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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Universitäten

oder Abteilungen zerlegt. Ferner hat man vielfach die Nationalökonomie abgetrennt und entweder zu einer besondern Fakultät ausgestaltet, so in München und Tübingen, oder mit der jurist. Fakultät vereinigt, so in Straßburg, an den Schweizer U. (außer Basel) und an den österreichischen U. An den übrigen U. Deutschlands ist der alte Bestand von vier oder, wenn zwei theologische da sind, von fünf) Fakultäten erhalten, während Tübingen sieben zählt. Über die Lehrer (Docenten) an den U. s. die Artikel Professor, Honorarprofessor, Privatdocent. Die ord. Professoren bilden den akademischen Senat, der über allgemeine Angelegenheiten der U. berät und beschließt. An der Spitze jeder Fakultät steht ein jährlich gewählter Dekan, an der Spitze der Universität ein Rektor (s. d.) oder Prorektor. Der Rektor und die Dekane bilden den engern oder kleinen Senat. Früher hatten die U. eigenen Gerichtsstand (Universitätsgericht), der völlig erst durch die Gerichtsverfassung von 1879 aufgehoben ist. Doch ist dem akademischen Senat ein ständiger jurist. Beamter (Universitätsrichter) beigegeben. Über die Entwicklung des Studentenlebens s. Verbindungswesen, Pennalismus, Landsmannschaften, Korps, Burschenschaft, Verein deutscher Studenten.

Die U. Deutschlands sind staatliche Lehranstalten, die unmittelbar unter dem Ministerium stehen und sich auch diesem gegenüber einer ausgedehnten Selbstverwaltung erfreuen. Sie sind zugleich mit den ihnen vielfach verwandten und verbundenen Akademien (s. d.) oder Gesellschaften der Wissenschaften, welche nur der Forschung, nicht dem Unterricht dienen, die Vertreter der Wissenschaft, und haben hervorragenden Anteil an der Fortbildung der Wissenschaften. Doch ist nicht zu leugnen, daß manche ihrer Einrichtungen den Verhältnissen nicht entsprechen und zu starken Mißbrauchen Gelegenheit geben.

Einen Überblick über den Bestand der deutschen U. giebt die Tabelle im Artikel Deutschland und Deutsches Reich, Unterrichtswesen.

Den deutschen U. im wesentlichen gleichartig sind die U. Österreichs (s. Österreichisch-Ungarische Monarchie, Unterrichtswesen) und der Schweiz (s. d., Unterrichtswesen), weiter auch Dorpat (s. d.) in Rußland und die U. in den Niederlanden (s. d., Unterrichtswesen), und es nähern sich ihnen auch die von Belgien (s. d., Geistige Kultur) und die skandinavischen (s. Kopenhagen, Kristiania, Lund und Upsala). Eigenartig sind die U. in England (s. Englisches Schul- und Universitätswesen, Cambridge und Oxford). Über die U. der andern europ. Länder s. die betreffenden Artikel. An den amerikanischen U. sind eigentümliche, den praktischen Bedürfnissen und den socialen Gewohnheiten entsprechende Verhältnisse herausgebildet worden, vieles aber erinnert an die engl. Traditionen. Dasselbe gilt von den australischen U. In neuester Zeit ist in Tokio in Japan eine Universität nach europ. Muster gegründet worden.

Den U. nahe verwandt sind die Technischen Hochschulen (s. d.) Deutschlands und der Schweiz. Sie bilden eine durch die Entwicklung der Industrie und der technischen Wissenschaften nötig gewordene Ergänzung der auf die alten Fakultäten beschränkten U.; tritt auch der praktische Zweck des Unterrichts stärker in den Vordergrund und erscheint der wissenschaftliche Charakter weniger ausgeprägt als bei den U., so fehlt er denselben doch nicht und unter ihren Lehrern sind wissenschaftliche Größen ersten Ranges.

Nach den Untersuchungen J.^[Johannes] Conrads (in den "Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik", Dritte Folge, 1. Bd., Jena 1891) betrug unter Weglassung der Theologen, welche bekanntlich in den kath. Ländern nur zum geringsten Teile auf U. vorgebildet werden, die Zahl der Studierenden während der achtziger Jahre in Belgien 82,3, in Norwegen 76,6, in Schweden 57,3, in Österreich 55,9, in Italien 51,3, in der Schweiz 50,4 männliche und 5,2 weibliche, in Deutschland 48,1, in den Niederlanden 45,4, in Frankreich 42,6 und in Rußland 9,9 auf 100000 E. Wenn Deutschland hiernach eine geringe Frequenz aufweist, so hat dies seinen Grund hauptsächlich jedenfalls in der besonders kurzen Studienzeit dieses Landes. Die Zunahme der Studierenden während der Jahre 1871-90 wird durch nachstehende graphische Darstellung veranschaulicht, in welcher die Zahl der Studierenden während der Periode 1871/76 gleich 100 gesetzt und die so berechnete Zunahme für 1886/87 (zum Teil sind auch noch spätere Jahre berücksichtigt) seitlich eingetragen ist. Es ergiebt sich aus dieser Zusammenstellung, daß der neuerdings vielfach erörterte starke Zudrang zu den U. keineswegs eine deutsche Eigentümlichkeit ist, sondern auch in andern Ländern, teilweise sogar noch stärker, auftritt.

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Weiteres über die U., namentlich über die Studierenden, s. Universitäten (Bd. 17).

Litteratur. 1) Allgemeines. Conring, De antiquitatibus academicis (hg. von Heumann, Gött. 1739); Meiners, Geschichte der Entstehung und Entwicklung der hohen Schulen (4 Bde., ebd. 1802-5); Savigny, Geschichte des röm. Rechts im Mittelalter, Bd. 3 (2. Aufl., Heidelb. 1834; noch immer eine vorzügliche Einführung); Giesebrecht, Über den Einfluß der Hochschulen auf die nationale Entwicklung (Münch. 1870); Döllinger, Die U. sonst und jetzt (2. Aufl., ebd. 1871); Paulsen, Geschichte des gelehrten Unterrichts (2. Aufl., 2 Bde., Lpz. 1896-97); Denifle, Die U. des Mittelalters, Bd. 1 (Berl. 1885); Rashdall, The universities of Europe in the middle ages (2 Bde., Oxford 1895). - 2) Deutsche U. J.^[Johannes] Koch, Die preußischen U. (2 Bde., Berl. 1839-43; Sammlung der Gesetze und Verordnungen); Raumer, Geschichte der Pädagogik, Bd. 4 (Stuttg. 1854; 4. Aufl., Gütersloh 1874); Zarncke, Die deutschen U. im Mittelalter (Lpz. 1857); Sybel, Die deutschen und die auswärtigen U. (Bonn 1868; 2. Aufl. u. d. T.: Die deutschen U., 1874); J. B.^[Jürgen Bona] Meyer, Deutsche Universitätsentwicklungen (Berl.