Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Centralindien'
Anmerkung: Fortsetzung von [Oberflächengestaltung.]
sich von ihm teils als nicht sehr hohes Tafelland, teils als wellenförmiges, hin und wieder von Hügelketten unterbrochenes Land
gegen N. nach dem Ganges zu
erstreckt. Dasselbe wird von den Flüssen Tschambal, Sind, Betowa, Ken und Schon bewässert, welche, sämtlich in nördl. Richtung
strömend, sich entweder in
die Dschamna oder den Ganges ergießen. Mit Bezug auf die Erzeugnisse aus dem Pflanzenreiche stimmt C. im allgemeinen mit den
Centralprovinzen (s. d.)
überein. Die Fauna ist die specifisch indische. Der Boden ist im allgemeinen fruchtbar, seine Kultur läßt aber in den meisten
Gegenden noch viel zu
wünschen und sein Ertrag ist noch lange nicht der, der er sein könnte. Besonders zu erwähnen ist die Anpflanzung des Mohns zum Zwecke
der Gewinnung von
Opium in mehrern Distrikten, wie namentlich in West-Malwa (s. Malwa). Auch der Handelsverkehr ist verhältnismäßig noch unbedeutend. Von
Eisenbahnen
erstrecken sich die zwischen Agra und Bombay verlaufenden durch den westl. Teil und die zwischen Allahabad und Bombay durch den östlichsten
Teil.
Bevölkerung. Die Gesamtbevölkerung beläuft sich 1891 auf 10318812 E., d. i. 52 auf 1 qkm; darunter 7735246 Hindu, 568640 Mohammedaner, 1916209
Angehörige unkultivierter Stämme, 89984 Dschain, 5999 Christen, 1825 Sikh, 837 Parßi, 72 Israeliten. Die Zunahme gegen 1881 beträgt 931693.
C. zerfällt in 9 Unteragentschaften, nämlich die Residentschaft (Residency) Indaur, die Agentschaften Gwaliar, Bhopal, Bundelkhand,
Bagalkhand, West-Malwa, Bhil oder Bhopawar, Deputy-Bhil und Guna, enthält aber, einen kleinen, direkt unter der engl. Regierung stehenden Distrikt
ausgenommen, ausschließlich den
nach Umfang und Einwohnerzahl äußerst verschiedenen Landbesitz einer beträchtlichen Anzahl eingeborener Fürsten, die sich
zu der engl. Regierung in sehr
voneinander abweichenden Verhältnissen von Machtstellung, Vasallenschaft, Lehns- und Tributpflichtigkeit befinden. Die
größern oder kleinern Reiche,
Staaten oder Ländereien derselben sind aber meistens, wenn auch der Name derselbe ist, nicht ganz übereinstimmend mit den
Unteragentschaften von C.,
sondern, in Stücke zerteilt, in mehrern derselben gelegen.
Die mächtigsten und wichtigsten unter diesen eingeborenen Fürsten sind folgende:
- 1) der Maharadscha Sindhia von Gwaliar (s. d.);
- 2) der Maharadscha Holkar von Indaur (s. d.);
- 3) der Fürst von Dhar, das 4506 qkm Areal, eine Bevölkerung von (1891) 151877 Seelen und 1518154 M. Jahreseinkünfte besitzt;
- 4) die 2 Fürsten von Dewas (749 qkm mit 138662 E. und 868252 M. Jahreseinkünften). Diese 4 Herrscherfamilien sind Mahratten;
- 5) der Schah von Bhopal (s. d.), dem wichtigsten mohammed. Staat in C.;
- 6) der Nawwab von Dschaora (1506 qkm, 1881: 124163 E. und 1632926 M. Revenuen), nach dem von Bhopal
der mächtigste mohammed. Herrscher in C.;
- 7) eine beträchtliche Anzahl kleiner Radschputenchefs, die von den Mahratten, als diese im 18. Jahrh. ihre große
welthistor. Rolle in C. zu spielen begannen, unterworfen und zinsbar gemacht waren, deren Verhältnisse aber, nach Unterdrückung der Macht der Mahratten
durch die engl. Regierung 1818, von dieser neu geordnet und festgestellt wurden. Von ihnen befinden sich in West-Malwa 21 sog. Thakur, welche an den
Sindhia oder an den Sindhia und den Holkar zugleich, und 5, die auch an die Fürsten ↔ von Dewas Tribut zahlen. Der wichtigste von ihnen ist der Thakur von
Ratlam, dessen Areal 1888 qkm mit einer Bevölkerung von 87314 Seelen und einer Jahreseinnahme von 2655829 M. beträgt;
- 8) 14 Häuptlinge in Bhopawar oder der Agentschaft der Bhil, von denen 4 keinen Tribut zahlen, die übrigen aber an Sindhia oder an den Chef von Dhar, oder an beide; 8 Häuptlinge zahlen an
Gwaliar, 9 gehören unter Manpur, 14 an Indaur und 24 unter Bhopal und entrichten Tribut an den Holkar, an den Sindhia, an Dhar, Dewas oder Bhopal. Einige
wenige stehen unmittelbar unter der engl. Regierung.
Alles in allem befinden sich 90 dieser kleinen, an Gwaliar, Indaur, Bhopal u. s. w. tributären Fürsten oder Häuptlinge in dem westl. Teile von
C. In dem östlichen, von den Agentschaften Bundelkhand und Bagalkhand gebildeten Teile von C. sind von einer Anzahl von Vasallenstaaten der engl. Regierung
die
größten und mächtigsten: in Bundelkhand der Staat Urtscha oder Tihri mit einem Areal von 5218202 qkm, einer Bevölkerung von (1891) 325827 Seelen und einer
Revenue von 1226000 M. Noch bedeutender als dieser Staat ist der des Maharadscha von Rewal in Bagalkhand mit 26275 qkm, 1305124 E. und 2273040 M.
Einkünfte. Außer diesen beiden Vasallenstaaten sind noch zu erwähnen der des Radscha von Datia (2167 qkm und 1891: 182598 E.) und der des Radscha von
Samthar (450 qkm und 38633 E.), sowie der des Maharadscha von Puna. Außer diesen liegen in der Agentschaft Bundelkhand noch 32 kleine, Tribut an England
zahlende Vasallenstaaten mit einem Gesamtareal von 16500 qkm und einer Bevölkerung, die bei den einzelnen von 2500–120000 Seelen abweicht. Acht dieser
Häuptlinge stammen von Tschatar-Sal, dem Gründer der Bundela-Herrschaft ab, und nur einer, der Nawwab von Baoni (303 qkm und 17055 E.), ist ein
Mohammedaner.
C. ist vor andern Provinzen der Sitz altind. Kultur gewesen. An dem Fürstenhofe zu Udschain lebte der Dichter der Sakuntala, Kalidasa; einige
Jahrhunderte später errichtete der Astronom Dschai-Singh sein Observatorium daselbst. Diese Kultur ist aber längst untergegangen und C. während der letzten
Jahrhunderte der Schauplatz von Krieg und Verwüstung nach allen Richtungen gewesen. Hauptsächlich geschah dieses im 18. Jahrh. durch das Entstehen des
Reichs der Mahratten und seine zunehmende Macht. Hierzu kamen noch die Raub- und Mordzüge der Pindari. Der Krieg der Engländer gegen die letztern 1817 war
ein Krieg der Ordnung gegen Unordnung und Anarchie. Durch Sir John Malcolm wurde 1817–21 Ruhe und Sicherheit in allen Teilen des Landes hergestellt.
Centralisation (lat.), in polit. Hinsicht dasjenige System der Staatsverwaltung, bei welchem die einzelnen staatlichen Funktionen von einem
Centralpunkte abhängen, von dort aus geleitet und bestimmt werden. Den Gegensatz zur C. bildet die Decentralisation (s. d.), welche für die einzelnen
Aufgaben im Staatsganzen eine möglichst große Selbständigkeit in Anspruch nimmt. Die staatlichen Funktionen können in weitem Umfange decentralisiert sein:
die Rechtsbildung, wenn innerhalb des Staates Verbände mit Autonomie zugelassen sind (Gemeinden, Kirchen); die Verwaltung, wenn die Staatsfunktionen
Selbstverwaltungskörpern zur Erledigung überwiesen sind (s. Selbstverwaltung); da-
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 41.
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