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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Ausverkauf - Auswanderung
* Ausverkauf. Zum Schutz des Publikums und
des anständigen Gewerbes ist in Osterreich ein Ge-
setz vom 16. Jan. 1895 ergangen, welches angekün-
digte öffentliche A. zur beschleunigten Veräußerung
von zu einem Gewerbebetrieb gehörigen beweglichen
Sachen von einer polizeilichen Bewilligung ab-
hängig macht. Voraussetzung der Bewilligung ist
insbesondere Angabe der Äusverkaufmotive (Todes-
fall, Übersiedelung u. s. w.), mindestens zweijähriger
Geschäftsbestand außer bei A. wegen Ablebens des
Gewerbeinhabers und Entrichtung einer besondern
Abgabe, abgestuft nach dem Umfang des A. und
der Größe der Stadt. Die Bewilligung kann böck-
stens für ein Jahr erteilt werden, die Gcwerbe-
behörde darf nur bis zu drei Monaten bewilligen.
Bisher zeigt das Gesetz nicht viel Enolg. (E. auch
Unlauterer Wettbewerb.)
Auswanderermission. Die A. ist ein Zweig
der Innern Mission (f. d., Bd. 9) und hat zum Zweck
die geistige und kirchliche Versorgung christl. Aus-
wanderer. Ihre Anfänge gehen bis 1818 zurück, und
allmählich gewann die Fürsorge für die Auswanderer
feste Gestalt. In den Auswandererhäfen Bremen,
Hamburg, Stettin, Amsterdam, Antwerpen und
Rotterdam arbeitet die A. je nach Lage der lokalen
Verhältnisse. Ihre Thätigkeit erstreckt sich auf die
Auswanderer vor der Einschiffung und auf die Aus-
gewanderten nach der Ankunft jenseit des Meers.
Um die Auswanderer nach jeder Seite vor Täuschun-
gen und Gefahren für Leib und Seele zu bewahren,
hat die A. in Bremen einen praktischen Ratgeber für
Auswanderer herausgegeben, der unentgeltlich zu
beziehen und bereits in etwa 500000 Exemplaren
verbreitet worden ist. Diese Schrift verfolgt zugleich
den Zweck, solche, die aus unlautern Beweggründen,
z. B. Sucht uach Reichtum, aus Leichtsinn, aus Scheu
vor Erfüllung von Pflichten, inbesondere der Militär-
pflicht, u. s. w. auswandern wollen, in der Heimat
zurückzuhalten. Auch in solchen Fällen, wo die Aus-
wanderung gefährlich und verderblich erscheint, warnt
die A. vor derselben, wie auch vor dem Treiben ge-
wissenloser Agenten oder vor falschen Angaben uud
Verlockungen zur Auswauderung. Dagegen rät sie
geeignete Reiseziele und Beschäftigungen an, weist
solide Logierhäuscr nach und nimmt sich überhaupt
der Betreffenden wirkfam an. In Bremen treten die
Auswanderer, die sich der Leitung der Mission an-
vertraueu, uuter deren Obhut. Bei allen Besorguu-
gen in Bezug auf Überfahrtsschcin, Gepäck, Ein-
käufen, Geldwechsel wird den Auswanderern zur Hand
gegangen. In dem Bureau der Mission empfängt
jeder unentgeltlich die ihm fehlende Bibel oder ein
Neues Testament und andern guten Lesestoff für die
Seereise. Hier bezeichnen die Auswanderer die Adresse
ihrer in der Heimat verbliebenen Angebörigcn, damit
die Nachricht von der Ankunft des Dampfers am
Ziele weiter gegeben werden kann. Vicle Auswanderer
legen ihr ganzes Vermögen gegen eine Empfangs-
bescheinigung in dem Bureau nieder, um nach der
Überfahrt die gleiche Summe in amcrik. Gelde durch
das deutsche Emigrantenhaus in Neuyork oder die
Hafenmission in Baltimore sich auszahlen zu lassen.
Am Tage vor Abgang der Dampfer halten Geist-
liche für die Auswanderer Gottesdienste ab und
reichen das heilige Abendmahl. In ähnlicher Weise
sorgt in Hamburg ein luth. Auswandercrkomitee für
die Emigranten. In Stettin hat die Stadtmifsion
die Fürsorge für die wenigen noch über diesen Hafen
reisenden Auswanderer übernommen. In Ant-
werpen, Rotterdam und Amsterdam bedienen die
Geistlichen der dortigen deutsch-evang. Gemeinden
die deutschen Auswanderer mit Predigt und Seel-
sorge, soweit es ihnen unter den seitens der Schiffs-
gesellschaften und Gastwirte sehr erschwerten Um-
ständen möglich ist. Sobald die Ankömmlinge in
Amerika auf Ellis-Island, dem Landungsplatze in
Neuyork, oder in Baltimore ausgeschifft worden sind,
stcben Geistliche zu ihrem Empfange und weilerer
Hilfsleistung bereit. Die Auswanderer werden an
den von der A. mitgegebenen und beim Landen sicht-
bar getragenen Empfehluugskarten erkannt. Die
Weitcrreisenden werden nach dem richtigen Bahnhof
geleitet, die zunächst Zurückbleibenden dem deutsch-
lutb. Emigrantcnhause (seit 1373) zugeführt, wo sie
billig beherbergt werden, Auskunft sowie unentgelt-
lichen Nachweis von Beschäftigung erhalten. Dieses
Emigrantenhaus hat iu den letztenlOJahren 110031
Personen beherbergt, davon 11280 umsonst. Die
Anstalt sorgt auch während des Winters für arbeits-,
obdach- und mittellos sich in Neuyork aufhaltende
Einwanderer. Im Winter 1894-95 verteilte sie
unter diesen 7390 Mahlzeiten und 24500 Portionen
Kaffee. Außerdem giebt es in Neuyork noch das von
der Misiourisynode gegründete Pilgerhaus für Aus-
wanderer, die der separierten luth. Kirche angehören,
sowie das kath. Emigrantenhaus.
^ Auswanderung. Die überseeische A. hat mit
dem Beginn der neunziger Jahre dieses Jahrhun-
derts eiue erhebliche Umgestaltung erfahren. Bis
dahin griffen fast ausschließlich die Staaten, welchen
die A. Menschen entzog, hindernd oder erschwerend
in die Freizügigkeit ein. Nachdem aber allmählich
mit der wachsenden Anerkennung desDrincips der
Auswanderungsfreiheit die frühern schranken in
der Hauptsache gefallen waren, herrschte thatsächlich
internationale Freizügigkeit. Die Länder mit über-
wiegender Einwanderung erachteten diese als Ge-
winn, jene mit vorherrschender A. hielten sich nicht
für berechtigt, Prohibitivmaßregeln länger aufrecht
zu erbalten. Vor einigen Jahren trat aber in
den Vereinigten Staaten von Amerika, dem weit-
aus bedeutendsten Einwanderungslande, ein Um-
schwung der Ansichten ein. Nachdem die extreme,
in der MacKinley-Bill gipfelnde Schutzzollpolitik
eine Menge von Arbeitskräften ins Land gelockt
batte, gingen nicht nur die Hoffnungen auf einen
großen Aufschwung der Volkswirtschaft der Ver-
einigten Staaten nicht in Erfülluug, vielmehr be-
gann eine wirtfchaftliche Krisis schärfster Art, welche
die Aussichten der Einwandernden auf Fortkommen
so gut wie unerfüllbar und die ganze Einwanderung
unter dem Gesichtspunkte eines Überangebotes von
Arbeitskräften erscheinen ließ. So kam 1891 zu-
nächst ein Gesetz zu stände, welches der Einwan-
derung wirtschaftlich oder moralisch minderwertiger
Elemente ein Ende machen sollte, und 1893 folgte
ein solches, welches die Kontrolle der Einwanderer
und die Haftpflicht der mit der Einwanderung be-
schäftigten Transportunternehmer verschärfte. Wie
stark diese einwanderungsfeindliche Politik geworden
ist, geht aus dem Beschluß des Repräsentanten-
hauses vom Mai 1896 hervor, männlichen Analpha-
beten von 16 bis 60 Jahren die Einwanderung be-
dingungsweise zu verbieten. Alle diese Umstände
mußten auf die europäische A. von einschneidendem
Einfluß sein, und zwar, da so schnell eine Ablenkung
nach andern Ländern sich nicht vollziehen konnte, in
dem Sinne einer Verminderung der A.