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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Geonoma - Gerichtsassessor
specifisch schwerern Landmasscn in deren Nähe (und
unter derselben) höher ansteigen, so ist notwendig
die Fläche des G. rings um die Kontinente und um
Insck herum höher gelegen als draußen im freien
Ocean, d. h. die Punkte des G. liegen in der Land-
nähe über den entsprechenden des Rotationsellip-
soids , in der Landferne aber unter denselben. Die
Geoidfläche ist daher eine Gleichgewichts- oder Ni-
veaufläche von der Eigenschaft, daß sie in jedem ihrer
Punkte die Richtung der Resultante aller in diesem
Punkt wirksamen Anziehungskräfte, d. h. der Schwere,
senkrecht durchschneidet. Das G. ist demnach ein
Körper, dessen Oberfläche nicht durch eine Gleichung
zwischen drei Koordinaten geometrisch bestimmt ist,
vielmehr ein wie oben definierter Körper. Um die
Abweichungen des G. vom Rotationsellipsoid zu
bestimmen, bedient man sich der Pendelmessungen
und der Präcisionsnivellements. Diese Abweichun-
gen scheinen übrigens gering zu sein und 250 in
nirgends zu überschreiten. Ihre Größe ist wesentlich
davon bedingt, welche Dimensionen man dem zu
Grunde gelegten Ellipsoid, dem sog. Referenz-
ellipsoid, sowie der Abplattuug giebt. Für alle
gewöhnlichen Untersuchungen genügt es, an Stelle
des G. das Refcrenzellipsoid selbst, also etwa das
Besselsche, in Rechnung zu ziehen. Dann bleiben
auch die Meridiane Ellipsen und die Breiten-
linien Kreise, während sie auf dem G. höchst kom-
plizierte Kurven doppelter Krümmung sind. - Vgl.
.yelmert, Die mathem. und Physik. Theorien der
höhern Geodäsie (2 Bde., Lpz. 1880), sowie die Be-
richte über die Fortschritte der internationalen Erd-
messuug (im "Geogr. Jahrbuch").
Veonöina I^'M., Pflanzengattung aus der
Familie der Palmen (s. o., Bd. 12), in etwa 80 Ar-
ten über das tropische Amerika verbreitet, mit ineist
schon geschnittenen, aus wenigen ungleichbreiten
Fiedern zusammengesetzten Blättern. Die meisten
Arten sind stammlos, einige bilden aber auch 5-6 in
hohe rohrartigc Stämme. Die meist blauschwarzen
Beeren enthalten erbsengroße Samen.
^Georg,Herzog zu Sachsen. Von seinenSöhnen
vermählte sich Prinz JohannGeorg 5. April 1894
mit Isabella, Herzogin von Württemberg; Prinz
Max empfing 26. Juli 1896 die Priesterweihe.
^ G e org, Fürst zuSchaumburg - Lippe, würd e
1896 zum General der Kavallerie ernannt. Am
21. Jan. 1896 wurde ihm eine Tochter geboren.
^ Georges, Karl Ernst, starb 25. Aug. 1895 zu
Gotha.
^Gera ist Sitz eines Vezirkskommandos nno hat
(1895) 43544 E., darunter 895 Katholiken und 166
Israeliten, 2321 bewohnte Wohnhäuser, 10327
Haushaltungen und 18 Anstalten (Zunahme seit
1890: 4018 Personen oder 9,9oProz.), in Garnison
Stab und 2. Bataillon des Infanterieregiments
Nr. 96. Die Zahl der Geburten betrug 1895:1578,
der Eheschließungen 469, der Sterbefälle (einschließ-
lich Totgeburten) 1100. Das Denkmal Kaiser Nil-
helms I. wurde 1894 enthüllt. Die Industrie be-
schäftigte 1895 in den von der Gewerbcinspektion
revidierten Fabrikanlagen 15239 Arbeiter.
Geranial, s. Citral.
wur^
'"Gerichtund Gerichtsverfassung. DerEnt-
zrf einer Novelle zum Deutschen Gerichtsvcr-
sassungsgesetz und
vom 1.1895, der, weil er in der Session 1894/95 uu-
erledigt blieb, dem Reichstag im Nov. 1895 wieder-
holt vorgelegt worden war, um nach der Vertagung
im Dez. 1896 zu scheitern (s. Strafprozeß), hatte unter
anderm auch eine Verschiebung der sachlichen Kom-
petenz der Gerichte in Strafsachen im Interesse
der Beschleunigung des Strafverfahrens beabsichtigt.
Von den Schwurgerichten sollten an dicStrafkammern
eine Reihe von Verbrechen übergehen, bei deren Ab-
urteilung es sich teils um sehr umfangreiches, ver-
wickeltes thatsächliches Material, teils um schwierige
Rechtsfragen oder um beides (Forst- und Iagdwider-
stand, Partei- und Zeugenmeincid, schwere Urkunden-
fälschung, Amtsuntreue, betrügerischen Bankrott,
eigennützige Teilnahme hieran sowie Begünstigung
eines solchen) oder um Verhältnisse bandelt, bei deren
Aburteilung eine Mitwirkung des Laienelements
ohne alles Interesse ist (gewaltsame Unzucht, nicht
Notzucht, und Beischlaf mit willens- oder bewußt-
losen Frauenspersonen). Außerdem sollte die Zahl
der Vergehen, welche gesetzlich oder infolge landes-
gerichtlich er Überweisung in: Einzelfalle von den
Schöffengerichten abzuurteilen sind, erweitert wer-
den. Es handelte sich um Vergehen mit einfachen
Thatbeständen, z. B. unerlaubte öffentliche Aus-
spielungen. Ferner sollte bei Vermögensvcrgehen
(Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, ^achbeschädi-
guug, Hehlerei, Begünstigung) die für die Zuständig-
keit der Schöffengerichte bisher maßgebende Wert-
grenze von 25 auf 100 M. hinaufgesetzt werden. -
Eine Änderung der Gerichtsverfassung in Civil-
sachen wird der mit Einführung des Bürgerl. Gesetz-
buchs zusammenhängende Erlaß einer Grundbuch-
ordnuug und eines Gesetzes über die Angelegenheiten
der freiwilligen Gerichtsbarkeit herbeiführen (vgl.
Einführungsgesetz zum Bürgerl. Gesetzbuch, Art. 1).
- In D st erreich wird gleichzeitig mit der neuen
Civilprozeßordnung (s. Civilprozeß) ein ueues Gesetz
über Besetzung, innere Einrichtung und Geschäfts-
ordnnng der Gerichte, das sog.Gerichtsorganisations-
gesetz vom 27. Nov. )896, in Geltung treten.
^Gerichtsaffessor. Trotz der Vermehrung der
ständigen Nichter- und Staatsanwaltsstellen hat sich
die Zahl der G. nnr wenig vermindert. Dieselbe
betrug Eude Sept. 1895 in Preußen 1649, wovon
allerdings 896 gegen Vergütnng beschäftigt waren.
Im ganzen Deutschen Reiche wurde für dieselbe Zeit
die Zahl der ohne feste Anstellung nach abgelegter
zweiter Prüfung im Iustizdienst beschäftigteu Rechts-
kundigen auf 2542 berechuet, wovon nur 1261 gegen
Vergütuug beschäftigt wurden. Gegenüber einer
Gesamtzahl von 8275 höhern Iustizbeamten, d. h.
Richtern und Staatsanwälten, im Tentscben Reiche
ergiebt sich ein Verhältnis von 31 Proz. G. und bei
Mitberücksichtigung der Rechtsanwälte ein Verhält-
nis von 18 Proz. Sind nun auch im 1.1894 im
ganzen Reiche nur 1046 mit Erfolg als Assessoren
geprüft und 959 angestellt, zur Anwaltschaft zuge-
lassen oder sonst ausgeschieden, so bleibt der Bedarf
an Assessoren doch erheblich hinter dem Zuwachs
zurück. In Preußen sind im 1.1894 437 Assessoren
neu ernannt und 491 augestellt oder sonst ausgeschie-
den, 1895 aber 510 neu ernannt und nur 504 aus-
geschieden, so daß im letzten Jahre trotz Vermehrung
der etatsmäßigen Stellen die Gesamtzabl der G.
wieder gestiegen ist. Man dachte daran, die bisher
in Preußen anerkannte Verpflichtuug zur Berück-
sichtigung aller G. bei Besetzung der ctatsmäßigen
Iustizstellen durch Gesetz zu beschränken. Eine Ab-
hilfe erscheint auch um so mehr geboten, als die Zahl
der Referendare und der Studierenden der Rechts-
und Staatswissenschaft an den deutschen Universi-