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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Handwerkerfrage (Hausierhandel. Handwerkertage)
ker- und Arbeiterverein zu Stuttgart durch eine Peti- !
tion an den württemb. Gesamtkirchengemeinderat im !
Jan. 1896 erstrebt. Er forderte eine Vergebungsart, !
bei der 1) an Stelle der bloßen Preiskonkurrenz mehr ^
eine Qualitätskonkurrenz gesetzt würde und 2) in die l
Vergebungsbedingungen auch Bestimmungen über ^
Lohn und Arbeitszeit sowie Verpflichtung zur Aus- !
führung in eigener Hand aufgenommen würden. Noch !
weiter ging die Sattler- und Riemerinnung in Dres- ^
den, die den Antrag stellte, das Submissionsverfahren !
völlig aufzuheben. Zweckmäßiger ist die Selbsthilfe, !
zu der die Malermeister in Viberach geschritten sind, !
die einen Preistarif für alle vorkommenden Arbeiten !
entworfen und sich untereinander verpflichtet haben, z
keine Arbeit unter dem Tarif auszuführen, und ^
wenn einem durchs Los oder in der Submission ein !
Auftrag zufällt, einen bestimmten Prozentsatz an die !
Innungskasse zu zahlen. Allerdings kommt es dabei !
ganz darauf an, wie hoch der Tarif ist, und daher ist
vielleicht der Standpunkt, wie ihn der achte sachs.
Innungstag vom 22. Juli 1895 festgehalten hat,
der richtigere. Dort ist nämlich vorgeschlagen, bei
allen Submissionen, die das Handwerk betreffen,
diejenigen Submittenten zu berücksichtigen, deren
Preisangebot den Durchschnitt der sämtlichen An-
gebote nicht übersteigt. Die zu vergebende Arbeit
soll dann unter die betreffenden Untcrbieter verteilt '
werden, soweit sich dies ermöglichen läßt. Diese
Auffassung deckt sich teilweise mit den von den städti-
schen Verwaltungen versuchten Verbesserungen. Es
haben nämlich verschiedene Hess. und bad. Städte
in dieser Richtung eine Reform des Submissions-
wesens herbeizuführen gesucht, daß eine Benachteili-
gung der Submittenten durch allzuweit gehende
Ünterbietungen thunlichst vermieden wird. Kleinere
städtische Arbeiten (Offenburg z. V. unter 300 M.,
Mannheim unter 500 M.) sollen überhaupt nicht
mebr in Submission, sondern freihändig vergeben
werden. Hauptsächlich wird es wohl mit der Zeit
darauf hinauskommen, das; man einen Normalpreis
für die zu vergebenden Arbeiten ermittelt, zu dessen
Feststellung Vertrauensleute der Gewerbe mitbestim-
mend zugezogen werden.
Hausierhandel. Den Klagen der Handwerker über
den Hausierhandel (s. d.) ist durch die Novelle zur
Gewerbeordnung wenigstens teilweise abgeholfen
worden (s. Gewerbegesetzgebung).
Handwerkertage. Seine Wünsche und Ideen
pflegt der Handwerkerstand auf den neuerdings regel-
mäßig abgehaltenen Handwerkertagen zu erörtern.
Solche finden sowohl mit territorialer Begrenzung
als auch mit Ausdehnung über ganz Deutschland statt.
Der bayr. Zandwerkerbund hat im Sept. 1896 zum
dreizehntenmal (inAibling), der sä'chs. Innungsver-
band 19. Juli 1896 zum neuntenmal (in Dresden), der
wcstfäl. Provinzialhandwerkertag zum sechzehnten-
mal 11. und 12. Okt. 1896 zu Münster getagt. Einen
ersten allgemeinen Handwerkertag hatte das Bezirks-
amt Osnabrück im Juli 1895 aufzuweisen, und der
erste Braunschweiger Handwerkcrtaa. versammelte
sich 10. Mai 1896 in Harzburg. Der Gedanken-
kreisen dem sich die Beratungen zu bewegen pflegen,
ist in der Hauptsache überall derselbe. Wenn man
die Resolution, wie sie in Harzburg seiner Zeit gefaßt
worden ist, liest, kennt man sie alle. Dort ist be-
schlossen worden: daß nur die Durchführung einer
alle Handwerke ausnahmslos umfassenden gleichen
und gemeinsamen deutschen Innungsorganisation
unter Zugrundelegung des Befähigungsnachweises
dem deutschen Handwerker aufhelfen kann. Von
arößern Veranstaltungen sind zwei zu erwähnen.
Die eine war der vom Centralausschuß der ver-
einigten Innungsverbände und dem Allgemeinen
Deutschen Handwerkerbund einberufene deutsche In-
nungs- und allgemeine Handwerkertag in Berlin
vom 8. bis 11. April 1894. Der einzige Gegenstand
seiner Tagesordnung bildete die Begutachtung der
von dem preuß. Minister für Handel und Gewerbe
veröffentlichten Vorschläge zur Organisation des
Handwerks und zur Regelung des Lehrlingswesens.
Die zweite war der vom Allgemeinen Deutschen Hand-
werkerbnnde veranlaßte achte Allgemeine Deutsche
Handwerkertag in Halle vom 21. bis 24. April 1895.
Dieser bedeutet eine Wiederaufnahme der von 1883
bis 1889 regelmäßig jährlich abgehaltenen Versamm-
luugen des Allgemeinen Deutschen Handwcrkerbun-
des; eine neunte Zusammenkunft hat in Breslau
im Herbst 1896 stattgefunden. Zu einem südwest-
deutschcn Handwerkertage waren die Handwerks-
meister von Württemberg, Baden, Hessen, der Pfalz
und den Rheinlauden in Heidelberg am 23. und
24. Aug. 1896 versammelt, um zu bekennen, daß sie
nicht minder schwer als die norddeutschen Hand-
werker den Mangel berufsgcnossenschaftlicher Zu-
sammenfassung empfinden, und in Veratungen über
die Organisation des Handwerks jeden Zweifel zu
beseitigen, als seien sie Gegner derselben. Daran
schloß sich eine Handwerkerkonferenz in Berlin 8. bis
10. Sept. 1896, auf der man sich im wesentlichen
einverstanden erklärte mit der unterdessen von der
preuß. Negierung veröffentlichten Vorlage zur Ein-
führung des Innungszwanges (s. unten) und noch
einige Verbesserungsvorschläge hinzufügte.
Sind die genannten Versammlungen in dem be-
rührten Hauptpunkte einig, so stellt sich zu ihnen
abweichend der Verband deutscher Gewerbevereine,
der seine vierte ordentliche Jahresversammlung in
Casscl 23. bis 24. Sept. 1895 abgehalten hat. Hier
hat man es als ein unbedingtes Erfordernis hin-
gestellt, bevor man zur Verwirklichung der geplan-
ten Zwangsorganisation schritte, das ganze deutsche
Gewerbe, nicht nur den in Innungen zusammen-
gefaßten Teil zu hören. Was von diesem Verbände
bekannt geworden ist, läßt vermuten, daß er den
Standpunkt der Freiheit aufrecht erhalten wird.
Die Uneinigkeit der Handwerkerkreise, die sich auf
diese Weise offenbart, ist schon bei früherer Gelegen-
heit zu Tage getreten; ja die Regierungen felbst ha-
ben sie bis zu einem gewissen Grade, wenn auch
kaum absichtlich, gefördert. Bald nach dem Hand-
werkertage in Halle trug der Allgemeine Deutsche
Handwerkerbund dem Kaiser die Bitte um Gewäh-
rung einer Audienz vor und ließ, als diese nicht zu-
gestanden wurde, eine Immediateingabe an Se. Ma-
jestät gelangen, in der die bedrängte Lage des deut-
schen Handwerks auf die Gewerbefreiheit zurück-
geführt und ein Reformprogramm in dem obener-
wähnten Sinne vorgetragen wurde. Bei der nun
in den Tagen vom 27. bis 31. Juli 1895 in Berlin
unter Beteiligung dreier Regierungskommissare vom
Centralausschuß der Innungsverbände veranstalte-
ten Konferenz waren nur Vertreter von Innungs-
ausschüssen und Innungsverbänden zugegen. Der
ganze süddeutsche Handwerkerstand, der bayrische,
der Allgemeine Deutsche Handwerkerbund blieben
unvertreten. Darauf hin ließ der letztere an das
Reichsamt des Innern die Erklärung gelangen, daß
die Ergebnisse der Verhandlungen in dieser Kon-