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Centralblatt für das Deutsche Reich - Centralindien
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Centralbewegung'
flächengleich dem Dreieck ADS. Dieses Sektorengesetz stimmt mit dem zweiten Keplerschen Gesetz (s. d.) überein, wenn S die Sonne darstellt. Die nach S hinwirkende Kraft
ist nach Newton die Schwere (s. d.). Nimmt man an, daß dieselbe umgekehrt proportional dem Quadrate der Entfernung wirkt, so erklärt sich auch die Bewegung
der Himmelskörper in Kegelschnitten, das erste Keplersche Gesetz und auch das dritte Keplersche Gesetz. Man kann hiernach die Himmelskörper als um den
Centralkörper geschwungene Körper ansehen.
Centralblatt für das Deutsche Reich, erscheint seit 1873 in C. Heymanns Verlag, Berlin, hg. im Reichsamt des Innern in wöchentlichen Nummern und dient neben dem
Reichsgesetzblatt als amtliches Publikationsorgan für Verordnungen des Bundesrats, des Reichskanzlers, der übrigen Reichscentralbehörden, soweit sie nicht
selbständige Verordnungsblätter besitzen; daneben enthält das C. auch andere amtliche Mitteilungen thatsächlicher Natur, statistische Übersichten u. dgl.
Central City (spr. ßénnträll ßitti), Hauptort des County Gilpin im nordamerik. Staate Colorado, 62 km westlich von Denver, in 2500 m Höhe, in einer reichen
Goldregion gelegen, hat 2480 E. und zahlreiche Bergbaugesellschaften.
Centralfeuer, schon von mehrern Pythagoreern in der Mitte der Erde angenommenes Feuer. Früher glaubte man im C. den Ursprung der Vulkane und . ähnlicher Erscheinungen
zu finden. Als man sich aber später überzeugte, daß ein im Innern der Erde eingeschlossenes Feuer unmöglich sei, verstand man darunter die Gluthitze im
Innern der Erde.
Centralgenossenschaft, auch Genossenschaftsgenossenschaft, Bezeichnung für eine ausschließlich aus Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (s. d.) als Mitgliedern bestehende
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft. Ihre Bildung erfolgt zum Zwecke des gemeinsamen Bezuges der den einzelnen Genossenschaften notwendigen Bedürfnisse,
oder auch sonst zur Förderung und Unterstützung der Einzelgenossenschaften oder des Genossenschaftswesens überhaupt. Die ersten und mit dem glänzendsten
Erfolge begründeten C. sind die beiden Großhandelsgenossenschaften (Wholesale Society) in Manchester (1865) und in Glasgow (1869). Ihre Gründung erfolgte
seitens der engl. und schott. Arbeiterkonsumvereine zu dem Zwecke, sich von der Herrschaft der Großhändler, von denen die Kleinhändler im Konkurrenzkampfe
mit den Konsumvereinen verlangt hatten, daß sie letztern nicht liefern sollten, zu befreien und den Großhandel in die eigene Hand zu nehmen. Sie üben die
Funktion großartiger Einkaufsagenturen für die Detailkonsumvereine, denen sie zu liefern verbunden sind, während diese zum ausschließlichen Bezug der Waren
bei ihnen keine Verpflichtung haben. Die Großhandelsgenossenschaft zu Manchester zählte April 1892 979 Genossenschaften als Mitglieder, welche eine
individuelle Teilhaberschaft von 785814 Mitgliedern darstellte. Das Aktienkapital betrug 521200 Pfd. St., wovon 486622 Pfd. St. eingezahlt waren; außerdem
hatte die Gesellschaft ein Leihkapital von 917771 Pfd. St. zur Verfügung. Der Reservefonds betrug 55760 Pfd. St. und der Verkaufserlös ↔ während des letzten
Geschäftsjahres (26. März 1892 endend) 8933022 Pfd. St., also etwa 182 Mill. M. Ihre Niederlassung in Manchester umfaßt ein ganzes Straßenviertel. Beide
geschäftlich im engsten Zusammenhange stehenden Genossenschaften besitzen außer ihren Hauptniederlassungen eine Anzahl Zweigniederlassungen zu Verkaufs-
und Einkaufszwecken und produzieren einen Teil der zu verkaufenden Waren in eigenen Fabriken. Den größern Teil kaufen sie im Großen, soweit als möglich von
den Produzenten. Die Genossenschaft in Manchester allein besitzt 7 Dampfer für den Seeverkehr, hat auswärtige Verladungsdepots in Rouen, Calais und Hamburg
und Niederlassungen für den Einkauf in Hamburg, Kopenhagen, Aarhus und Neuyork. In Deutschland war bis zum Reichsgesetz vom 1. Mai 1889, ebenso wie es noch
jetzt in Österreich der Fall, die Bildung von C. nicht möglich, da Mitglieder des Genossenschaftsvorstandes nur physische Personen, die zugleich Genossen
waren, sein konnten. Durch dieses Gesetz ist die Bildung ermöglicht, da in den Vorstand und Aufsichtsrat einer Genossenschaft nunmehr auch Personen berufen
werden können, die nicht Mitglieder dieser selbst, sondern nur Mitglieder einer die Mitgliedschaft habenden Genossenschaft sind. Es sind auch seitdem
bereits einige C., meist zur Förderung allgemeinerer genossenschaftlicher Zwecke sowie zur Unterstützung von Genossenschaften, in Deutschland errichtet
worden.
Centralgewalt, in verbündeten Staaten die oberste, allen Staaten gemeinsame Staatsbehörde. «Provisorische C.» hieß die 1848 von der Nationalversammlung in Frankfurt a.
M. durch Gesetz vom 28. Juni geschaffene Regierungsgewalt, die bis zur Vollendung der Reichsverfassung die Exekutive ausüben sollte; an ihrer Spitze stand
der «Reichsverweser» Erzherzog Johann. Eine weitere interimistische C., das sog. Interim, wurde nach Abdankung des Erzherzogs durch Vertrag zwischen
Österreich und Preußen vom 30. Sept. 1849 für die Zeit bis zum 1. Mai 1850 begründet.
Centralia, Stadt im County Marion des nordamerik. Staates Illinois, östlich von St. Louis, Eisenbahnknotenpunkt, hat (1889) 6000 E., bedeutende Obstzucht, Eisen- und
Kohlenwerke.
Central-India-Eisenbahn, s. Ostindien, Verkehrswesen.
Centralindien, amtlicher gemeinschaftlicher Name von 9 polit. Agentschaften im mittlern Ostindien, die unter dem «Agent to the Governor-General for Central-India» in
Indaur, also in direkter Beziehung zur Centralregierung in Kalkutta stehen. C. nimmt den zwischen 21° 24′ und 26° 52′ nördl. Br. und 74° und 83° östl. L.
gelegenen Raum mit 194446 qkm ein, südlich von den Centralprovinzen, nordöstlich von den sog. Nordwestprovinzen, nordwestlich von Radschputana, westlich
und südwestlich von dem Bombayer Distrikt Khandesch und Rewa Kantha, und im O. von dem Staate Gardschat in der bengal. Provinz Tschutia-Nagpur begrenzt.
Oberflächengestaltung. C. hat die Gestalt eines Dreiecks, dessen Hypotenuse im S. die Flüsse Narbada und Schon, dessen östl. Kathete das Gangesthal, dessen westliche der Fluß
Tschambal und die Kette der Tschitaur-Hügel darstellen. Beinahe parallel mit der Narbada, nördlich von ihr im geringen Abstande, verläuft das
Windhjagebirge. Dasselbe bildet die steile Begrenzung von C. gegen S., welches
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 40.
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 40.
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