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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Beisitzer; Beisler; Beispiel; Beißbeere; Beißer; Beißkohl; Beistand; Beitel; Beit el Fakih; Beitöne; Beitritt; Beitzke

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Beisitzer - Beitzke.

zustanden. Dieses Recht des Beisitzes hat sich in Deutschland in verschiedenen Partikularrechten erhalten und ist je nach den verschiedenen Güterrechtssystemen ein sehr verschiedenes: bald besteht es in einem lebenslänglichen Nießbrauch an dem Erbteil der Kinder, bald in dem ehemännlichen Verwaltungs- und Verfügungsrecht des Gütereinheitssystems, bald ist das Verhältnis eine fortgesetzte Gütergemeinschaft, eine Gemeinschaft auf Gedeih und Verderb. Der B. dauert so lange, bis Gründe zu einer Absonderung oder Schichtung, entweder durch Trennung des Sohns vom Haus oder durch Verheiratung der Tochter oder Wiederheirat des überlebenden Ehegatten, eintreten. Vgl. Runde, Güterrecht, § 112 (Oldenb. 1841).

Beisitzer, stimmführende Mitglieder eines Kollegiums, namentlich Richterkollegiums, im Gegensatz zum Vorsitzenden (Präsidenten, Dirigenten). In einem besondern Sinn gebrauchte man früher den Ausdruck B. für Urkundspersonen, welche bei gewissen Untersuchungshandlungen, namentlich bei einer Leichenschau oder Leichenöffnung, zugezogen wurden.

Beisler, Hermann, Ritter von, bayr. Staatsmann, geb. 1790 zu Bensheim an der Bergstraße, Sohn eines kurmainzischen Beamten, trat 1807 als Leutnant in die bayrische Armee, wohnte den Feldzügen in Tirol bei, nahm dann den Abschied, studierte Jurisprudenz und ward Generalsekretär im Justizministerium des Großherzogtums Frankfurt. 1814 nahm er als Hauptmann und Adjutant des Spessarter Landwehrbataillons an dem Feldzug in Frankreich teil, ward 1815 bayrischer Hauptmann und nach dem Krieg bayrischer Regierungsrat in Ansbach, Passau, Augsburg und Regensburg. Trotz der Ungunst, die ihm seine liberale Gesinnung in den höhern Regionen zuzog, wurde er zum Regierungsdirektor von Oberbayern und 1838 zum Regierungspräsidenten in Niederbayern ernannt. Als solcher geriet er in Konflikt mit dem Bischof Hofstetter in Passau und dem Minister Abel (s. d.), indem er, wiewohl selbst Katholik, die verfassungsmäßigen kirchlichen Rechte der Protestanten mit Entschiedenheit vertrat. Infolge dieser Streitigkeiten ward er zum Präsidenten des obersten Rechnungshof, nach dem Sturz des Ministeriums Abel (1847) aber zum Staatsrat und Justizminister und nach Entlassung Öttingens zum Kultus- und Unterrichtsminister ernannt. In die deutsche Nationalversammlung gewählt, nahm er seinen Sitz aus der Rechten, stimmte gegen die Aufhebung des Bundestags und war unter den ersten, welche der Versammlung die Befugnis zur Aufstellung einer endgültigen Gesamtverfassung ohne Vereinbarung mit den Partikularregierungen sowie zur Errichtung eines Kaisertums mit Ausschließung Österreichs absprachen. Wegen einer Rede über Teilnahme der Laien am Kirchenregiment seines Ministerpostens enthoben und wieder zum Präsidenten des obersten Rechnungshofs ernannt, übernahm er 31. Dez. 1848, mit Vorbehalt seiner bisherigen Stellung, das Ministerium des Innern, legte aber, als die bayrische Kammer in ihrer Adresse die unmittelbare Einführung der deutschen Grundrechte verlangte, während B. deren Geltung von der Zustimmung der gesetzgebenden Gewalten Bayerns abhängig machen wollte, schon 5. März 1849 sein Portefeuille nieder. Er starb 15. Okt. 1859 in München. Seine Schriften: "Betrachtungen über Staatsverfassung und Kriegswesen etc." (Frankf. 1822) und "Betrachtungen über Gemeindeverfassung" (Augsb. 1831) zogen ihm ihrer Freimütigkeit wegen Anfeindungen zu.

Beispiel (lat. Exemplum), der einzelne konkrete, aus der Erfahrung entlehnte oder erdichtete Fall, insofern er zum Beleg eines Begriffs oder Satzes dienen soll. Was die Beweiskraft des Beispiels anlangt, so beweist ein einzelnes B. an sich nichts als höchstens in dem Fall, wo es als Instanz gegen die Allgemeingültigkeit einer Regel gebraucht wird; denn hier wird durch die Anführung eines entgegenstehenden Beispiels wenigstens das ins Licht gesetzt, daß die als allgemein aufgestellte Regel Ausnahmen erleidet. Im Mittelhochdeutschen bezeichnet B. (bîspel, von bî, bei, und spel, Rede, Erzählung) eine Art von didaktischen, tierfabelähnlichen, meist in Spruchform abgefaßten Dichtungen und märchenhaften, allegorischen Erzählungen moralischer Tendenz. Eine Sammlung solcher Dichtungen enthält der "Edelstein" von Boner; andre finden sich zerstreut in den Gedichten der Minnesänger des 12. und 13. Jahrh. (z. B. Reinmars von Zweter, Konrads von Würzburg) oder sind größern Dichtungen, wie der "Kaiserchronik", Freidanks "Bescheidenheit", dem "Reimer" etc., einverleibt.

Beißbeere, s. Capsicum.

Beißer, in der Musik, s. Mordent.

Beißer, in Süddeutschland und Österreich ein Hebeeisen von eigentümlicher Form.

Beißkohl, s. Beta.

Beistand, im Rechtswesen diejenige Person, welche einer andern in einer Rechtsangelegenheit helfend und fördernd zur Seite steht. So besteht vielfach die Vorschrift, daß bei gerichtlichen Verträgen, welche zwischen Ehegatten abgeschlossen werden, die Ehefrau einen B. haben muß. Im deutschen Anwaltsprozeß muß der Rechtsbeistand ein Rechtsanwalt sein; außerdem kann in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten eine Partei mit jeder prozeßfähigen Person als B. vor Gericht erscheinen. Doch kann der Richter unter Umständen einen B., welcher das mündliche Verhandeln vor Gericht gewerbsmäßig betreibt (Rechtskonsulent, Winkeladvokat), zurückweisen (deutsche Zivilprozeßordnung, § 86, 572, 143). Die deutsche Strafprozeßordnung (§ 149) läßt in der Hauptverhandlung den Ehemann einer Angeklagten als B. zu, ebenso den Vater, Adoptivvater oder Vormund eines minderjährigen Angeklagten. Im Vorverfahren unterliegt die Zulassung solcher Beistände dem richterlichen Ermessen.

Beitel, dem Stemmeisen ähnliche, einseitig zugeschliffene Werkzeuge zur Bearbeitung des Holzes (Stech-, Loch-, Kantbeitel).

Beit el Fakih ("Haus der Gelehrten"), Stadt in der südarab. Landschaft Jemen, 140 km nördlich von Mokka, mit einer Citadelle und 8000 Einw., früher der größte Marktplatz für Kaffee. B. ist einer der heißesten Orte, wo die Temperatur im Schatten bis zu 31° R., in der Sonne bis 53° R. steigt.

Beitöne (Nebentöne), s. Obertöne.

Beitritt, der Abdruck in der Fährte des Hirsches, welcher zeigt, daß letzterer mit dem Hinterlauf neben den Vorderlauf getreten ist. Weibliches Rotwild thut dies meist nur im trächtigen Zustand.

Beitzke, Heinrich Ludwig, Geschichtschreiber, geb. 15. Febr. 1798 zu Muttrin im pommerschen Kreis Belgard, besuchte die Bürgerschule zu Kolberg und übernahm notgedrungen 1813 den Dienst eines Gerichtsschreibers. Eine kleine Erbschaft setzte ihn in den Stande im Frühjahr 1815 als freiwilliger Jäger in die preußische Armee einzutreten und an dem Feldzug gegen Frankreich teilzunehmen. Nach dem Friedensschluß besuchte er die Kriegsschulen zu Koblenz und Mainz, dann, 1817 zum Sekondeleut-^[folgende Seite]