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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Arbeitsnachweis
neuerdings in weitern Kreisen das Ziel verfolgt
werde, den A. zur Aufgabe öffentlicher Veranstal-
tung der Gemeinden zu machen; wünschenswert
wäre es, wenn wenigstens in allen Städten von
mehr als 10000 Einwohnern öffentliche Arbeits-
nachweisbureaus ins Leben träten. Durch den wei-
tern Erlaß vom 7. März 1895 wurden sodann statist.
Erhebungen über den Stand der Arbeitsvermitte-
lung in Preußen veranlaßt, deren Resultate im
Jahrgang 1896 der "Zeitschrift des königlich preuß.
Statistischen Bureaus" publiziert erscheinen.
Nach dem Stande vom 31. Dez. 1894 ergaben
sich danach in Preußen 734 Arbeitsnachweis-
anstalten bei Innungen, 30 bei Gewerbe- oder Fa-
brikantenvereinen, 16 bei landwirtschaftlichen Ver-
einen, 60 bei aus Stellengebern und Stellenfuchern
bestehenden sog. Gemischten Vereinen, 297 bei Ar-
beitervereinen (hinsichtlich welcher jedoch die Er-
hebung sehr unvollständig ausgefallen ist), 74 bei
kath., 146 bei evang. und 21 bei sonstigen religiösen
Vereinen, 143 bei gemeinnützigen und wohlthätigen
Vereinen, ferner 92 Anstalten, unterhalten durch
Gemeinde- und Polizeibehörden, 105 durch Kreis-
oder Provinzialverbände (zumeist Naturalverpfte-
gungsstationen), 18 Privatherbergen mit A. und
5216 gewerbsmäßige Gesindevermieter und Stellen-
vermittler. Soweit eine Erhebung durchgeführt
werden konnte, was durchaus nicht bei allen den
genannten Arbeitsnachweisanstalten der Fall war,
ergiebt sich für 1894 das folgende Bild:
Stellen-Stellen- Vermittelte
Hs"<. ^?" n^"<":^s,.^ bleuen- bleuen- nermntei
Art der Vermittelung gesuche Angebote Stellen
Bei der gewerbsmäßigen Ver-
mittelung ........
Vei der nicht gewerbsmäßigen
Vermittelung......
535 020
682 961
481358 331206
282 832 206 515
In Württemberg erscheint dem königl. Sta-
tistischen Landesamte durch das Ministerium des
Innern eine fortlaufende Arbeitsvermittelungssta-
tistik übertragen. 1895 waren daselbst bereits in
7 Gemeinden Arbeitsämter (Arbeitsnachweis-
stellen) in Thätigkeit, nämlich in Eßlingen und Heil-
bronn seit 1894, in Cannstatt, Ulm, Navensburg,
Stuttgart und Göppingen seit verschiedenen Zeit-
punkten des 1.1895. Durch Telephon und wöchent-
lich zweimaligen Austausch der nicht besetzten Stellen,
der auf Staatskosten erfolgt, stehen sie miteinander
in enger Verbindung. Im 1.1895 wurden nun bei
diesen Stellen verzeichnet: 28163 Gesuche um Zu-
weisung von Arbeitern (davon 12 599 mit und 10490
ohne Erfolg, die übrigen unerledigt) und 41033 An-
gebote von Arbeitskraft (darunter 12 645 mit Er-
folg, 21878 ohne Erfolg, die übrigen unerledigt);
die Darstellung der wirklichen Vermittelungen wird
sich jedoch aanz genau erst später geben lassen.
In Sachsen hatte das Ministerium des Innern
mit dem Erlaß vom 12. April 1894 das königl.
Statistische Bureau zu Mitteilungen über die in
Sachsen vorhandenen Arbeitsnachweisstellen aufge-
fordert. Über die infolge dieser Aufforderung em-
geleiteten Erhebungen wird in der "Zeitfchrift des
königlich sächs. Statistischen Bureaus", Jahrgang
1894, berichtet. In 217 von 301 Ortschaften mit
mehr als 2000 Einwohnern bestand danach 1894
angeblich keinerlei A. In den übrigen gab es 47
Arbeitsnachweisstellen primitivster Art in den von
Innungen oder gemeinnützigen Vereinen unabhän-
gigen Herbergen, 145 Arbeitsnachweisstellen, unter-
balten von Innungen, Fachvereinen und sonstigen
Korporationen, und gegen 40 Stellen anderer Art.
In Österreich ist eine geringe Organisation und
große Zersplitterung des A. wahrzunehmen. Den
Innungen (Gewerbegenossenschaften, s. d.) ist zwar
durch das Gesetz die Pflege der Arbeitsvermittelung
zugewiesen; thatsächlich wird diese aber nur von
einer Minorität geübt und sind die Veranstaltungen
zum großen Teile sehr mangelhaft. Der kommunale
A. fehlt soviel wie gänzlich; in Wien besteht aller-
dings seit 1888 ein städtisches Lehrstellennachweis-
amt, jedoch mit geringem Verkehr. Unter den Ver-
einen, die sich der Arbeitsvermittelung widmen, ragt
der Verein für Arbeitsvermittelung zu Wien hervor.
Daneben befassen sich noch mit dem A. namentlich
kaufmännische Vereine, Arbeitervereine, gemein-
nützige Gesellschaften, konzessionspflichtige Dienst-
vermittler, die Naturalverpflegsstationen u. s. w.
Das Abgeordnetenhaus faßte 1894 eine Resolution,
in welcher die Regierung zu Erhebungen und zeit-
gemäßen Reformen auf dem Gebiete der Arbeits-
vermittelung aufgefordert wurde, und derzeit wird
die Einleitung zur Feststellung des Standes, der
Art und der Leistungen der bestehenden Arbeits-
vermittelungsinstitute getroffen (vgl. Zeitschrift
"Austria", 1896).
In der Schweiz ist der kommunale A. bereits
ziemlich eingebürgert, fo in St. Gallen (seit 1887),
Basel (1889), Bern (1891) u. s. w. In Bern ist seit
1893 mit der Arbeitsnachwcisstelle eine Versiche-
rungsanstalt gegen Arbeitslosigkeit verbunden.
Häufig ist vorgeschrieben, daß der A. bei Arbeiter-
ausständen seine Thätigkeit in Beziehung auf das
beteiligte Gewerbe einstelle. 1895 hat der Kantons-
rat von Genf beschlossen, auf Kosten der Stadt eine
Arbeitsbörse für die Zwecke der Arbeitsvcrmitte-
lung zu errichten, die unter der Leitung von durch
die Regierung Ernannten und von Vertretern der
11 Sektionen des Gewerbegerichts stehen soll; der
Name ist, wie das Nachfolgende zeigt, franz. Schö-
pfungen entlehnt.
In Frankreich begegnet die Frage des A. be-
sonderm Interesse. Die Stellenvermittelung gab
nämlich dort schon seit langem Anlaß zu Beschwer-
den auf feiten der Arbeiterschaft, insbefondere jene
der gewerbsmäßigen Dienstvermittler, denen man
die Einbebung von oft drückend hohen Gebühren,
parteiische Handhabung des Geschäfts zu Gunsten
der Arbeitgeber, Umtriebe zur Herbeiführung eines
künstlichen Stellenwechsels u. dgl. vorwirft. Ein
1848 zu Paris gemachter Versuch, die private Stel-
lenvermittelung zu ersetzen durch kommunale oder
in den Händen der Arbeiterschaft befindliche Arbeits-
nachweisbureaus, scheiterte ;dieRegelung der Dienst-
vermittelungsgcschäfte durch das Dekret vom
25. März 1852, welches unter anderm die Konzes-
sionspflichtigkeit derselben und ihre Unterwerfung
unter durch die Gemeinden zu erlassende Bestim-
mungen über den Betrieb und die einzuhebenden Ge-
bühren festsetzte, schnitt die Klagen nicht ab. Auch
in neuester Zeit machte man Versuche mit dem un-
entgeltlichen kommunalen A., so in Paris seit 1887.
Eine radikale Reform sollten die Arbeitsbörsen
bewirken. Die Idee derselben geht auf den liberalen
Ökonomisten Molinari zurück, der seit 1843 den
Plan einer umfassenden Regelung des Arbeits-
marktcs durch die Gründung von Arbeitsbörsen ver-
trat, welche Angebot und Nachfrage konzentrieren,
den Arbeitsbedingungen volle Publizität verleihen