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Ihre Suche nach Rache, diejenige Vergeltung
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0532,
von Rachegöttinnenbis Rachitis |
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532
Rachegöttinnen - Rachitis.
ethischen Vergeltung dadurch, daß die letztere zwar das Maß der Vergeltung (der Billigkeit gemäß) bestimmt, die Person des Beleidigten (und der Seinen) aber vom Vergelteramt ausschließt. Letzteres aus dem Grund
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0531,
von Rabenkrähebis Rache |
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Rachbeeren, s. Daphne.
Rache, diejenige Vergeltung, bei welcher der Beleidigte (entweder selbst oder durch die Seinen) zum Vergelter wird. Dieselbe unterscheidet sich von der
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0123,
von Genualbis Genußmittel |
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wir, daß das Strafrecht von der Idee der vergeltenden Rache ausgeht, daher die G. für ein Vergehen dem unmittelbar Verletzten oder dessen Familie zu leisten ist; dahin gehört das altdeutsche Institut der Satisfaktion (compositio), Wergeld, Sühnegeld
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