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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Vetter - Viehzählungen
Vetter, I. A., meoerlä'nd. General, geb. 1837,
wurde 1859 Sekondelieutenant, 1872 Kapitän und
zeichnete sich als solcher auf der Expedition gegen
Atschin 1873-74 aus. Nachdem er 1891 zum Ge-
neralmajor befördert war, erhielt erim Sommer 1894
das Kommando über die Erpedition gegen die aus-
ständischen Balier auf der Insel Lombok (s. d.). Ende
1894 war die Erpedition deendet^und V. wurde im
Juni 1895 zum Generallieutenant befördert, zugleich
zum Chesdes Kriegsdepartements fürNiederländisch-
Indienund zum Commandeur des dortigen Heers er-
nannt. Er begab sich im November nach Atschin, um
die dortige schwierige Lage kennen zulernen, und
wurde, als Ende März 1896 die Nachricht von der
Empörung Tuku Umars nach Batavia gelangte,
durch den Gouverneur mit der Leitung der Opera-
tionen in Atschin beaustragt. Nach hartnäckigen
Kämpfen wurde Ende Mai Lampisang, der befestigte
Hauptort Tuku Umars, erstürmt. Am 28. Juni
kehrte V. nach Vatavia zurück.
^Victoria, austral. Kolonie, s. Australien.
Victortt, ein neuer Sprengstoff, dessen Bestand-
teile wahrscheinlich Pottasche, Pikrinsäure und irgend
ein Pflanzenöl sind.
Viechtach. 1) Bezirksamt im bayr. Reg.-Bez.
Niederbayern, hat 410,75 hkm und (1895) 21823
(10583 männl., 11240 weibl.) E. in 24 Gemein-
den mit 480 Ortschaften. - 2) Marktflecken und
Hauptort des Bezirksamtes V., links am Schwarzen
Regen, an der Lokalbahn Gotteszell-V. (24,8 ^m),
Sitz des Bezirksamtes und eiues Amtsgerichts
(Landgericht Deggendorf), hat (1895) 2015 E., dar-
unter 15 Evangelische, Posterpedition, Telegraph;
Viehmärkte.
Vieheinfuhrverbote. Im allgemeinen werden
alle aus dem Auslande zur Einfuhr gelangenden
vierfühigen Tiere beim Grenzübergange einer tier-
ärztlichen Untersuchung auf Kosten der Importeure
unterworfen und zurückgewiesen, wenn sie sich dabei
als mit einer ansteckenden Krankheit behaftet erweisen.
Was die besondern Maßregeln in Deutschland be-
trifft, so ist gegenwärtig Rußland gegenüber die
Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh, Schafen,
Schweinen und Ziegen sowie von frifchcm Rind-,
Schaf- und Schweinefleisch verboten. Nach einzelnen
Schlachthäusern (gegenwärtig Myslowitz und Beu-
then in Oberschlesien) in prenß. Grenzstädten können
Schweine in beschränkter Zahl zur sofortigen Ab-
schlachtung eingeführt werden. Gegen Österreich-
Ungarn ist die Einfuhr von Rindvieh, Schafen und
Schweinen verboten. Rinder aus den nicht von der
Lungenseuchc betroffenen Sperrgebieten können, so-
weit sie nicht aus Galizien und aus den süddeutschen
Grenzstaaten, außerdem aus dem Herzogtum Salz-
burg stammen, nach den Schlachthäusern verschiede-
ner Städte Deutschlands zum Abschlachten eingeführt
werden. Die Durchfuhr der Schafe ist gestattet. Nutz-
und Zuchttiere werden ausnahmsweise mit besonderer
Erlaubnis eingelassen. Die Einfuhr der Pferde ist
auf bestimmte Stationen beschränkt. Gegen Ru-
mänien, Serbien und Bulgarien ist die Einfuhr von
Schweinen, Schafen, Ziegen und frischem Schaffleisch
verboten. Die Regierungspräsidenten an der Nord-
seeküste sind ermächtigt, die Zufuhr von Wieder-
käuern aus Rumänien seewärts zu untersagen. Gegen
Italien ist die Ein- und Durchfuhr von Rindvieb,
Schafen, Schweinen und Ziegen von den in Betrackt
kommenden Vundesstaaten verboten. Die Einfuhr
von Wiederkäuern und Schweinen ist gleichmäßig
gegen Frankreich, Belgien sowie Großbritannien und
Irland verboten. Was Dünemark betrifft, so ist die
Einfuhr von Rindvieh und Schweinen unter der Be-
dingung einer zehntägigen Quarantäne (s. d.) in
den Viehquarantäneanstalten grundsätzlich gestattet,
zur Zeit aber wegen des Ausbruchs der Maul- und
Klauenseuche auf Seeland und Lolland inhibiert.
Die aus Iütland eingeführten Rinder müssen, wie
auch die in die Seequarantänen eingebrachten Rinder
aus Schweden und Norwegen, einer Tuberkulinprobe
unterworfen und, falls sie reagieren, am Orte der
QuarantäneanstaltunterAufsichtdcsbeamtetenTier-
arztcs abgeschlachtet werden. Aus England können
einzelne Scbafe und Schweine zu Zuchtzwecken mit
besonderer Genehmigung eingelassen werden. Aus
Amerika darf Rindvieh nicht eingeführt werden.
Schafe und Pferde können von dem Regierungs-
präsidenten am Landungsplatze einer angemessenen
Observation unterworfen werden. Gegenüber Afrika
fchließlich ist bestimmt, daß das mit Schiffen ein-
gehende Rindvieh am Landungsplatze, das mit der
Eisenbahn eingehende Rindvieh am Bestimmungs-
orte einer vierwöchigen Quarantäne zu unterwerfen
ist. lS. auch Fleischhandel.)
Viehquarantäneanstalten, s. Quarantäne.
Viehzählungen. Die V. sind nächst den Volks-
zählungen die am häusigsten veranstalteten statist.
Erbebungen, denn der Viehstand macht in allen
Ländern einen wesentlichen, in manchen sogar einen
hervorragenden Bestandteil des Volksvermögens
aus und ist überdies statistisch leicht nachweisbar.
Es kann daher nicht wunder nehmen, daß Ermitte-
lungen des Pferde- und Rindviehbestandes schon
zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges und zwar in
Tbüringen vorgekommen sind und zu Anfang des
17. Jahrh, in den Grafschaften Oldenburg und Del-
menhorst eingehende V. veranstaltet wurden. Diese
und ähnliche in deutschen oder österr. Ländern vor-
genommenen Ermittelungen hatten aber vorwiegend
einen militärisch-fiskalischen Zweck und blieben
vereinzelt. Erst seit Errichtung des preuß. Stati-
stischen Bureaus im I. 1810 wurden regelmäßige
V. mit Unterscheidung der einzelnen Tiergattungen
eingeführt; allein die Erhebungsmetbode blieb noch
lange ziemlich roh, und erst 1867 kam es im
preüh. Staate zu einer thatsächlichen Viehzählung
von Haus zu Haus. Auch die übrigen deutschen
Staaten begannen im ersten Drittel des Jahrhun-
derts mit V., welche aber nur in Sachsen von An-
fang an gleichmäßig und methodisch zur Ausführung
gelangten. Von fremden Staaten hat sich besonders
Frankreich durch srühzeitige und umfassende V. her-
vorgethan, welche hier an die Erhebungen der land-
wirtschaftlichen Betriebsverhältnisse sich anschlössen.
Die erste, in durchaus exakter und methodisch richti-
ger Weise zur Ausführung gelangte Viehzählung
war die belgische vom I. 1846, welche für fast alle
übrigen Länder früher oder später vorbildlich wurde.
Die Erhebungszeit mühte zur Ermöglichung
von Vergleichen immer dieselbe sein; allein bei den
frühern Zählungen sind alle Jahreszeiten vertreten,
und oft genug haben innerhalb eines Landes die
Erhebungstermine geschwankt. In Deutschland wird
jetzt dem Winter der Vorzug gegeben, in welchen der
niedrigste Stand der Viehhaltung fällt, während
die Vereinigten Staaten und eine Reihe anderer
Länder im Sommer, also zur Zeit des höchsten
Standes zählen. Außerdem wird jetzt überall ein
! bestimmter Hählungstag angesetzt, während früher