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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Schloß (Gebäude) - Schlosser (Handwerker)
des Cylinders ist jetzt nicht mehr möglich, weil die
Zuhaltungen mit ihren Fußenden in die radialen
Einschnitte der Platte c fassen. An der Deckplatte ä
des Cylinders befinden sich Zapfen oder Triebstöcke,
welche in die Zähne oder Aussparungen des Riegels
eingreifen und dadurch diesen
Fig. 8.
bei der Umdrehung verschie-
> ! ben. Fig. 8 zeigt den Rie-
gel für das Bramahfchloß.
Der Kreis bedeutet den Cy-
linder, dessen Triebstöcke,
welche durch die kleinen Kreise dargestellt sind, in
die Ausschnitte des Niegcls eingreifen.
Auf einem etwas andern Princip beruht das in
den fünfziger Jahren von dem Amerikaner Jale
erfundene sog. Stechschloß (Fig. 9 - 11). Bei
diesem kann gleichfalls ein die Bewegung des Nie-
gcls bedingender Cylinder d erst dann gedreht wer-
den, wenn die sämtlichen Zuhaltungen durch den
Schlüssel in eine bestimmte Lage gebracht sind. Die
Zuhaltungen werden hier durch je zwei aufeinander
stehende Stahlstiste dä... und 6 6... von verschie-
dener Länge gebildet, von denen der im Gehäuse
liegende obere, e, in der Ruhelage des S., wie aus
Fig. 9 ersichtlich, riegelartig in den Cylinder ein-
3 ^ ^5
Fig. 9.
Fig. 10.
Fig< 11
grcist und diesen dadurch sperrt. Wird aber der an
der einen Schmalseite mit treppenartigen Abstu-
fungen versehene flache Schlüssel c (Fig. 11) cin-
geschoben, so werden dadurch unter Vermittelung
der untern Stifte ä die obern je fo weit zurückge-
schoben, daß sie nicht mehr in den Cylinder ein-
greifen, die Trennfuge zwischen ä und 6 vielmehr
für alle mit der Cylinderoberfläche zusammenfällt,
so daß der Drehung kein Hindernis mehr im Wege
steht. Wird nach dem Schließen der Schlüssel ab-
gezogen, so werden die Zuhaltungen durch kleine
Spiralfedern herabgedrückt, die Stifte o treten wieder
in den Cylinder ein und sperren denselben abermals.
Die aus der Figur nicht ersichtliche Übertragung der
Bewegung des Cylinders aus den Riegel erfolgt nach
demselben Princip wie beim Vramahschloß.
Das Princip des Vramahschlosses läßt sich mit
dem des Chubbschlosscs kombinieren, wodurch die
Sicherheit noch wesentlich erhöht wird. Dieses kom-
binierte Bramah-Chubbschloß (1860 einge-
führt) gilt noch jetzt als bestes Geldschrankschloß. -
Vgl. Schubert, Das Kombinations- und Sicherheits-
schloß der Neuzeit (Wcim. 1880): Koch, Schloßkon-
struktionen (2 Tle., Lpz. 1890-91).
Rechtliches. Schlosser, welche ohne obrigkeitliche
Anweisung oder ohne Genehmigung des Inhabers
einer Wohnung Schlüssel zur Wohnung, zu Zimmern
oder Behältnissen in den letztern anfertigen oder S.
an denselben öffnen, ohne Genehmigung des Haus-
besitzers oder seines Stellvertreters einen Haus-
schlüssel anfertigen oder ohne Erlaubnis der Polizei-
behörde Nachschlüssel oder Dietriche verabfolgen,
werden nach dem Deutschen Strafgesetzbuch §. 369
mit Geldstrafe bis zu 100 M. oder mit Hast bis zu
4 Wochen bestraft. - Wenn ein Diebstahl dadurch
bewirkt wird, daß zur Eröffnung eines Gebäudes
oder der Zugänge eines umschlossenen Raumes oder
zur Eröffnung der im Innern befindlichen Thüren
oder Behältnisse falsche Schlüssel oder andere zur
ordnungsmäßigen Eröffnung nicht bestimmte Werk-
zeuge angewendet werden, so ist nach Etrafgesetzb.
§. 243 auf Zuchthaus bis zu 10 Jahren, und, wenn
mildernde Umstände vorhanden sind, auf Gefängnis
nickt unter 3 Monaten zu erkennen.
Vei Handfeuerwaffen, mitunter auch an Ge-
schützen, heißt S. die Vorrichtung zum Verschluß
des Gewehrs, zum Zuführen und zur Entzündung
der Patrone, sowie zum Ausziehen und Auswerfen
der Hülfe der abgefeuerten Patrone. In Deutsch-
land und Osterreich ist die amtliche Bezeichnung dafür
Verschluß. (S. Handfeuerwaffen.) - S. ist auch
ein Teil der Strickmaschinen (s. Wirkmaschinen).
- über S. in der Formerei s.d. (Bd. 6, S. 979).
Schloß, der Wohnsitz eines Fürsten oder vor-
nehmen Herrn und zwar im Gegensatz zur Burg
(s. d.) ein solcher, der nicht zugleich zur Verteidigung
eingerichtet ist. Palast (s. d.) nennt man ihn nur im
gesteigerten Sinne als ein besonders schönes S.,
nirgends aber wird das S. offiziell so
bezcicknet. Palais nennt man ein klei--
nes, städtisches S. oder ein größeres
Wohnhaus, Herrenhaus (s. d.) ein klei-
nes auf dem Lande stehendes, meist
mit einem Rittergut verbundenes S.
Schloffar, Anton, österr. Kultur-
uno Literarhistoriker, geb. 27. Juni 1849
zu Troppau, studierte in Graz, trat 1871
in den praktischen Iustizdienst, wurde
1875 an der k. k. Universitätsbibliothek
zu Graz angestellt, 1885 zum Kustos befördert. S.ist
in letzterer Zeit besonders auf dem Gebiete der Volks-
kunde thätig; er veröffentlichte: "Innerösterr. Stadt-
lebcn vor hundert Jahren" (Wien 1877), "Erzherzog
Johann von Asterreich und sein Einfluß auf das
Kulturleben der Steiermark" (ebd. 1878), "Cor-
nelia. Eine Herzensgefchichte in Versen" (Innsbr.
1878), "Österr. Kultur- und Litteraturbilder" (Wien
1879), "Steiermark im deutschen Liede" (Anthologie,
2 Bde., 1880), "Deutsche Volkslieder aus Steier-
mark" (Innsbr. 1881), "Steiermark. Bäder und
Lustkurorte" (Wien 1883), "Kultur- und Sitten-
bilder aus Steiermark" (Graz 1885), "Vidliotiiecs.
Iiiätorico - FeoFrapliica, ätiriaca" (ebd. 1886),
"Deutsche Volksschauspiele. In Steiermark gesam-
melt" (Halle 1891), "Hundert Jahre deutscher Dich-
tung in Steiermark 1785 bis 1885" (Wien 1893).
Schloßeck, Burgruine bei Dürkheim (s. d.).
Schloßen, s. Hagelkörner.
Schlosser, zur Metallindustrie gehöriger Ge-
werbtrcibender, der Schlösser (s. Schloß, technisch)
anfertigt (eigentliche Schlosserei), ferner Be-
schläge für Thüren und Fenster, Bänder, Niegel,
Verschlüsse u. a. herstellt und anbringt (Vau-
schlosserei). Daranschließt sich die ornamen-
tale Schlosserei und Kunstschmiederei (s. Kunst-
schmiedearbeiten), die Anfertigung von Eisenkon-
struktionen (s. d.), die Geldschrankschlosserei
(s. Feuerfeste Schränke), die Installations-
schlosserei (Anlagen von Gas- und Wasserleitun-
gen, Blitzableitern, Haustelegraphen, elektrischem
Licht). Eine andere Hauptgruppe bildet die Ma-
schinenschlosserei und die fabrikmäßige Her-