Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Diese Seite ist noch nicht korrigiert worden und enthält Fehler.

766
Remis - Remonten
(1891) 79 737 E. und 40 Gemeinden in 4 Kantonen.
- 2) Hauptstadt des Arrondissements R., links an
der Mosel, 408 m ü. d. M., am Ost- und Nord fuß
des befestigten Parmont (613 m), an den Neben-
linien Epinal-N. (28 ^ni), N.-Vussang-sur-Moselle
(32 km) und R.-Cornimont-sur-Ätoselotte (24 km)
der Ostbahn, ist Sitz des Kommandos einer In-
fanteriedivision und der ersten Infanteriebrigade,
eines Gerichtshofs erster Instanz, einer Ackerbau-
kammcr und einer Forstinspektion, hat (1891) 7750,
als Gemeinde 9374 E., in Garnison Teile des
5., 19. und 15. Iägerbataillons zu Fuß und eines
Regionalregiments: ein College, ein Waisenhaus,
Zellengefängnis, Theater, Bibliothek und Spar-
kasse. Die Pfarrkirche (13. Jahrb.) hat eine Krypta
aus dem 11. Jahrh., die alte Abtei ist nach dem
Brande von 1871 im Stil des 18. Jahrh, wieder-
hergestellt. N. hat Messer-, Kessel- und Zeugschmie-
den, Brauerei, Strumpfwirkerei und Lohgerberei
und Handel mit Holz, Kohlen, Getreide, Eisenwaren,
Mehl, Wein, Forellenpasteten und Käse (von Girard-
mer und Vachelin).
Nemis (frz., spr. -mih, "zurückgestellt"), unent-
schieden (im Schachspiel). schuppen.
Rennsen (frz.), Schuppen, namentlich Wagen-
Remisier (frz., spr. -sich), ein Vermittler zwischen
den Maklern und dem Publikum an den Effekten-
börsen, namentlich in Paris (s. Börse, Bd. 3, S. 326 a).
An inländischen Börsen ist der N., auch Winkel-
makler genannt, Vertreter ausländischer Makler und
Banksirmen, um das anlagesuchende Kapital in das
Ausland zu ziehen. Seine Provisionsbeteiligung
(frz. reinige) schwankt zwischen 25 und 50 Proz.
Nemission (lat.), Zurücksendung: Nachlassung
einer Strafe: die vorübergehende Verminderung
der Krankheitsfymptome, besonders im Fieber.
Remittönden (lat.), im Buchhandel der Teil des
Konditionsgutes (s. d.), der als nicht verkauft von
dem Eortimentsbuchhändler zur Buchbändlermesse
(s. d.) wieder an den Verleger zurückgesandt wurde
oder werden soll; überhaupt unverkaufte, dem Ver-
leger zurückgesandte Bücher u. s. w., scherzweise
Krebse genannt. Die Remissionsberechtigung ist
an gewisse Fristen gebunden. Meber.
Nsniittsns (lat., t6di-i8 i-6initt6n8), s. Wechsel-
Nemittönt (lat.), im Wechselrecdt derjenige, an
welchen oder an dessen Order der Wechsel nach der
Angabe des Ausstellers gezahlt werden soll ("Zahlen
S ie gegen diesen Wechsel an ^l.^. oder dessen Order";
"ich zahle gegen diesen Wechsel an ..."). Im gezoge-
nen und trassiert-eigenen Wechsel darf der Aussteller
sich selbst als R. bezeichnen ("Zahlen Sie an mich
selbst", "an meine Order", "an Order eigene", "an
Order meines Giro", nicht aber bloß: "an Order"
oder "an Order von selbst"), nicht aber im eigenen
Wechsel. Der 3t. ist der erste Wechselnehmer, als
solcher befugt, die Zahlung vom Bezogenen, oder
vom Aussteller des eigenen Wechsels selbst zu fordern
oder den Wechsel weiter zu begeben, wenn der Wechsel
nicht die Rektaklausel (s. Rektawechsel) enthält. Wird
der Wechsel vom Bezogenen nicht bezahlt, so hat der
R., wenn er den Wechsel behalten hat oder ihn von
seinem Nachmanne hat einlösen müssen, den Regreh
gegen den Aussteller, vorausgesetzt, daß der Wechsel
rechtzeitig protestiert oder der Protest vom Aus-
steller erlassen ist. (S. Wechselprotest und Rimesse.)
Remittieren (lat.), zurücksenden (s. Remitten-
den); Geld oder Wechsel übermachen (s. Nemittent
und Rimesse).
Remo, San, ital. Stadt, s. San Remo.
Remonstranten (lat.), soviel wie Arnünianer
(s. d.).
Remonstrieren (lat.), Gegenvorstellungen er-
heben ; N emonstranz, R emonstration, Gegen-
vorstellung, Einwendung.
Remontantnelken, s. Nelke und Remontieren.
Remontäntrosen, die größte Klasse der Edel-
rosen (s. Rose und Remontieren).
Remontedepots, staatliche Anstalten zur Ein-
stellung von Remonten (s. d.). Preußen hat 15 R.
mit etwa 8900 Pferden, und zwar in der Provinz
Ostpreußen: Iurgaitschen (seit 1822), Neuhof-Nagnit
(1823), Kattenau (1826), Brakupöncn (1836), Pr.
Mark (1869), Sperling (1822), Liesken (1876),
Weeskenhof (1891); in Brandenburg: Bärenklau
(1832); in Pommern: Neuhof - Treptow a. d. R.
(1821), Ferdinandshof (1862); in Posen: Wir-
sitz (1860); in Schlesien: Wchrse (1874); in Sach-
sen: Arendsee (1868); in Hannover: Hunnesrück
(1867/68). Die einzelnen R. sind königl. Domänen.
An der Spitze eines N. steht als Administrator ein
Oberamtmann oder ein Oberinspektor, dem ein oder
zwei Obcrroßärzte beigegeben sind. In Sachsen be-
steht ein Remontedepot auf dem Kammergut Kalk-
reuth; ein zweites soll errichtet werden. Württem-
berg erhält seine Remonten aus den preuß. Depots,
Bayern hat 5, Österreich-Ungarn 2 R.
Nemonten (frz.), regelmäßiger Ersatz an jungen
Pferden, den derDienstbctricb der berittencnTruppen
erfordert. Jährlich werden am Schluß des Übungs-
jahres so viele R. eingestellt, als alte unbrauchbar
gewordene Pferde ausrangiert werden; letzteres
sindet durchschnittlich bei der Kavallerie nach zehn,
bei der Artillerie nach neun Gebrauchsjahren statt.
Der Ankauf der R. geschieht in der Regel durch
besondere Kommissionen, seltener durch die Truppen-
teile selber. Die angekauften R. werden entweder
unmittelbar den Truppenteilen überwiesen, oder erst
in sog. Remontedepots (s. d.) untergebracht. Da die
Einstellung der Pferde in den Dienst im allgemeinen
nicht vor einem Alter von 4^ bis 5 I. stattfinden
kann, Pferde dieses Alters aber oft schon im Ge-
brauch gewesen, andernfalls sehr teuer sind, so ist
es zweckmäßig, die Pferde schon im frühern Alter
anzukaufen und bis zur Zuteilung an die Truppen
den Remontedepots zu überweisen, wo sie zweck-
mäßig verpflegt werden. In Preußen werden
durch fünf Remonteankaufskommissionen
(1 - 3 Ofsiziere und ein Roßarzt) die Pferde im
Älter von 3^/2 I. (selten älter) auf öffentlich be-
kannt gegebenen Remontemürtten angekauft, und
zwar in den Provinzen Ostpreußen (etwa 5000 von
<^000 Pferden), Westpreußen, Pommern, Posen,
Schleswig-Holstein, Hannover, Brandenburg, Schle-
sien rechts der Oder und in ^üddeutsckland. Der
Durchschnittspreis eines Pferdes beträgt (1894)
ctwa 700 M., die Kosten der Rcmonticrung jährlich
7 Mill. M. Nach einjährigem Aufenthalt in den
Remontedepots werden die nun vierjährigen R. an
die Truppen verteilt, die sie durch Remonte-
tommandos abholen lassen. Bei der Truppe wer-
den die jungen Pferde in schonender Weise angerit-
ten und kommen erst nach 1^ Jahren zur Einstel-
lung in Reih und Glied; während dieser Zeit wer-
den sie noch R. genannt (jüngste, vorletzte). In
Preußen steht das gesamte Remontewesen unter
dem Remonteinspecteur, der dem Kriegsmini-
sterium unterstellt ist.