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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Getreidezölle - Gewerbegenossenschaften
In Ostindien betrug die Weizenernte 1892:
25,8, 1893: 33,3 und 1891: 32,5 Mill. Quarters;
die mit Weizen bestandene Fläche war 22 Mill.
Acres groß.
Aus Australien liegen folgende Angaben vor.
Es betrug (in 1000 Acres und Vushels) bei:

Weizen
Gerste
Hafer

Staaten


nte-trag


JA




M



s1892
357
3 964
4,5
93
12,9
276
Neusüdwales. . .
! 1893
^ 1894
453
594
6817 6 503
4,6 6,1
92 114
20,9 34,1
467 702
^1895
647
7041
10,4
179
30,6
563
s1892
402
10 258
24
689
324
11009
Neuseeland . . .
li893
381
8378
25
654
327
9 894
^1894
243
4 892
29
725
377
12 153
^1895
149
3 613
37
1001
352
10 221
s1892
1333
13679
45
844
190
4456
li893
1343
14 815
38
774
178
4 575
Victoria.....
^ 1894
1409
15255
49
1034
219
4951
(i895
1374
11446
97
1596
266
5 633
Litteratur. Handwörterbuch der Staatswissen-
schaften, Vd. 3 und Supplementband 1 (Jena 1892
u. 1895); Broomhall, Oorn 1'i'kä" ^ear Vook
(Liverpool, jährlich); 1ii6 3tHt68NÄn'8 ^6ar Voolc
(Lond. 1896).
* Getreidezölle. In Deutschland ist seit der
Ermäßigung der G. durch die verschiedenen zu An-
fang der neunziger Jahre abgeschlossenen Handels-
verträge (s. d.) keine wesentliche Änderung der G.
eingetreten. Der erhöhte Zoll gegenüber Spanien,
welches sich vom Mai 1894 bis'Iuli 1896 im Zoll-
krieg mit Deutschland befand, war der Geringfügig-
keit der Getreideeinfuhr aus Spanien halber be-
langlos. Wiewohl übrigens die Handelsverträge
seitens der Vertreter der Landwirtschaft zumeist
als Hauptursache der derzeit herrschenden niedrigen
Kornpreise angesehen werden, wird von jenen doch
nicht die Aufhebung der Verträge und Wiederher-
stellung der alten Zollsätze, sondern ein staatliches
Getreidemonopol zur Herstellung besserer Preise
verlangt. Indesjen hat ein solches vorläufig keine
Aussicht auf Verwirklichung.
In verschiedenen Ländern haben dagegen die G.
wäbrend der letzten Jahre eine teilweise namhafte
Steigerung erfahren. So hat namentlich in Frank-
reich die extreme Schutzzollpolitik unter Führung
Mlines einen vollständigen Sieg davongetragen,
indem im Febr. 1894 die Zölle auf Weizen, Spelz,
Mischfrucht, Mehl und eine Reihe anderer Getrcide-
früchte ganz wesentlich erhöht wurden. Teilweise
noch höher als Frankreich hat im Dez. 1894 Ita-
lien seine G. getrieben. In Spanien ist der Zoll-
tarif von 1883 im I. 1892 durch cinen neuen er-
setzt worden, welcher die frühern Sätze fast verdop-
pelt hat und seinerseits wieder durch Zuschlagszölle
1895 verschärft worden ist. Der Eingangszoll für
100Kss Weizen und Weizenmehl betrügt gegenwärtig
in Franken:
Länder
ücizen Weizenmehl
Frankreich.......... 7 11-16*
Italien ........... 7,50 12,30
Spanien........... 10,50 17,32
* Je nach der Qualität.
Auch in Schweden sind die G. 1895 nochmals
erhöht worden, so für Getreide aller Art, Erbsen
Bohnen u. s. w. von 2,5 auf 3,i5 Kronen, für Malz
von 3 auf 4, für Mehl und Grütze von 4,3 auf
6,5 Kronen. In Norwegen dagegen hat auch der
Zolltarif vom Sept. 1893 Hafer, Hafermehl und
Hafergrütze ganz frei gelassen und auf je 100 KZ
der Hauptgetreidearten nur 0,22 Kronen Zoll gelegt.
In einer Reihe von Ländern ist solcherart eine
Verschärfung der G. eingetreten, und selbst in Eng-
land, das im Juni 1896 den Tag feierte, an dem
vor 50 Jahren die Kornzölle faktisch beseitigt wurden,
wird neuerdings einzeln, wenn auch wohl aussichts-
los, ihre Wiedereinführung angestrebt.
Gewährsverwaltung, s. Anteils- und Ge-
wührsvertrag. ^sierhandel.
Gewerbebetrieb im Umherziehen, s. Hau
^ Gewerbegenossenschaften. Nach der amt-
lichen Statistik bestanden Ende 1894 (einschließlich
einiger Änderungen im ersten Halbjahr 1895) in
Osterreich 5317 G. (gewerbliche Genossenschaften,
Innungen, Gremien). Unterscheidet man Genossen-
schaften für einzelne Gewerbe (Fachgeno^enschaften),
für verwandte Gewerbe (z. B. Genossenschaften für
Fleischhauer und Selcher), für mehrere nicht ver-
wandte GewerbeundKollektivgenofsenschaften, welche
dieMehrheitder imVezirke vorhandenen Industrial-
und Handelsgewerbe umfassen, so ergiebt sich fol-
gende Übersicht:
Gewerbegenossenschaften
Fachgenossenschaften.....
Genossenschaften für verwandte
Gewerbe.........
Genossenschaften für mehrere
nicht verwandte Gewerbe . .
Kollektivgenosfenfchaften . . .
An-
zahl
2493
1832
Mit-
glieder
53 959
61784
196219
Angehörige
Ge- Lehr-
hilsen linge
72086
137134
193 529
242 3?3> 115 599
22374
32669
70 621
48 741
Zusammen >5317j 554 335j 5i8 348j 174405
Diese Einteilung beruht jedoch lediglich auf den
in den Genossenschaftsstatuten vorkommenden Be-
stimmungen über Art und Anzahl der einverleibten
Gewerbe, die häufig ziemlich vieldeutige Ausdrücke
enthalten, z. V. alle Handelsaewerbe, die holzver-
arbeitenden Gewerbe u. dgl., Bezeichnungen, die für
verschiedene Gegenden auch Verschiedenes bedeuten,
welchem Umstände aber in der offiziellen Einteilung
nicht Rechnung getragen werden kann.
Dem geltenden Gewerberecht nach werden, soweit
es die örtlichen Verhältnisse gestatten, G. gegründet
und zwar durch die Behörde; ebenso ist die Mit-
gliedschaft bei den einmal bestehenden G. nicht Sache
freier Entschließung der Beteiligten, sondern die In-
haber von Gewerben, für die eine Gewerbegenossen-
schaft besteht, gehören von Rechts wegen der letztern
an. Die Gewerbenovelle von 1883, welche das
Innungsrecht in Österreich neu regelte, hat nun zur
Errichtung einer bedeutenden Anzahl von G. ge-
führt. Von den heutigen G. entfallen nämlich der
Zeit der Gründung nach auf
das 17. Jahrh, oder eine frühere Zeit . . 2,90 Proz.
das 18. Jahrh, oder eine frühere Zeit . . 1,96 "
die Jahre 1801-59........... 1,13 "
die Jahre 1860-82........... 7,00 "
die Jahre 1883-95...........86,38 "
einen unbekannten Zeitpnnkt...... 0,63 "
Zusammen 100,00 Proz.
Allerdings ist das Bild, welches diese Übersicht
gewährt, insofern kein ganz getreues, als eine große
Anzahl älterer G. bei der Genossenschaftsbildung
infolge des Gesetzes von 1883 mit andern G. oder
mit bisher ohne genossenschaftlichen Perband be-