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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0485,
von Consilia evangelicabis Consolidantia |
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, die eine höhere Heiligkeit und ein «überschießendes» Verdienst zu erlangen wünschen, freiwillig verpflichten. Dahin gehören vorzugsweise die drei Klostergelübde der Armut, des Gehorsams und der unbedingten geschlechtlichen Enthaltsamkeit.
Consiliarĭus (lat
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0587,
von Rastoptschinbis Rat |
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unter R. (Stadt-, Gemeinderat) das Kollegium der städtischen Verwaltungsbehörde (Magistrat). Der Titel R. (consiliarius) bezeichnet einen Beamten höhern Ranges, besonders das stimmberechtigte Mitglied eines Kollegiums (Regierungsrat, Reichsgerichts
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Rasurbis Ratenzahlung |
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zur Miturheberschaft gehen kann.
Der Titel R. (Consiliarius) bezeichnet einen Beamten höhern Ranges, besonders ein mit vollem Stimmrecht angestelltes Mitglied eines Kollegiums. Namentlich ist in Deutschland dieser Titel sehr üblich. Man hat ihm
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