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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

V

Vorwort zur ersten Auflage.

Als im Jahre 1885 in Braunschweig auf der Generalversammlung des "Deutschen Drogisten-Verbandes" der Beschluss gefasst wurde, eine Konkurrenz auszuschreiben für den Entwurf eines "Lehr- und Nachschlagebuches für Drogisten", geschah dies in der Erkenntniss, dass es wirklich an einem derartigen Buche fehle. Es hatte sich das Bedürfniss nach einem solchen Werke, namentlich bei den verschiedenen Fachschulen, auf das Dringendste herausgestellt. Wohl giebt es eine ganze Reihe der vortrefflichsten pharmakognostischen und pharmazeutischen Werke, wir erinnern an die Lehrbücher von Dr. Hager, Prof. Wigand, Flückiger u. A. m., aber alle diese Bücher vertreten nur die rein pharmazeutischen Interessen und setzen eine so grosse Summe von Vorkenntnissen in der Chemie und den andern Hülfswissenschaften voraus, wie wir dieselben nicht immer bei dem jungen Drogisten, der ja vor Allem Kaufmann sein soll, voraussetzen dürfen. Auf der andern Seite finden die Beziehungen des Handels und der Industrie in derartigen Werken nur selten die für uns nothwendige Berücksichtigung und endlich fehlen darin alle die zahlreichen Artikel, welche der Drogist neben den eigentlichen Apothekerwaaren führt und führen muss.

Anders liegt die Sache bei einem Waarenlexikon. Hier treten die Handelsinteressen allerdings in den Vordergrund, aber ein Waarenlexikon ist, seinem Namen gemäss, nur ein Nachschlagebuch, niemals ein Lehrbuch.

Als nun nach erfolgter Konkurrenz mir der Preis zuerkannt und die Ausführung des Werkes übertragen wurde, war ich mir der grossen Schwierigkeiten voll bewusst, die ein solches Unternehmen mit sich bringen müsste, ein Bewusstsein, welches mir bis zur Voll-^[folgende Seite]