Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Darlehenskassenvereine'
Mitglieder verwendet werden soll. Auch im Falle der Auflösung des Vereins wird dieser Stiftungsfonds nicht verteilt, sondern von einem
sichern Geldinstitut so lange verwaltet, bis sich in dem betreffenden Ort ein neuer auf gleicher Grundlage beruhender Verein gebildet
hat, dem dann jenes Vermögen zufällt.
Raiffeisen gründete zuerst 1849 in Flammersfeld auf dem Westerwald einen ländlichen Verein unter Solidarhaft der Mitglieder
hauptsächlich zur Befreiung derselben aus den Händen wucherischer Zwischenhändler. Seit den sechziger Jahren begann er dann in
der Neuwieder Gegend die ersten Spar- und Darlehnskassenvereine zu gründen. Neuwied ist auch Sitz der Centrale dieser großen
Vereinsorganisation geblieben, welche 1896 bereits weit über 2000 Vereine in allen Teilen Deutschlands umfaßte. Diese Vereine sind
zusammengeschlossen in dem
Generalanwaltschaftsverbande ländlicher Genossenschaften für Deutschland, welcher, mit dem
Revisionsrecht ausgestattet, die gesetzlich vorgeschriebenen Revisionen ausführt, die Vereine instruiert und für Ausdehnung der
Organisation Sorge trägt. An der Spitze des Generalanwaltschaftsverbandes steht der Generalanwalt (zur Zeit ↔
Theodor Cremer, langjähriger Mitarbeiter Raiffeisens) und der Generalanwaltschaftsrat. Der Verband ist wieder eingeteilt in
Verbandsanwaltschaften (den Provinzen oder Landesteilen entsprechend) und Unterverbände (den Kreisen entsprechend). Als
Geldausgleichsstelle und Bankhaus fungiert die
Landwirtschaftliche Centraldarlehnskasse für Deutschland zu Neuwied, eine Aktiengesellschaft,
welcher nur D. angehören können, und welche gleichfalls statutarisch nur durchaus sichere Geschäfte machen darf. Sie leiht den
Vereinen im Rahmen des ihnen festgesetzten Kredits Geld und nimmt deren überschüssige Kapitalien auf, beides unter entsprechender
Verzinsung. Der Umschlag dieser Centralkasse ist in den letzten Jahren bedeutend gewachsen (1894: 28 Mill. M., 1895: 62 Mill. M.). Als
drittes Institut fungiert die Firma Raiffeisen+Cons. zu Neuwied, eine von Raiffeisen begründete
Handelsgesellschaft, die für die Vereine die gemeinschaftlichen Bezüge und Verkäufe vermittelt, aus eigener Druckerei den Vereinen die
erforderlichen Bücher u.s.w. liefert sowie als Verlagsfirma das «Landwirtschaftliche Genossenschaftsblatt» herausgiebt. Dabei fließt
vertragsmäßig der erzielte Geschäftsgewinn nicht den

Karte: Dar es-Salaam (Situationsplan)
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 294.