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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Sibyllenort - Sicheres Datum
Sprüchen aufzutreiben war, zusammenzubringen,
woraus dann eine neue Sammlung in mehrern
Büchern hergestellt wurde. Augustus ließ eine
strenge Sichtung derselben vornehmen, wobei vieles
Verdächtige ausgeschieden und verbrannt wurde;
die als echt anerkannten Sprüche wurden nun in
den Tempel des palatinischen Apollo gebracht und
blieben dort ein Gegenstand gläubiger Verehrung
bis Anfang des 5. Jahrh. n. Chr., wo Etilicho sie
verbrennen ließ. Erhalten sind einige echte alte Si-
byllenverse aus den einst auf dem Kapitol aufbewahr-
ten lidri lHtai68 in dem Wunderbuche des Phlegon
von Tralles, wie Diels (Sibyllinische Blätter, Verl.
1890) nachgewiesen hat. Vgl. Maaß, I)s Lid^i^-
i-uni inäiciduL (Greifsw. 1879).
Den Titel "Sibyllinische Sprüche" führt eine aus
verschiedenartigen, teils jüd., teils christl. Bestand-
teilen verschiedener Zeiten zusammengesetzte Samm-
lung von Weissagungen in griech. Versen, auf die
sich schon im 2. Jahrh, christl. Schriftsteller ganz naiv
beriefen, hg. von Alexandre (mit lat. Übersetzung,
2 Bde., Par. 1841 - 56), von Friedlieb ("Or^n^
3idMwH", mit deutscher Übersetzung, Lpz. 1852)
und von Rzach (Wien 1891). Vgt. Rzach, Kritische
Studien zu den Sibyllinischcn Orakeln (Wien 1890).
In der Kunstgeschichte berühmt sind die Dar-
stellungen von S., welche Michelangelo in der Sir-
tinischen Kapelle im Vatikan und Raffael in der
Kirche Sta. Maria della Pace in Nom schuf.
Sibyllenort, Dorf und Rittergut im Kreis Öls
des preuh. Reg.-Bez. Vreslau, am Iuliusburger
Wasser und der Linie Breslau-Kattowitz der Preuß.
Staatsbahnen, hat (1890) 400 E., Post, Telegraph,
ein schönes Schloß, früher Eigentum des Herzogs
Wilhelm von Braunfchweig, durch Erbschaft an den
König von Sachsen gefallen, mit Bibliothek, Ge-
mäldegalerie, großem Wildpark und Brauerei.
Sibyllinische Bücher, f. Sibylle.
3io (lat.), so.
Siccardische Gesetze, die kirchlichen "Mai-
gefetze" Italiens, durch welche Sardinien nach Auf-
hebung des Konkordats und vergeblichen, von
C. Valbo und Siccardi mit Antonelli gepflogenen
Verhandlungen von sich aus sein Verhältnis zur
Römischen Kurie und zum kath. Klerus ordnete
und welche 27. Febr. vorgelegt, 9. März 1850
von der Kammer mit 130 gegen 27 Stimmen be-
schlossen wurden. Sie schafften die bifchöfl. Gerichts-
barkeit und das Asylrecht der Klöster ab und
knüpften Bodenerwerbungen und Annahme von
Schenkungen seitens der Toten Hand an die staat-
liche Genehmigung. - Graf Giuseppe Siccardi,
geb. 1802, der diese Gesetze vor der Kammer ver-
trat und ihnen den Namen gab, wurde Dez. 1849
von Victor Emanucl II. in den Senat berufen und
Iustizminister; er starb 29. Okt. 1857.
Siccard von Siccardsbnrg, Aug. von, österr.
Baumeister, geb. 6. Dez. 1813 zu Wien, besuchte
das Gymnasium zu Melk und das Polytechnische
Institut zu Wien und wurde 1835 als Assistent an
die Lehrkanzel für Baukunst des Polytechnischen In-
stituts berufen. Er blieb bis zu seinem Tode,
11. Juni 1868, mit E. van der Null (s. d.) zur ge-
meinschaftlichen Ausführung von architektonischen
Werken innig verbunden. Nachdem S. mit van der
Null 1839-44 Italien bereist und nach der Rück-
kehr in Wien zum Professor an der Kunstakademie er-
nannt worden war, begannen beide ihre Thätigkeit
mit dem Bau des Carl-Theaters und des Sophien-
badsaals. Es folgten dann seit 1848 der Entwurf
zum Arsenal, 1852 der Bau der Wiener-Neustädter
Militärakademie und 1860-66 das neue Opern-
haus zu Wien. Mit diesem Prachtbau wurden beide
die Begründer der neuern Wiener Bauthätigkeit.
Siccatrv (lat.), ein Trockenmittcl,das,^Lemol-
oder Firnisfarben gemischt, das schnellere Trocknen
derselben bewirkt. Die S. kommen als Pulver oder
Flüssigkeiten (Trocken öle) in den Handel. Die
Pulver sind Blei-, Mangan- oder Zinkpräparate
(Vleiglätte, Mennige, Vlcizucker, Braunstein, bor-
saures Manganorydul, oralsaures Manganorydul)
und werden zu Trockenölen, wenn man sie mit Leinöl
kocht und noch Terpentinöl zusetzt. Für die Kunst-
malerei kommt man immer mehr davon ab, Blei-
oder Mangansiccative zu verwenden, da diese zum
Nachdunkeln geneigt sind und die Farbcnhaut spröde
und brüchig machen. (S. Einschlagen, Malerfarben.)
Siccimeter (lat.-grch.) nennt Defour ein Instru-
ment, durch das man die Differenz zwischen den zur
Erde aus der Luft als Negen, Schnee u. s. w. ge-
langenden und durch Verdunstung einer Wasserfläche
in dieselbe zurückkehrenden Wassermengen ermittelt.
Sichel, Werkzeug zum Abschneiden von Getreide
oder Gras und Futter mit der Kand, das aus einer
halbrund gebogenen, in eine Spitze auslaufenden
Stahlklinge mit Handgriff besteht (s. Tafel: Land-
wirtschaftliche Geräte und Maschinen II,
Fig. 5). Zuweilen, wie bei den englischen S., ist die
Schneide fein gezahnt (Fig. 6). Die S. ist eins der
ältesten Kulturgeräte, und vorhistor. Exemplare aus
Bronze sind in vielen Museen zu finden. Die Ar-
beit damit ist anstrengend und langwierig, hat da-
her im grösicrn Betrieb derjenigen mit der Sense
(s. d.) oder der Mähmaschine (s. d.) Platz gemacht.
Sichelflügler, s. Nachtfalter.
Sichelklee, s. Schwedische Luzerne.
Sichelschnabel, eine Ibisart, soviel wie Sichler
Sichelwagen, s. Wagen. ^(s. Ibisse).
Sichelzah'n, s. ^udoäon.
Sichem, im Alten Testament Name einer ka-
naanit. Stadt, die bei der Besetzung Palästinas
durch Israel dem Stamme Ephraim zufiel. Hier
fand die Versammlung der Häupter Israels statt,
m der die nördl. Stämme sich von dem Davidischen
Königshause (Nehabcam) lossagten und Ierobeam
zum König des Reichs Israel im engern Sinne
wählten (1 Kön. 12). Im 4. Jahrh. v. Ch^. v^rde
S. Mittelpunkt der Samaritaner (s. d.), die sich da-
mals auf dem Berge Garizim (s. d.) einen Tempel
erbauten. Diefer wurde von dem Hasmonäer Jo-
hannes Hyrkanus I. mit der Stadt S. 129 v. Chr.
zerstört. Zur Zeit Christi scheint S. den Namen
Mabortha ("Paß") oder Mamortha geführt zu
haben. Der Neubau des Ortes durch den röm.
Kaiser Flavius Vespasianus gab ihm den Namen
Flavia Neapolis, daher heute Nabulus (s. d.).
Das alte S. lag übrigens weiter östlich als das
heutige Nabulus, unweit des Iakobsbrunnens.
Sicheres Datum (frz. äaw esi-wins). Die
Privaturkunde beweist zwar, sobald ihre Echtheit
feststeht, die in der Urkunde abgegebene Erklärung,
aber, da das Datum, an welchem die Erklärung
abgegeben ist, ein von dem Willen des Erklärenden
unabhängiges objektives Ereignis ist, nicht die Nich-
tigkeit des in der Urkunde angegebenen Datums.
Dasselbe muß also, wenn es bestritten wird, ander-
weit erwiesen werden. Das franz. Gesetzbuch (Art.
1328) bestimmt, daß Privaturkunden Dritten gegen"