Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Diese Seite ist noch nicht korrigiert worden und enthält Fehler.

195
Böhmen
Lehrerinnen. Die Zahl der scbulbesuchenden Kinder
betrug (1893) 1000 704 (d. i. 98,4 Proz. der schul-
pflichtigen Kinder) gegen 1875: 787 419 Kinder
<88,3 Proz.). B. besitzt ferner höhere landwirtschaft-
liche Landeslehranstalten in Tetschen-Liebwert"
identsck) und Tabor (czechisch), 10 Haudels-, 44 kauf-
männische Fortbildungsschulen, 5 Staatsgewerbe-
schulen, 45 gewerbliche Fachschulen, 5 Haudwerker-
scbulen, 233 gewerbliche Fortdildnngssckulcn, 133
Gesang- und Musik-, 43 land- und forstwirtschaft-
liche, 45 weibliche Arbeitsschulen und 56 sonstige
Lebr- und Erziehungsanstalten.
Geschichte. In B. dauerte der Streit zwischen den
beiden Nationalitäten fort. Die Abneigung der Czc-
chen, besonders der Iungczechen, gegen alle Wünsche
der Deutschen rnachte sich in schroffster Weise auf dem
Landtage des I.1893 geltend. Als der Oberstland-
marjchaü 17. Mai die Vorlage betreffend die Er-
richtung eines für die deutschen Bezirke des östlichen
V.s bestimmten Kreisgerichts in Trautcnau gegen
den Willen der jungczech. Abgeordneten auf die
Tagesordnung setzte, erregten diese einen solchen
Tumult, dasi die Sitzung und dann auch der Land-
tag geschloffen wurde. Zugleich wurden im ganzen
Lande systematische Agitationen ins Werk gesetzt
und in Prag am Vorabende des Geburtstags des
Kaisers (17. Aug.) Demonstrationen veranstaltet,
die sich auch gegen die Person des Monarchen rich-
teten. Diese wiederholten sich 12. Sept. bei der
Feier des kaiserl. Reskriptes vom 12. Sept. 1871,
worauf 13. Sept. die Art. 12 und 13 des Staats-
grnndgesetzes betreffend das Vereinsreckt und die
Freiheit der Presse für Prag und deffen Umgebung
suspendiert und die Wirksamkeit der Geschworenen-
gerichte bezüglich der Preßvergehm und der polit.
und einiger andern Verbrechen im Sprengel des
Prager Landesgerichts für ein Jahr außer Kraft ge-
setzt und 17 Vereine in Prag unterdrückt wurden.
Bei den czech. Demonstrationen waren besonders
die Mitglieder eines von jungen Leuten gegründeten
Geheimbundes Omladina (s! d., Bd. 12) thätig ge-
wesen. Eins ihrer Häupter, Mrva, der in den Ver-
dacht gekommen war, ^ent provocatsui- zu sein,
wurde 24. Dez. von zwei Genossen ermordet, woranf
zn Anfang des folgenden Jahres 78 Omladinisten,
teilweife wegen Hochverrats, Majestätsbclcidigung,
Ruhestörung und Gründung eines Geheimbundcs,
angeklagt und größtenteils verurteilt wurden. Dies
hinderte nicht, daß die radikale Richtung auch außer-
halb Prags sich immer mehr ausbreitete und bei
einzelnen Nachwahlen Erfolge errang.
Das Umsichgreifen der radikalen Strömung, das
auch die Iungczechen immer weiter nach links drängte,
und deren heftige Angriffe auf den Stattbalter Gra-
fen Thun hatten die Folge, daß die feudalen Groft-
grundbesiner sich auf den Landtagen der I. 1894
und 1895 einigermaßen den Deutschen näbcrten, frei-
lich nicht so weit, daß diese einen wesentlichen Erfolg
errungen hätten. Die Feudalen wollten eben keiner
der nationalen Parteien zum ^)iege verhelfen, um
-immer zwischen beiden den Ausschlag geben zu kön-
nen. Daber wiesen sie auch bei den im Nov. 1895
stattfindenden Wahlen für den böhm. Landtag jedco
Kompromiß mit den deutsch-liberalen Groftgnuld-
bcsitzern zurück, so daß diese ohne Vertretung blieben.
Andererseits stellten die Deutsch-Nationalen al<-
"Deutsche Volkspartci" zum erstenmal in einer
großen Anzahl von städtischen und ländlichen Wahl-
bezirken gegen die Deutsch-Liberalen selbständige
Kandidaten auf, von denen allerdings nur 10 durch-
drangen, die sich als selbständige Partei konstituier-
ten. Während so die bisherige Einheit der Dcut-
scken zerrissen wurde, siegten die Iungczechen fast in
allen Wahlbezirken und wurden nur vereinzelte An-
hänger der Altczcchen und der czech. Bauernpartei
gewühlt. Die Iungczechen traten denn auch auf
dem Landtage, der 28. Dez. zusammentrat, noch
selbstbewußter als früher auf. Während einige
Reden ibrer Vertreter im Neichsrate der Hoffnung
auf Herstellung des nationalen Friedens in B.
Raum zu geben schienen, fanden die Wünsche, die
der Oberstlandmarschallstellvertrcter Lippert bei der
Eröffnnng des Landtages in dieser Beziehung aus-
sprach, kein Entgegenkommen. Die Iungczechen er-
klärten sich entschieden gegen den Antrag der deut-
schen Abgeordneten, daß für die Vornahme der
Wablen in den Landcsausfchuß, die Direktionen
der Hypotheken- und Landesbank und den Verwal-
tungsausschuß des Museums der Landtag in die
drei Knrien des großen Grundbesitzes, der böhm.
und der deutschen Wahlbezirke geteilt und von jeder
dieser Kimen eine gleiche Anzahl von Personen ge-
wählt werden sollte, was das einzige Mittel wäre,
den Deutschen, die in keiner der bisherigen Kurieu
die Majorität haben, eine Vertretung in diesen Aus-
schüssen zu sichern. Dagegen beantragten die Iung-
czechen den Erlaß einer Adresse an den Kaiser, worin
mit Ignorierung der Änderungen, die schon die
"Vernewerte Landesordnung" von 1627 in der böhm.
Verfassung eingeführt hatte, die Aufhebung der
böhm. Hofkanzlei im I. 1749 und die Verfassung
von 1807 und 1873 für eine schwere Verletzung der
Rechte der Länder der böhm. Krone erklärt, die legis-
lative und administrative Selbständigkeit für sie in
Ansprnch genommen und gesagt wurde: "einzig und
allein die Landtage der drei Länder der böhm. Krone
könnten im Einverständnisse mit dem Kaiser rechts-
gültig die Bewilligung dazu geben, was aus ihrer
Gesetzgebung und Verwaltung zur gemeinsamen
Beratung und Durchführung mit den übrigen Erb-
ländern abgetreten werdensolle". Die Vertreter des
Großgrundbesitzes sprachen sich zwar im Adreßaus-
schusse, dem die Deutschen fern blieben, gegen die
Erlasfung einer Adresse aus, ehe man sich über die
staatsrechtlichen Principien geeinigt hätte; aber
Prinz Friedrich Schwarzenberg, ihr Wortführer,
stellte eine Reihe von Grundsätzen auf, die von
denen, welche die Iungczechen vertraten, sich nicht
wesentlich unterschieden. Auch er bezeichnete als
anzustrebendes Ziel die Wiederherstellung des sog.
Böhmischen Staatsrechts (s. d.) und sprach es aus,
daß dies die Beseitigung aller gesetzgeberischen
Akte erheische, die mit der selbständigen Indivi-
dualität des Königreichs B. sich als unvereinbar
darstellten. Da aber der Kaiser durch die Sanktion
der neuern Verfassungsgesetze, besonders jener von
1861 und 1807, Verpflichtungen übernommen habe,
die nicht einfach beseitigt werden könnten, so solle der
Versuck gemacht werden, jene unter Mitwlrkung
sämtlicher beteiligterFaktoren mit demböhm. Staats-
rechte in Einklang zu bringen. Endlich wurde noch
der Wunsch nach der Königskrönung ausgesprochen.
Diesen Grundsätzen, die von einem Subkomitee ge-
nauer formuliert werden sollten, traten auch die Iung-
czechcn bei. Zu weitern Verhandlungen darüber ist
es zwar wegen der 14. Febr. 1896 erfolgten Schlie-
ßung des Landtags nicht mehr gekommen. Aber es
war von den Feudalen wie von den Czechen der be-