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Ihre Suche nach Namensänderung
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0994,
von Namenpapierebis Namur |
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wie die Orderpapiere.
Namensänderung war nach römischem und gemeinem deutschen Recht in das Belieben der betreffenden Privatperson gestellt. Partikularrechtlich ist dagegen zur Abänderung des Familiennamens obrigkeitliche Genehmigung, in manchen Staaten sogar
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Namebis Namenaktie |
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Kirchenbücher) im Interesse der Rechtssicherheit unentbehrlich. Über Führung falscher Namen s. Alias; vgl. Namensänderung. Auch die Wahl der Taufnamen ist überall durch die Sitte oder sogar das Gesetz beschränkt. In manchen Ländern müssen sie aus der Zahl
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0956,
von Siegel (Heinr.)bis Siegellack |
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für
die Verleihung von Adelstiteln, Städtewappen, für
Namensänderungen und gewisse Dispense.
Siegelgenoffen, s. Siegelmäßigkeit.
Siegelkunde oder Sphragistik (vom grch.
8pIn-aFi8, Siegel), die Kenntnis der Siegel (s. d.),
im besondern der Urkundensiegel
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0315,
Stempel |
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, Maklerkonzessionen, Genehmigung einer Namensänderung, Naturalisationsurkunden, Verleihung des Bergwerkseigentums, Eisenbahn- oder Auswanderungsunternehmen, Auktionen, Leibrenten- und Rentenverträge, Familienfideïkommißstiftungen u. s. w. In den meisten
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0739,
Kriegsschulen |
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von Offizieren umgewandelt. Letztere erhielten später die Bezeichnung Divisionsschulen und endlich unter Erweiterung auf das gesamte deutsche Heer wieder den Namen K., mit welcher Namensänderung eine gründliche Umgestaltung verbunden war. Nachdem
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Findelkinderbis Findhorn |
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durch den allgemeinen Erlas; vom 12. Juli 1867 den Bezirksregierungen übertragen sein, jedoch spricht der Erlas; nur von Namensänderungen. Die Sächs. provisorische Gerichtsordnnng vom 9. Jan. 1865 bestimmt im §. 26, das; die Bevormundung
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