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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Bodensee-Gürtelbahn - Böhle
In staats - und völkerrechtlicher Hinsicht
steht die Gebietshoheit über den Üntersee vertrags-
mäßig fest: sie ist nach dem Vertrag vom Okt. 1854
nach der Mitte des Sees zwischen Baden und der
Schweiz geteilt. Bezüglich des eigentlichen B., d. i.
des Ober- und Überlinger Sees, dagegen fehlt eine
Serem^anlng der Seenferstaaten. Es bestehen in
der Wissenschaft zwei Anschauungen; nach der einen,
der Geschickte und den nenern Verträgen entgegen-
stehenden, soll er in nngeteilter (Kondominat), nach
der andern in geteilter Herrschaft der Nferstaaten
stehen, wobei sich der Gebietsteil eines jeden Staates
nach dem Verhältnis seiner Uferlänge und nach der
Mittellinie des Seespiegels bestimmt, so das; die
Hoheitsgrcnze von der Ecemitte der Konstanzer
Bucht in der Mittellinie des Obersees nach Osten
läuft und bei der Mündnng der Leiblach (Grenz-
fluß zwischen Bayern und Osterreich) endet. Die
sreundnachbarliche Gesinnung der Staaten hat für
den offenen See einen thatsächlichen moäug vivonäi
geschaffen. - Unterm 22. Sept. 186? wurde in
Bregenz eine internationale Schiffahrts- und Hafen-
ordnung vereinbart, welche den V. auch den Schiffen
fremder Nationen öffnete. Dasselbe ist nach der nenen,
dnrch das Vregenzer Protokoll vom 30. Inni 1894
schon wieder revidierten vom 6. Mai 1892 der Fall.
Die Fischereipolizei wnrde von den Einzclstaaten
in freiwilliger Ansführnng der Beschlüsse der Kon-
ferenzen geregelt, welche zwischen Vertretern der
Uferstaaten und des Tentfchen Fifckereivereins im
Inni 1881 in Lindan stattfanden. Baden und die
Schweiz schlössen besondere Fischereiverträge. Die
Fischerei steht im Zweifel den Staaten zu. Im östl.
Teile des offenen Sees ("auf der Sckweb") besteht
eine thatsächliche Fischereigemeinschaft der österr.,
bayr. und schweiz. Fifchereibercchtigten. Im Inli
1896 fanden neue auf den Fifchereifckutz bezügliche
Konferenzen der Uferstaaten in Lindau statt. - Vgl.
Artikel Vodenfee im "Handwörterbuch der Staats-
wisfenschaften", Bd. 2 (Jena 1892), und im "Osterr.
Staatswörterbnch", Bd. 1 (Wien 1895).
* Bodensee-Gürtelbahn. Am 18. Aug. 1895
wurde eine weitere Strecke (Stahringen-llberlingen,
18 I(in) der Bad. Staatsbahnen eröffnet, fo daß die
Länge der fertigen Strecken 119 kni beträgt. Der
Bau der Strecke Überlingen-Friedrichshafen hat
teilweise begonnen, auch ist wegen Herstellung des
Schlußstückes von Lindau nach Friedrickshafen ein
Staatsvertrag zwifchen Bayern und Württemberg
unterm 31. Okt. 1895 vereinbart worden.
Bodenwrangen, f. Schiffbaukunst.
-"Budiker, Tonio Wilh. Laurenz Karl Maria,
trat im Juni 1897 von der Leitung des Neichsver-
sicherungsamtes zurück und übernahm eine Stelle im
Vorstande der Aktiengesellschaft Siemens H Halste.
'^Bogenlicht. Für den Betrieb von Bogen-
lampen ist fowohl Gleich- als auch Wechselstrom ver-
wendbar; doch ist ersterer für diesen Zweck aus fol-
genden Gründen weit vorteilhafter. Bei Gleichstrom-
bogcnlampen glüht die obere positive Kohle stärker
und höhlt sich aus, die negative glüht schwächer und
spitzt sich zn; da der Abbrand der positiven Koble
doppelt so groß ist als bei der negativen, so giebt
man der crstern doppelten Querschnitt und erreicht
so die Möglichkeit der Verwendung gleicber Längen.
Die Fig. 1 zeigt den Lüngsfchnitt der Kohlenstifte
während des Betriebes; durch die Kraterbildung
der positiven Kohle werden die meisten Strahlen
nach nuten geworfen und so für die Vodenbelench-
tung, um die es sich ia meistens handelt, vorteilhaft
ausgenützt; da außerdem die Lichtausbeute bei
Gleichstrom größer ist als bei Wechselstrom, so ist
der erstere dem letztern auch in diefer Hinsicht vorzu-
zieben. Bei Weckselstrombogenlampen brennen die
Fig. i.
Fig. 2.
Kohlenstiftc gleichmäßig ab, und die Lichtstrahlen
werden etwa zur Hälfte schräg abwärts und zur
Hälfte schräg auswärts geworfen (s. Fig. 2). Für
den Lichtbogen sind bei Wechselstromlampen etwa
35-38 Volt und für Gleichstrom etwa 50-55 Volt
erforderlich, einschließlich der Bernhignngs-(Vor-
schalt) Widerstände, die etwa 20 Proz. der notwen-
digen Energie absorbieren. Eine Bogenlampe setzt
etwa 10 Proz. der ihr zngesübrtcn Energie in Licht
nm. In nenerer Zeit ist es gelnngen, den Regulier-
mechauismus so empfindlich zumachen, daß man auch
kleine, vollkommen rnhig brennende Bogenlampen
für Stromstürken bis herab zu 2 Ampere verwendet,
wie sie z. B. von der Elektricitätsgefellfchaft Hansen
in Leipzig und Körung ck Matthiessen in Leutzsch bei
Leipzig ausgeführt werden. Erwähnung verdient
anch die in der Ianduslampe von Drake & Gorham
in London verwirklichte Idee, den Lichtbogen in
eine gegen die äußere Lust abgedichtete Glocke einzu-
schließen, wodnrch die Brenndauer erheblich (bis auf
200 Stunden) verlängert wird. Die Spannung ist
105-110 Volt; die Stromstärke 2^-8 Ampere.
Die Lampe kann ohne Widerstand in jede Glüh-
lampenleitung eingeschaltet werden. (S. auch Be-
leuchtung.) lParis.
^Bogohübolv, Aleris, starb 7. Nov. 1896 in
Böhlau, Helene, Schriftstellerin, geb. 22. Nov.
1859 in Weimar als Tochter des Vcrlagsbuchhänd-
lers Herm. B., erweiterte ihren Anschaunngskreis
dnrch größere Reisen, besonders im Orient, wo sie
sich in Konstantinopel mit Omar al - Raschid Bey
vermählte, mit dem sie dann nach München über-
siedelte. Obgleich begeisterte Anbängerin orient.
Sitten und Anschauungen, ist sie doch in ihren Schrif-
ten der Schildernng des nationalen Seelenlebens in
bnmorvoller Anffaffnng treu geblieben. Von ihren
Veröffentlichungen sind hervorzuhebeu: "Novellen"
(Bcrl. 1882), "Der fchöne Valentin. Die alten
Leutchen. Zwei Novellen" (ebd. 1886), "Im Trosse
der Kunst und andere Novellen" (Minden 1888),
"Ratsmädelgcfchichtcn" (ebd. 1888; 3. Aufl. 1894),
die Romane "Reines Herzens schuldig" (ebd. 1888),
"Herzenswahn" (ebd. 1888), "Im frischen Wasser"
(2 Bde., Stnttg. 1891), "Der Nangierdahnhof"
(Berl. 1895; 2. Aufl. 1896) und "Das Recht der
Mutter" (ebd. 1896).
Bohle, Landgemeinde, s. Voele.