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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0612,
von Paitanbis Palacky |
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mit sich führen. Treiben sie Handel damit, so nennt man dies Pakotillehandel.
Pakotillevertrag heißt der Vertrag, durch welchen sie diese Waren vom Eigentümer übernehmen, um sie für dessen Rechnung zu verkaufen. Gewöhnlich untersagen die Reeder den
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0022,
von Konsiderabelbis Konsistorium |
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hat, um direkt verkaufen zu können, oder die Absatzwege nicht kennt. Auch der Pakotillevertrag (s. d.) ist eine Art der kaufmännischen K.
Konsignieren (lat., "auf-, einzeichnen"), anweisen, etwas zur Aufbewahrung übergeben; einen (ein Schiff etc
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