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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Action en nullité; Actium; Actius Sincerus; Act of honor; Act of Settlement; Acton

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Action en nullité - Aceton

wendung in das Vermögen des Beklagten, A. de pauperie die Klage gegen den Eigentümer eines Tieres, welches durch eine dieser Tiergattung nicht natürliche Wildheit beschädigt hat, A. de recepto gegen Wirte und Schiffer, welche Personen mit ihren Sachen aufgenommen haben, auf Ersatz der dem Gast abhanden gekommenen Sachen, A. depositi auf Rückgabe hinterlegter Gegenstände, A. emti, Klage des Käufers auf Erfüllung, A. exercitoria, Klage gegen den Reeder aus den Verträgen des Schiffers, A. institoria, Klage gegen den Geschäftsherrn aus den Verträgen des Faktors, welchen er zum Gewerbebetrieb bestellt hat, A. furti, Klage gegen den Dieb, A. judicati, Klage aus dem rechtskräftigen Urteil auf dessen Vollstreckung, A. legis Aquiliae, auf Schadenersatz wegen Sachbeschädigung oder Körperverletzung, A. mandati, aus dem Auftrag, A. negotiorum gestorum, aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag, A. negatoria, s. Negatoria, A. pauliana, die Anfechtungsklage der Gläubiger wegen betrügerischer Veräußerungen ihrer Schuldner, A. publiciana, Klage des redlichen Erwerbers, welcher nicht Eigentümer geworden ist, A. quanti minoris, Klage des Käufers gegen Verkäufer wegen Mängel auf Preisminderung, A. redhibitoria, auf Auflösung aus demselben Grunde, A. venditi, die Klage des Verkäufers auf Erfüllung.

In anderer Zusammensetzung wurden gewisse Klassen von Klagen bezeichnet: A. adjectitiae qualitatis, Klage gegen den Vater auf Handlungen seines Sohnes (z. B. A. quod jussu, Klage aus einer Anweisung des Vaters, dem Sohn zu kreditieren, A. de peculio u. s. w.), A. utilis, Klage, welche einem andern Rechtsverhältnis nachgebildet ist, in einem Falle, welcher nicht genau darunter paßt, A. in factum, Klage, bei welcher ein Thatbestand ohne technische Bezeichnung in die Formel aufgenommen war.

A. nata bezeichnet den bei jeder Klage vorkommenden Zustand, daß der Berechtigte Veranlassung hat zu klagen, also die Forderung ist fällig, der Eigentümer ist verletzt. Von da ab läuft die Verjährung.

Action en nullité (frz., spr. akßjong ang nülité), s. Demande en nullité.

Actium (jetzt La Punta), im Altertum die Landspitze gegenüber der Südspitze von Epirus, am Eingang des Ambracischen Golfs (des jetzigen Meerbusens von Arta). Hier befand sich ein kleiner Ort mit einem Tempel des Apollon, der seit 425 v. Chr. Bundesheiligtum der Akarnaner war. Alle zwei Jahre fanden seit alters dem Gotte zu Ehren Festspiele, Aktia genannt, statt. Am 2. Sept. 31 v. Chr. besiegte dort Octavian den Marcus Antonius und die Kleopatra in einer Seeschlacht und sicherte sich dadurch die Herrschaft über das röm. Weltreich. Octavian verdankte seinen Erfolg teils den geschickten Bewegungen der von Agrippa befehligten kleinen leichtgebauten Schiffe, teils der Flucht der Kleopatra, die bald nach Beginn der Schlacht mit ihren Schiffen den Kampfplatz verließ. Antonius folgte ihr und gab dadurch den Sieg dem Octavian preis; seine Landtruppen warteten sieben Tage lang vergeblich auf die Rückkehr ihres Führers und ergaben sich dann dem Octavian. Dieser gründete zur Erinnerung an einen Sieg gegenüber von A. auf der Südspitze von Epirus die Stadt Nikopolis (Siegesstadt) und verlegte hierher die von ihm erneuerte und erweiterte Festfeier der aktischen Spiele, die von da an alle vier Jahre gefeiert wurden. - Vgl. Oberhummer, Akarnanien im Altertum (Münch. 1887).

Actius Sincerus, s. Sannazaro, Jacopo.

Act of honor, engl. Bezeichnung für die Urkunde, welche der Notar aufzunehmen hat, wenn ein Intervenient einen Wechsel zahlt oder acceptiert.

Act of Settlement, ein 1701 erlassenes engl. Gesetz, das dem Hause Hannover die Anwartschaft auf den engl. Thron sicherte und zugleich einige Lücken in der Bill of rights (s. d.) ausfüllte.

Acton (pr. äckt'n), Stadt in der engl. Grafschaft Middlesex, jetzt eigentlich ein westl. Vorort Londons, an der Eisenbahn London-Bath, hat (1891) 24 207, als Gemeinde 30 916 E.

Acton (spr. äckt'n), alte engl. Familie, die im Beginn des 14. Jhdts. auf Aldenham-Hall in Shropshire saß. Edward A. wurde 1644 als treuer Anhänger Karls I. zum Baronet erhoben. Sir John Francis Edward A., seit 1791 sechster Baronet, geb. 1736 zu Besançon, hat sich als Premierminister Ferdinands IV. von Neapel eine traurige Berühmtheit erworben. Zuerst in toscan. Flottendienst, that er sich 1775 bei einer Expedition gegen Algier hervor und wurde 1779 zur Neuordnung der neapolit. Flotte berufen. Als Günstling und Werkzeug der ehrgeizigen Königin Karoline Marie stieg er schnell vom Marineminister zum Kriegsminister, Oberbefehlshaber zu Land und See, Finanz- und schließlich Premierminister empor. Flotte und Heer wurden vergrößert, aber diese Politik des Ehrgeizes diente in keiner Weise dem Lande, wo die drückende Steuerlast allgemeine Unzufriedenheit erregte. Zur Seite stand ihm dabei der engl. Gesandte und dessen abenteuerliche Gemahlin Lady Hamilton (s. d.). 1793 kam es zu einer Verbindung mit Österreich und England gegen Frankreich. Aber die Berufung fremder Offiziere in das sicil. Heer führte 1798 zu einer Erhebung der untern Klassen, und nach den Erfolgen der Franzosen in Oberitalien floh A. mit dem König und der Königin nach Palermo. Nach Wiedereinsetzung Ferdinands I. im Juni 1799 begann A. ein Schreckensregiment. 1804 wurde er auf Frankreichs Drängen, aber unter Erhebung in den Fürstenstand, entfernt, kehrte jedoch zurück, bis der Einmarsch der Franzosen 1800 ihn mit der königl. Familie nach Sicilien trieb, wo er, allgemein gehaßt, 12. Aug. 1811 zu Palermo starb. - Sein ältester Sohn, Sir Ferdinand Richard Edward, nahm von seinem Schwiegervater, dem Herzog von Dalberg, den Familienzunamen Dalberg an. Dessen Sohn, Sir John Emeric Edward Dalberg-Acton, der achte Baronet, geb. 10. Jan. 1834 zu Neapel, wurde in dem kath. Kolleg zu Oscott erzogen und dann in München durch Döllinger herangebildet. Er trat als gemäßigt Liberaler ins Unterhaus, wurde 1809 auf Veranlassung Gladstones zum Lord A. von Aldenham erhoben und ging in demselben Jahre nach Rom, wo er während der Dauer des Vatikanischen Konzils verblieb und als Gegner des Unfehlbarkeitsdogmas thätig war. Die Mitteilungen über die Konzilverhandlungen in der "Allgemeinen Zeitung" sollen zum Teil von ihm stammen; sie erregten ebenso Aufsehen, wie sein "Sendschreiben an einen deutschen Bischof des Vatikanischen Konzils" (Nördl., Sept. 1870), gegen welche Erzbischof Ketteler von Mainz schrieb, und später seine Schrift "Zur Geschichte des Vatikanischen Konzils" (Münch. 1871). In den Meinungskampf, den Gladstones Pamphlet über die Vatikanischen Beschlüsse hervorrief (1874), griff er in mehrern Zuschriften an die "Times" von seinem Standpunkt aus