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Handwerkerfrage (Hausierhandel. Handwerkertage)
ker- und Arbeiterverein zu Stuttgart durch eine Petition an den württemb. Gesamtkirchengemeinderat im Jan. 1896 erstrebt. Er forderte eine Vergebungsart, bei der 1) an Stelle der bloßen Preiskonkurrenz mehr eine Qualitätskonkurrenz gesetzt würde und 2) in die Vergebungsbedingungen auch Bestimmungen über Lohn und Arbeitszeit sowie Verpflichtung zur Ausführung in eigener Hand aufgenommen würden. Noch weiter ging die Sattler- und Riemerinnung in Dresden, die den Antrag stellte, das Submissionsverfahren völlig aufzuheben. Zweckmäßiger ist die Selbsthilfe, zu der die Malermeister in Biberach geschritten sind, die einen Preistarif für alle vorkommenden Arbeiten entworfen und sich untereinander verpflichtet haben, keine Arbeit unter dem Tarif auszuführen, und wenn einem durchs Los oder in der Submission ein Auftrag zufällt, einen bestimmten Prozentsatz an die Innungskasse zu zahlen. Allerdings kommt es dabei ganz darauf an, wie hoch der Tarif ist, und daher ist vielleicht der Standpunkt, wie ihn der achte sächs. Innungstag vom 22. Juli 1895 festgehalten hat, der richtigere. Dort ist nämlich vorgeschlagen, bei allen Submissionen, die das Handwerk betreffen, diejenigen Submittenten zu berücksichtigen, deren Preisangebot den Durchschnitt der sämtlichen Angebote nicht übersteigt. Die zu vergebende Arbeit soll dann unter die betreffenden Unterbieter verteilt werden, soweit sich dies ermöglichen läßt. Diese Auffassung deckt sich teilweise mit den von den städtischen Verwaltungen versuchten Verbesserungen. Es haben nämlich verschiedene hess. und bad. Städte in dieser Richtung eine Reform des Submissionswesens herbeizuführen gesucht, daß eine Benachteiligung der Submittenten durch allzuweit gehende Unterbietungen thunlichst vermieden wird. Kleinere städtische Arbeiten (Offenburg z. B. unter 300 M., Mannheim unter 500 M.) sollen überhaupt nicht mehr in Submission, sondern freihändig vergeben werden. Hauptsächlich wird es wohl mit der Zeit darauf hinauskommen, daß man einen Normalpreis für die zu vergebenden Arbeiten ermittelt, zu dessen Feststellung Vertrauensleute der Gewerbe mitbestimmend zugezogen werden.
Hausierhandel. Den Klagen der Handwerker über den Hausierhandel (s. d.) ist durch die Novelle zur Gewerbeordnung wenigstens teilweise abgeholfen worden (s. Gewerbegesetzgebung).
Handwerkertage. Seine Wünsche und Ideen pflegt der Handwerkerstand auf den neuerdings regelmäßig abgehaltenen Handwerkertagen zu erörtern. Solche finden sowohl mit territorialer Begrenzung als auch mit Ausdehnung über ganz Deutschland statt. Der bayr. Handwerkerbund hat im Sept. 1896 zum dreizehntenmal (in Aibling), der sächs. Innungsverband 19. Juli 1896 zum neuntenmal (in Dresden), der westfäl. Provinzialhandwerkertag zum sechzehntenmal 11. und 12. Okt. 1896 zu Münster getagt. Einen ersten allgemeinen Handwerkertag hatte das Bezirksamt Osnabrück im Juli 1895 aufzuweisen, und der erste Braunschweiger Handwerkertag versammelte sich 10. Mai 1896 in Harzburg. Der Gedankenkreis, in dem sich die Beratungen zu bewegen pflegen, ist in der Hauptsache überall derselbe. Wenn man die Resolution, wie sie in Harzburg seiner Zeit gefaßt worden ist, liest, kennt man sie alle. Dort ist beschlossen worden: daß nur die Durchführung einer alle Handwerke ausnahmslos umfassenden gleichen und gemeinsamen deutschen Innungsorganisation unter Zugrundelegung des Befähigungsnachweises dem deutschen Handwerker aufhelfen kann. Von größern Veranstaltungen sind zwei zu erwähnen. Die eine war der vom Centralausschuß der vereinigten Innungsverbände und dem Allgemeinen Deutschen Handwerkerbund einberufene deutsche Innungs- und allgemeine Handwerkertag in Berlin vom 8. bis 11. April 1894. Der einzige Gegenstand seiner Tagesordnung bildete die Begutachtung der von dem preuß. Minister für Handel und Gewerbe veröffentlichten Vorschläge zur Organisation des Handwerks und zur Regelung des Lehrlingswesens. Die zweite war der vom Allgemeinen Deutschen Handwerkerbunde veranlaßte achte Allgemeine Deutsche Handwerkertag in Halle vom 21. bis 24. April 1895. Dieser bedeutet eine Wiederaufnahme der von 1883 bis 1889 regelmäßig jährlich abgehaltenen Versammlungen des Allgemeinen Deutschen Handwerkerbundes; eine neunte Zusammenkunft hat in Breslau im Herbst 1896 stattgefunden. Zu einem südwestdeutschen Handwerkertage waren die Handwerksmeister von Württemberg, Baden, Hessen, der Pfalz und den Rheinlanden in Heidelberg am 23. und 24. Aug. 1896 versammelt, um zu bekennen, daß sie nicht minder schwer als die norddeutschen Handwerker den Mangel berufsgenossenschaftlicher Zusammenfassung empfinden, und in Beratungen über die Organisation des Handwerks jeden Zweifel zu beseitigen, als seien sie Gegner derselben. Daran schloß sich eine Handwerkerkonferenz in Berlin 8. bis 10. Sept. 1896, auf der man sich im wesentlichen einverstanden erklärte mit der unterdessen von der preuß. Regierung veröffentlichten Vorlage zur Einführung des Innungszwanges (s. unten) und noch einige Verbesserungsvorschläge hinzufügte.
Sind die genannten Versammlungen in dem berührten Hauptpunkte einig, so stellt sich zu ihnen abweichend der Verband deutscher Gewerbevereine, der seine vierte ordentliche Jahresversammlung in Cassel 23. bis 24. Sept. 1895 abgehalten hat. Hier hat man es als ein unbedingtes Erfordernis hingestellt, bevor man zur Verwirklichung der geplanten Zwangsorganisation schritte, das ganze deutsche Gewerbe, nicht nur den in Innungen zusammengefaßten Teil zu hören. Was von diesem Verbande bekannt geworden ist, läßt vermuten, daß er den Standpunkt der Freiheit aufrecht erhalten wird.
Die Uneinigkeit der Handwerkerkreise, die sich auf diese Weise offenbart, ist schon bei früherer Gelegenheit zu Tage getreten; ja die Regierungen selbst haben sie bis zu einem gewissen Grade, wenn auch kaum absichtlich, gefördert. Bald nach dem Handwerkertage in Halle trug der Allgemeine Deutsche Handwerkerbund dem Kaiser die Bitte um Gewährung einer Audienz vor und ließ, als diese nicht zugestanden wurde, eine Immediateingabe an Se. Majestät gelangen, in der die bedrängte Lage des deutschen Handwerks auf die Gewerbefreiheit zurückgeführt und ein Reformprogramm in dem obenerwähnten Sinne vorgetragen wurde. Bei der nun in den Tagen vom 27. bis 31. Juli 1895 in Berlin unter Beteiligung dreier Regierungskommissare vom Centralausschuß der Innungsverbände veranstalteten Konferenz waren nur Vertreter von Innungsausschüssen und Innungsverbänden zugegen. Der ganze süddeutsche Handwerkerstand, der bayrische, der Allgemeine Deutsche Handwerkerbund blieben unvertreten. Darauf hin ließ der letztere an das Reichsamt des Innern die Erklärung gelangen, daß die Ergebnisse der Verhandlungen in dieser Kon-^[folgende Seite]