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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

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Geschäftliche Praxis.

sehr leicht vorkommen können. Er sollte daher nie versäumen, bei der Abgabe den Namen der geforderten Waare deutlich zu wiederholen. Auf diese Weise wird sich ein etwaiger Irrthum in den meisten Fällen sofort aufklären.

Bei allen irgendwie starkwirkenden Stoffen darf der Verkäufer niemals versäumen, nach dem Zweck der Anwendung zu fragen, eventuell auf die Gefährlichkeit des Stoffes aufmerksam zu machen und vor falscher Verwendung zu warnen. Schliesslich sollte jede starkwirkende Waare, selbst wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben sein sollte, mit deutlicher Namensbezeichnung und mit dem Vermerke "Vorsicht" versehen werden. Die Abgabe derartiger Stoffe an Kinder ist verboten, in Tassen oder sonstigen Trinkgefässen zu vermeiden. Bei den eigentlichen Giften müssen selbstverständlich die Vorschriften der Gesetzgebung genau innegehalten werden.

Bevor der Verkäufer eine Waare aus dem Gefäss abwiegt, hat er das Etikett genau zu besichtigen, die Waare durch den Augenschein und wenn nöthig durch den Geruch zu prüfen. Beim Abwägen von Flüssigkeiten ist das Standgefäss so zu halten, dass die Signatur sich obenauf befindet, um auf diese Weise eine Beschmutzung derselben durch herablaufende Tropfen zu vermeiden. Hat der Verkäufer Waaren in Kapseln oder Papierbeuteln abzugeben, so sind diese niemals aufzublasen, sondern mittelst eines Druckes zwischen Daumen und Zeigefinger oder mittelst des Löffels zu öffnen. Sollen Waaren vor Feuchtigkeit geschützt werden, oder wenn es sich um solche Waaren handelt, die starken Geruch besitzen, oder wenn Waaren vor der Aufsaugung fremder Gerüche geschützt werden sollen, sind Pergamentbeutel oder sonstige Pergamentumhüllungen zu verwenden. Sollen Flaschen verkorkt werden, so hat man den Hals derselben schwebend zwischen Daumen und Zeigefinger der linken Hand zu halten und mit der rechten Hand den Kork drehend aufzusetzen. Die Flasche soll dabei nicht feststehen, um beim etwaigen Zerspringen des Flaschenhalses das Eindringen der Scherben in die Hand abzuschwächen.

Wenn wir in dem Vorhergehenden versucht haben, in möglichster Kürze die nothwendigsten Verhaltungs- und Vorsichtsmaßregeln zu besprechen, so sei es uns am Schluss gestattet, noch einmal das zu wiederholen, was wir schon in der Einleitung gesagt haben. Die drei wichtigsten Dinge zur Führung eines Drogengeschäftes sind: peinlichste Sauberkeit, grösste Ordnung und strengste Gewissenhaftigkeit.

Tabelle der Handelsbezeichnungen für die in der Medizin und der Technik angewandten neueren chemischen Präparate.

Es sind in den letzten Jahren grösstentheils auf synthetischem Wege eine grosse Menge chemischer Präparate, oft sehr komplizirter Natur, her-^[folgende Seite]