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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Agrammatismus; Agrapha; Agraphie; Agrarbanken; Agrargesetzgebung

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Agrammatismus - Agrargesetzgebung

737 Evangelische, 1993 Israeliten. Von der Civilbevölkerung (37 529) sind 69 Proz. Kroaten und Serben (1100), Slowenen (15 Proz.), Deutsche (9 Proz.), Ungarn (3 Proz.). In Garnison (2739 Mann) liegen 3. und 4. Bataillon des 53. ungar. (kroat.) Infanterieregiments "Erzberzog Leopold", 1. und 3. Bataillon des 101. ungar. Infanterieregiments "Sergius Alexandrowitsch, Großfürst von Rußland", und das 13. ungar. (kroat.) Korpsartillerieregiment "Prinz Lobkowitz". A. besteht aus der Ober-, Unter- und Kapitelstadt, eine Einteilung, die jedoch nur histor. Wert hat. In der Oberstadt befindet sich der Markusplatz mit dem Palast des Banus von Kroatien, die got. St. Markuskirche mit Rokokoturm, das Komitatshaus, Nationaltheater, Rathaus, die Stroßmayerpromenade mit Aussicht auf das Savethal; die zoolog. und mineralog. Abteilung des Nationalmuseums, das Staatsobergymnasium, die Staatsoberrealschule, Lehrerpräparandie und Musterhauptschule, höhere Mädchenschule, griech.-uniertes Seminar, königl. Konvikt und die erste kroat. Sparkasse. Während des Krieges des Königs Bela IV. von Ungarn mit Ottokar II. von Böhmen wurde die Oberstadt mit hohen Mauern umgeben, von denen noch einzelne Überreste sichtbar sind. An der Nordseite von A. sind die Ruinen von Medvedgrad (Bärenburg), die der Agramer Bischof Filip 1249 erbauen ließ, um das Land gegen die Einfalle des böhm. Königs Ottokar II. zu schützen. Die Oberstadt ist im Halbkreise von der Unterstadt umgeben. Die Ilica, deren längste Straße, ist der Mittelpunkt von Handel und Industrie; an der Ostseite endet dieselbe in den Jellachich-Platz mit dein Standbild des Banus Jellachich, einem Meisterwerk von Fernkorn. Der Jellachich-Platz ist der Mittelpunkt von ganz A. und durch eine schöne Straße mit dem Zrinski-Platz verbunden, der 1873 in einen prachtvollen Park umgewandelt wurde. An seiner Ostseite der Justizpalast im Renaissancestil, an der Südseite der Prachtbau der Akademie der Wissenschaften (1867 gegründet) von Schmidt in Wien mit sehenswertem Hof und großen Sammlungen (Altertümer, Münzen, Bibliothek, Stroßmayer-Bildergalerie). Auf dem Akademieplatz die Marmorbüsten der kroat. Maler Elovio und Medulić (Schiavone), des Generals Frangepani und ein Reiterstandbild des heil. Georg, von Fernkorn, und das chem. Laboratorium der Universität. In der Unterstadt befindet sich außerdem die Franz-Josephs-Universität (19.Okt. 1874 eröffnet), die Bildergalerie und archäol. Abteilung des Nationalmuseums, die Kirche der griech.-orient. Gemeinde, die prachtvolle Synagoge im maur. Stil, die kroat. Escomptebank und die kroat. Kommerzialbank, zwei öffentliche Krankenhäuser, das Hauptpost- und Haupttelegraphenamt u. s. w. In der Kapitelstadt, von der Oberstadt durch den Bach Medvedšćak getrennt, befindet sich die spätgotische, im 15. Jahrh. erbaute Kathedralkirche, jetzt bis auf die im Neubau begriffenen beiden Türme völlig erneuert, die erzbischöfl. Residenz (davor auf dem Kapitelplatz eine Mariensäule von Fernkorn und Pönninger) und das erzbischöfl. Seminar. Nahe bei der Stadt ist der großartige erzbischöfl. Park Maximir mit prachtvollen Anlagen und der schöne Eichenwald Dubrava, ein natürlicher Park. Die Industrie erstreckt sich auf Fabrikation von Seidenwaren, Porzellan, Cognac, Essig, Branntwein, Leder, Lederzeugen, Mehl und Tabak, der Handel besonders auf Wein und Getreide. Am 9. und 11. Nov. 1880 sowie in den folgenden Wochen wurde A. von Erdbeben heimgesucht, die in der Stadt einen Schaden von mehrern Mill. Fl. verursachten, den Dom und die Franziskanerkirche sehr beschädigten und sich über ganz Kroatien erstreckten. In einem Zeiträume von 5 Monaten wurden in A. etwa 200 Erdstöße gezählt. - Vgl. Seb. Brunner, Agram (Wien 1871).

Agrammatismus (grch.), s. Akataphasie.

Agrapha (grch.), die in der urchristl. Litteratur überlieferten Aussprüche Jesu, die nicht in den Evangelien enthalten sind; gesammelt von Resch, A., außerkanonische Evangelienfragmente ("Texte und Untersuchungen zur Geschichte der altchristl. Litteratur", hg. von Gebhardt und Harnack, V, 4, Lpz. 1889).

Agraphie (grch.), das Unvermögen, bei ungestörter Intelligenz die Gedanken mit Hilfe der Schriftsprache wiederzugeben; die A. findet sich bei Krankheiten des centralen Nervensystems und ist oft mit Aphasie verbunden (s. Sprachstörungen).

Agrarbanken, Banken, die speciell dem landwirtschaftlichen Kredit dienen, s. Banken.

Agrargesetzgebung. Im alten Rom, das, aus einem kleinen Bauernstaat hervorgegangen, zuletzt unter anderm auch daran zu Grunde ging, daß es nicht vermocht hat, sich einen breiten Stand freier Bauern mit mittlerm und kleinerm Grundbesitz zu bewahren, waren die Agrarischen Gesetze (leges agrariae) bestimmt, die Benutzung des umfangreichen öffentlichen Landes nach dieser Richtung hin zu regeln. Von alters her waren die eroberten Staatsländereien zum größten Teil von den Patriciern gegen einen mäßigen Zins in Besitz genommen. Der Staat blieb zwar Eigentümer, doch wurden die Besitzungen thatsächlich vererbt und verkauft. Dem Verlangen der Plebejer nach gleichmäßiger, auch die Plebs berücksichtigender Ackerverteilung entsprachen die Gesetze der Volkstribunen Cajus Licinius und Lucius Sextius 376-367 v. Chr. Kein Bürger sollte mehr als 100 Rinder und 500 Schafe auf die Gemeinweide auftreiben, und von den Staatsländereien nicht mehr als 500 Iugera (=126 ha) in Besitz haben dürfen. Die Gutsbesitzer sollten auch neben den Sklaven eine entsprechende Anzahl freier Arbeiter auf den Feldern beschäftigen. Zuwiderhandlungen wurden unter Strafe gestellt. Nach 300 Jahren waren diese Gesetze vergessen; Tiberius Gracchus (s. d.) griff unter heftigen Parteikämpfen auf ihr Princip zurück, er und seine Gesetze gingen in den Parteikämpfen unter. Seine und seines Bruders Cajus wohlgemeinten Vorschläge überboten und travestierten die Gesetze des M. Livius Drusus. Sie erlaubten die von der Lex Sempronia verbotene Veräußerung der zugeteilten Besitzungen, verboten jede Verteilung des im Privatbesitz befindlichen Gemeinlandes und ordneten die Verteilung der davon zu erhebenden Abgaben unter die Armen an. Statt Acker Geld! Eine Lex Thoria vom J. 111 hob noch die Abgaben auf und verwandelte die durch die argrarischen Gesetze verliehenen öffentlichen Ländereien in Privateigentum. Cäsar brachte alles Gemeinland, welches bis dahin noch dem Staat erhalten war, zur Verteilung.

Wenn man gegenwärtig von A. schlechthin spricht, so pflegt man darunter die große Socialgesetzgebung zu verstehen, welche seit dem 18. und im Verlaufe des 19. Jahrh. in allen europ. Kulturstaaten den vom Mittelalter überkommenen Gesellschaftszustand der ländlichen und grundbesitzenden Bevölkerung mit seinen zahllosen Formen der persönlichen Unfreiheit