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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

Zweiter Theil

Die Herstellung der gebräuchlichen Handverkaufsartikel.

Vorwort.

Schon bei der Bearbeitung der ersten Auflage meines Handbuches der Drogisten-Praxis reifte bei mir der Entschluss, diesem ersten, in der Hauptsache dem Theoretischen gewidmeten Bande, einen zweiten, in sich abgeschlossenen und daher völlig selbstständigen Theil anzufügen, der sich nur mit der Praxis befasst; mit anderen Worten, ein möglichst vollständiges Vorschriftenbuch für Drogisten.

Ueberhäufung mit anderweitigen Arbeiten, und eine gewisse Scheu vor dieser, wenn gewissenhaft ausgeführt, sehr schwierigen Aufgabe, hat die Ausführung meines damaligen Vorsatzes bis heute verzögert. Dazu kam noch, dass gerade in diese Zeit die Herausgabe des Dieterich'schen Manuals fiel, eines vorzüglichen Werkes, welches überall bestrebt ist, den Forderungen des modernen Lebens Rechnung zu tragen. Die rasche Aufeinanderfolge der verschiedenen Auflagen zeigte so recht, welches Bedürfniss für ein derartiges Buch vorhanden war. Aber jemehr ich mich mit der Durchsicht der verschiedenen Auflagen beschäftigte, desto klarer wurde mir, dass dieses an und für sich vorzügliche Werk doch nicht den Anforderungen entspricht, welche an ein Vorschriftenbuch für Drogisten zu stellen sind.

Wir müssen die uns interessirenden Vorschriften aus einer Ueberfülle medizinischer Präparate, die für uns, weil dem freien Verkehr entzogen, kein Interesse haben, heraussuchen. Und gerade die Abtheilungen, welche den grössten Werth für Drogisten haben, wir erinnern an Lacke, Kosmetika, Parfümerien, Essenzen u. a. m., sind nur knapp oder auch gar nicht behandelt. Das Buch ist eben voll und ganz das, was sein Titel sagt, ein »pharmazeutisches« Manual.

Wohl giebt es nun für jene oben angeführten Abtheilungen eine grosse Zahl sog. Rezept-Taschenbücher; aber gerade diese entsprechen nur sehr selten den praktischen Bedürfnissen des Drogisten. Theils