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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Sudan

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Sudan'

titäten gewonnen wird, hat seinen Hauptmarkt im Westen in Timbuktu, im Osten in Darfur und kommt teils als Goldstaub (Tibber), teils verarbeitet in Ringen und Schmucksachen in den Handel. Die wichtigsten Einfuhrartikel sind: baumwollene Kleidungsstoffe, fast ausschließlich brit. Ursprungs, franz. Seide, Leinwand, alle Arten von feinen Tüchern, nordafrik. Teppiche, wollene Mäntel (Haïks aus Fes), Gürtel von Wolle und Seide, Sammet, seidene Taschentücher, Glasperlen, Eisenbarren und Eisenwaren (namentlich auch Flinten und andere Waffen), teils aus England, teils aus Nordamerika, in großer Menge auch aus Deutschland (besonders aus Solingen, über Ägypten), viele kleine Schmucksachen, Nürnberger Waren, Papier, Pulver, Blei, Salz, kupferne und zinnerne Gerätschaften, Kämme, gefärbtes Leder und Tabak aus Marokko, Gewürze aus Ost- und Westindien, Kaffee, Kakao, Zucker, Pferde, Kauri (Muscheln) aus Ostindien. Als Tauschmittel und Scheidemünze dienen entweder Kauri oder eine Art im Niger bei Timbuktu gefischter Süßwasserschnecken, dann Stücke baumwollener Zeuge und Goldstaub; ferner in den kleinen Reichen westlich vom Niger Gurunüsse, in Darfur kleine Ringe von Zinn. Hinsichtlich der Verfassung ist in den zahlreichen, an Größe und Macht sehr verschiedenen Reichen oder Sultanaten das Princip der Erbmonarchie in sehr strengen Formen herrschend. Über die einzelnen Reiche, die zum S. gerechnet werden, nämlich die Haussastaaten, Bornu, Bagirmi, Wadaï, Darfur und Kordofan, s. die Einzelartikel. Außerdem gehören dazu: der Französische S. und das Reich des Mahdi.

Der Französische Sudan (Soudan français), seit 1892 von der franz. Kolonie Senegambien (s. d.) getrennt und unter selbständiger Verwaltung stehend, grenzt im N. an die Sahara, im O. an den Niger und Borgu, im S. an die Landschaft Kong und an Liberia, im W. an Sierra Leone, Futa-Dschalon und Senegambien. Da die Herrschaft der Franzosen im Osten und Süden noch nicht gesichert ist, also auch keine bestimmten Grenzlinien angegeben werden können, so läßt sich über den Gesamtumfang des Französischen S. keine nur annähernd richtige Berechnung anführen. Dagegen hat man den Flächeninhalt jenes Teils des Französischen S., welcher westlich vom Niger liegt, mit ziemlicher Genauigkeit auf 132000 qkm mit 80000 E. geschätzt. Zum Französischen S. gehören die Landschaften Bambuk, Kaarta, Fuladugu, Beledugu, Segu, Massina, Timbuktu und die kürzlich noch selbständigen Reiche von Samory und Tieba. Die Gegenden im Flußsystem des Senegal sind im Norden ziemlich unfruchtbare Steppen, im Süden ein hochgelegenes Tafelland, durchschnitten von breiten Thälern und engen Schluchten. An den Ufern des Niger aber finden sich große Strecken bestkultivierten Bodens; weiter nach dem Innern herrscht der Savannencharakter vor. Die einzigen Ausfuhrartikel sind Kautschuk und Erdnüsse. Der Niger von Bammako bis Timbuktu bildet für den Handel eine wichtige Wasserstraße; ihn mit dem von Kayes an schiffbaren Senegal durch eine Eisenbahn zu verbinden, ist seit mehr als einem Jahrzehnt das Bestreben der franz. Kolonialverwaltung; bisher wurde aber nur die 132 km lange Strecke Kayes-Bafulabe fertiggestellt und 1891 dem Verkehr eröffnet. Die Bevölkerung besteht aus einem Gemisch eingewanderter Nordafrikaner mit altansässigen Negerstämmen: aus den Fulbe (s. d.), hamit.-semit. ↔ Ursprungs, hellfarbig oder dunkel (dann «Tuculör» genannt), herrschergewaltig in Kaarta, Massina und Segu, in zerstreuten Ansiedelungen im Senegalgebiet, fanatische Muselmänner; aus den kulturell hochstehenden Mandingo (s. d.) am Senegal, Bafing, obern Niger bis Kong und Liberia, teils Mohammedaner, teils Heiden; aus den Joloff mit stark negerhaftem Typus zwischen Senegal und Niger, unter den Mandingo wohnend, meistens Muselmänner; endlich aus den Tuareg und Marokkanern in Timbuktu. – Der Sitz der Verwaltungsbehörde ist Kayes, der größte Handelsplatz Timbuktu (s. d.). Über die Eroberungsgeschichte des Französischen S. s. Senegambien.

Das Reich des Mahdi umfaßt Nubien bis Wadi Halfa, den ägyptischen S. bis zum Atbara, Kordofan, Darfur, das Bahr el-Ghasal-Gebiet und die ehemalige Äquatorialprovinz bis Ladó, vielleicht sogar bis Wadelai. Diese despotisch-hierarchische Herrschaft schließt sich hermetisch gegen Ägypten, Abessinien und die europ.-afrik. Besitzungen ab, geschützt durch die Wüsten im Norden und Osten. 1881 erhob der auf der Nilinsel Aba lebende Muhammed Achmed, der sich als der im 13. mohammed. Jahrhundert zu erwartende Mahdi ausgab, im östlichen S. die Fahne des Aufstandes, und im Winter 1882/83 konnte die ägypt. Regierung diese Bewegung nicht mehr bewältigen. Über die ersten Siege des Mahdi s. d. Nur Chartum und einige kleine Plätze (Kassala, Sinkat, Tokar) wurden Anfang 1881 von den ägypt. Garnisonen gehalten, doch fielen auch diese bis auf Chartum, nachdem Baker Pascha von Osman Digna beim Brunnen El-Teb 4. Febr. 1881 eine Niederlage erlitten hatte. Hierdurch gelangten die Aufständischen in den Besitz beträchtlicher Vorräte an Geschütz, Waffen und Munition, auch schlossen sich ägypt. Offiziere und Soldaten in größerer Zahl der Bewegung an. Die brit. Regierung sendete den General Gordon (s. d.) als Oberbefehlshaber nach dem S. Er traf im Febr. 1884 in Chartum ein und trat als Generalgouverneur des S. an die Spitze der dortigen Verwaltung, aber seine Verbindung mit Ägypten wurde bald unterbrochen und er selbst eingeschlossen. Inzwischen war Osman Digna 13. März 1881 bei Tamanieb von einem brit. Korps unter General Graham zwar geschlagen worden, hielt aber bald wieder das Feld, so daß von dieser Seite Chartum nicht entsetzt werden konnte. Da sandte die brit. Regierung ein stärkeres Heer unter Lord Wolseley zur Befreiung Gordons aus. Dieses Heer rückte im Nilthal aufwärts nach Korti und sendete von dort aus im Jan. 1885 zwei Kolonnen nach Berber und Metammeh vor. Die zweite dieser Kolonnen erreichte unter General Stewart den Nil nach blutigen Kämpfen bei Abu Klea und Gubat, erfuhr dort, daß Chartum 26. Jan. bereits gefallen und Gordon getötet sei, und kehrte nach Korti zurück. Die andere Kolonne vermochte Berber nicht zu erreichen und wurde von Lord Wolseley zurückgerufen. Die brit. Regierung gab nach diesen Mißerfolgen die Fortsetzung des Kampfes vorläufig auf und hielt in der Provinz Dongola nur einige Plätze am Nil besetzt. Inzwischen war der Mahdi 28. Juni 1885 im Lager von Omderman gestorben und Abdullah als neuer Herrscher gefolgt. Die brit. Regierung sendete inzwischen im März 1885 General Graham von Suakin aus gegen Osman Digna (s. d.) vor, um über Berber nach dem obern Nil und Chartum zu gelangen; doch scheiterte auch dieses Unternehmen vollständig. Der Nachfolger des Mahdi setzte den Kampf fort und Osman Digna hielt Suakin eng

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 481.