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Kochschule und Ratgeber für Familie & Haus

Autorenkollektiv, Verlag von Th. Schröter, 1903-1905

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Reiben der Stirne mit der flachen Hand geholfen. F. D. in Pf.

An H. St. in W. Rauchfleisch. Zu stark gesalzenes Rauchfleisch werden Sie kaum anders als durch Auswässern genießbar machen können, d. h., indem Sie dasselbe in kaltes Wasser einlegen und letzteres häufig wechseln, oder unter den ganz leicht geöffneten Wasserhahnen in der Küche (zum Erneuern des Wassers) stellen. Sie können auch warmes Wasser nehmen, ebenso das Fleisch sieden und die zu stark gesalzene Brühe abgießen, dadurch verliert aber das Fleisch bedeutend an Nährkraft. F. D. in Pf.

An Fr. S. S. in St. Obst. Eine Gewichtsabnahme des Obstes während der Aufbewahrung über den Winter ist tatsächlich vorhanden. Die Aepfel und Birnen verdunsten ganz bedeutende Quantitäten von ihrem Wassergehalt und ganz besonders ist dies in erhöhtem Maße der Fall, wenn das Obst zu warm und zu trocken aufbewahrt wird. Joh. Z.

Kleine Rundschau.

Gewerbeschule der Stadt Zürich.

Kurse in Koch- und Haushaltungskunde.

Im Falle genügender Anmeldungen werden an der Gewerbeschule am 25. April 1904 wieder folgende Kurse in Koch- und Haushaltungskunde für Frauen und Töchter eröffnet:

a) Im Schulhause an der Lavaterstr., Kreis II:

1. Ein Vormittagskurs mit Unterricht an den Wochentagen von 8 bis 12 Uhr.

2. Ein Abendkurs, mit Unterricht am Montag und Donnerstag, abends 7-9 Uhr.

k) Im Schulhause am Wolfbach, Kreis I:

3. Ein Abendkurs, Montag und Donnerstag, abends von 7-9 Uhr.

4. Ein Abendkurs, Dienstag und Freitag, abends von 7-9 Uhr.

(Der 2. Abendkurs ist ein Fortsetzungskurs für solche Schülerinnen, die schon einen Abendkurs besucht haben.)

c) Im Schulhaus auf dem Bühl, Kreis III, neu:

5. Ein Abendkurs mit Unterricht am Montag und Donnerstag, abends 7-9 Uhr.

Die Kurse übermitteln die praktische Anleitung und Uebung im Kochen mit besonderer Berücksichtigung einer gesunden Ernährungsweise, sowie die nötige Belehrung über die wichtigsten Nahrungsmittel.

Die Teilnehmerinnen bereiten unter kundiger Leitung ihre Mittags-, beziehungsweise Abendmahlzeit und bezahlen hiefür mit Einschluß der Entschädigung für das Brennmaterial:

in dem Vormittagskurse 80 Cts.

in den Abendkursen 40 "

für jede Mahlzeit. Für dürftige Teilnehmerinnen kann der Beitrag vermindert und in dringenden Fällen ganz erlassen werden.

Die Kurse beginnen am Montag den 25. April 1904 und dauern 10 Wochen; sie stehen unter der Aufsicht eines Damenkomite ^richtig: Damenkomitees].

Zur Aufnahme ist das vor 1. Mai 1904 zurückgelegte 15. Altersjahr erforderlich.

Bei der Aufnahme ist ein Haftgeld von 4 Franken für den Vormittagskurs und von 2 Fr. für die Abendkurse zu entrichten.

Soweit Plätze frei sind, können auch Schülerinnen aufgenommen werden, die nicht in der Stadt Zürich wohnen.

Zürich, den 24. März 1904.

Die Aufsichtskommission.

Gegen Verstopfung und deren Folgen (Hämorrhoidalbeschwerden, Blutanstauungen) sind ein sicheres und dabei keine Schmerzen verursachendes, unschädliches, blutreinigendes Abführmittel die "St. Urs-Pillen", erhältlich in Apotheken à 1 Fr. die Schachtel (60 Pillen enthaltend), oder direkt von der "St. Urs-Apotheke in Solothurn". Versand franko gegen Nachnahme. (Die genaue Gebrauchsanweisung, sowie Bestandteile sind auf jeder Schachtel angegeben). Man achte genau auf den Namen: "St. Urs-Pillen".