringbahn gelegen, ist von bezinnten Lavamauern mit normann. Türmen und Spitzbogenthoren umgeben und meist, besonders die Kirchen, aus Lava erbaut, hat schöne Paläste und (1881) 10210 E., die Kirche Sta. Maria aus dem 13. und 14. Jahrh. und Handel mit Wein, Öl und Käse.

Randbeet, s. Angewende.

Randbläschen, s. Randkörperchen.

Rändelgabel, s. Krausräder.

Rändelmaschine, s. Münze (Bd. 12, S. 85 b).

Rändelscheiben, soviel wie Krausräder (s. d.).

Randen, Bergrücken des Juras im schweiz. Kanton Schaffhausen, erhebt sich nördlich vom Klettgau als breites, von tiefen Thälern durchfurchtes Hochplateau mit bewaldeten Abhängen und kahlen, jetzt zum Teil aufgeforsteten Kämmen, deren höchster, der Hohe R., an der bad.-schweiz. Grenze mit zwei Kuppen, dem Hagen und dem Klausen, 914 und 928 m ü. d. M. erreicht.

Randers, Hauptstadt des dän. Amtes R. (2432 qkm mit 110453 E.) des Stiftes Aarhus in Jütland, 37 km nördlich von Aarhus und östlich von Viborg, an den Linien Vamdrup-Frederikshavn, R.-Ryomgaard und R.-Hadsund der Jütischen Eisenbahn und an der Guden-Aa, 11 km von ihrer Mündung in den 22 km langen und für Schiffe von 4 m Tiefgang fahrbaren Randersfjord gelegen, Sitz eines deutschen Konsuls, hat (1890) 16617 E., got. St. Mortenskirche (14. bis 15. Jahrh.), ein Denkmal von Nils Ebbesen (gest. 1340), einen Hafen, eine gelehrte Schule, Hospital; Brauereien und Brennereien, Margarinfabrikation, Schweineschlächterei, Handschuhfabriken sowie Eisenbahnwagenbau. Auch betreibt man Lachsfischerei und Handel mit eigenen Fabrikaten, Ausfuhr von Getreide, Butter, Salzfleisch, Einfuhr von Kohlen, Eisen, Tabak, Kaffee, Reis u. s. w.; bedeutend sind die Pferdemärkte.

Randgebirge, s. Gebirge.

Randglossen, soviel wie Marginalien (s. d.).

Randkörperchen, Sinnesorgane der Quallen der Hydroidpolypen (s. d.), die entweder Bläschen mit wässerigem Inhalt und festern Konkrementen (Otolithen) darin darstellen und auch Randbläschen genannt und als Gehörorgane gedeutet werden, oder Pigmentanhäufungen mit eingelagerten, hellern, lichtbrechenden Körperchen bilden und als Augen angesehen werden. Unter ihnen befinden sich im Schirmrande der Qualle nervöse Anschwellungen.

Randleiste, ornamentaler Streifen, welcher meist an der linken Seite eines Drucksatzes eingefügt und oft auch mit eingesetzter Schrift angewendet wird, letzteres namentlich bei Anwendung als Briefleiste. (S. Kopfleiste.)

Randow, rechter Nebenfluß der Ucker, in seinem obern, kanalisierten Laufe als Landgraben Grenze der Ukermark und Pommerns und mit der Welse, einem kleinen linken Zufluß der Oder, in Verbindung stehend, mündet bei Eggesin im preuß. Reg.-Bez. Stettin.

Randow, Kreis im preuß. Reg.-Bez. Stettin, hat 1315,69 qkm und (1890) 115412 (57069 männl., 58343 weibl.) E., 5 Städte, 106 Landgemeinden und 75 Gutsbezirke. Sitz des Landratsamtes ist Stettin.

Randschīt Singh (engl. Runjeet Singh), Herrscher der Sikh im Pandschab (Ostindien), geb. 2. Nov. 1780 als Sohn des Maha Singh, dem er schon im 12. Jahre in der Herrschaft über einen der Distrikte der Sikh unter der Vormundschaft seiner Mutter folgte. Diese vergiftete er in seinem 17. Jahre, um unabhängig regieren zu können. Mittels eines bedeutenden Schatzes und seines Einflusses in den benachbarten, ihm von seinem Vater überkommenen Distrikten gelang es ihm bald, seine Herrschaft beträchtlich zu erweitern. Dem Afghanenschah Siman geleistete Dienste verschafften ihm die Belehnung mit Lahaur. Außerdem machte er sich mehrere Häuptlinge seines eigenen Volks zinsbar und nahm dann sogar den Afghanen selbst einige Plätze am westl. Indusufer ab. Nach dem Vertrag zu Amritsar, 25. April 1809, welcher den Satladsch als Grenze