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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Demonstratio a baculo ad angulum - Demos.

Demonstratio a baculo ad angulum (auch Argumentum baculinum, lat.), der Beweis durch den Stock (statt durch Gründe).

Demonstration (lat.), dem strengen Wortsinne nach der Gegensatz zur Deduktion (s. d.) im weitern Sinn, d. h. ein Beweis, der nicht wie diese auf Gründen, sondern aus der unmittelbaren Anschauung des zu Beweisenden geführt wird. Dieselbe setzt die Anschaubarkeit des zu Beweisenden voraus und ist daher nur in solchen Wissenschaften anwendbar, die von der sinnlichen (oder einer nichtsinnlichen, der sogen. reinen, transcendentalen, intellektualen oder absoluten) Anschauung zugänglichen Objekten handeln. Beweise dieser Art, die deshalb auch vorzugsweise "schlagende" heißen, besitzen einen solchen Grad von Überzeugungskraft, daß das Bewußtsein der Möglichkeit des Gegenteils gänzlich erstickt zu werden pflegt. Daher werden umgekehrt Beweise, welche die gleiche Wirkung ausüben, auch wenn sie nicht aus der Anschauung geführt werden, um jenes Umstandes willen auch Demonstrationen genannt. - Unter D. versteht man auch die Vorzeigung zergliederter und präparierter Körperteile mit Erklärung und Erläuterung derselben behufs des anatomischen Unterrichts. - Im Rechtswesen versteht man unter D. die bei einem Rechtsgeschäft hinzugefügte nähere Bezeichnung der Sache oder der Handlung, welche den Gegenstand dieses Rechtsgeschäfts bildet, oder die genauere Beschreibung einer Person, welche dabei auf die eine oder andre Weise in Frage kommt. So versteht man namentlich bei letztwilligen Verfügungen unter D. die nähere Bezeichnung der Person des letztwillig Bedachten oder der Sache, welche den Gegenstand der letztwilligen Zuwendung bildet. Zur Gültigkeit eines Rechtsgeschäfts ist nämlich erforderlich, daß auf seiten des Disponenten oder der Kontrahenten der Wille vorhanden war, das betreffende Rechtsgeschäft abzuschließen, und daß dieser Wille in äußerlich erkennbarer Weise erklärt worden ist. Eine bei dieser Willenserklärung untergelaufene irrige und unrichtige Bezeichnung aber schließt die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts selbst nicht aus, wofern nur der Wille des Betreffenden überhaupt erkennbar ist: "Falsa demonstratio non nocet". - Im politischen Leben versteht man unter einer D. die Handlung einer Person, einer Mehrheit von Parteigenossen, einer Staatsregierung oder Staatsbehörde, welche mit der Absicht vorgenommen wird und darauf berechnet ist, den Standpunkt, welchen die Demonstrierenden in Ansehung einer politischen Frage einnehmen, in geeigneter Weise kundzugeben; so z. B. dadurch, daß sich eine Partei in einer landständischen Versammlung der Abstimmung enthält, oder durch eine einem hervorragenden Parteimitglied dargebrachte Ovation u. dgl.

Im Kriegswesen bezeichnet man mit D. eine dem Feind wahrnehmbare Bewegung, welche diesem den wahren Plan verbergen und ihn zu falschen Maßregeln verleiten soll. Solche Demonstrationen beginnen oft bereits beim strategischen Aufmarsch, werden aber am häufigsten beim Angriff auf weit ausgedehnte Stellungen oder bei Flußübergängen mit möglichst geringen Streitkräften unternommen, um solche der Stelle nicht zu entziehen, wo die Entscheidung gesucht werden soll; man trifft Vorkehrungen, macht Scheinangriffe an verschiedenen Orten und geht z. B. dort über den Fluß, wo der Gegner etwa die Gegenmaßregeln vernachlässigt. Die Demonstrationen müssen stets so geleitet werden, daß aus ihnen eventuell sofort ein ernster Angriff werden kann. Das demonstrative Verhalten, die Demonstrative, ist besonders den Vortruppen eigentümlich, und ganz besonders eignet sich Kavallerie für demonstrative Maßregeln. Man macht Demonstrationen dadurch unwirksam, daß man dem Feinde dreist entgegenrückt, um zu erkennen, mit wem man es zu thun hat. Bei einem entschlossenen Feind sind Demonstrationen, die nicht ernst durchgeführt werden können, stets gefährlich.

Demonstrativ (lat.), beweisend, darlegend, veranschaulichend.

Demonstrative (militär.), s. Demonstration.

Demonstrativum (lat.), s. Pronomen.

Demonstrātor (lat.), Darsteller, Erklärer.

Demonstrieren (lat.), anschaulich machen, beweisen; ad oculos d., die Sache klar vor Augen legen; ad hominem d., s. v. w. mit dem argumentum ad hominem beweisen (s. Argument).

Demontieren (franz., spr. -mongt-), eigentlich s. v. w. vom Pferde absetzen, unberitten machen; dann überhaupt unbrauchbar machen, z. B. ein Geschütz, daher insbesondere militärischer Ausdruck für das Bekämpfen feindlicher Artillerie im Festungskrieg (s. d.), um Geschütze und deren Deckungen (Brustwehren, Scharten) durch den direkten und möglichst frontalen Schuß zu zerstören. Das D. verlangt große Treffsicherheit der Geschütze, und deshalb werden dazu Kanonen mit großer Anfangsgeschwindigkeit der Geschosse, schwere 9 und 12 cm und 15 cm Ringkanonen, auf den zulässig kleinsten Entfernungen (900-1200 m, die Ringkanonen bis 1500 m) verwendet. - Demontierbatterien sind die vom Belagerer möglichst frontal der zu demontierenden Festungslinie gegenüber zum D. angelegten Batterien. In der Technik nennt man D. das Auseinandernehmen von Maschinen.

Demŏphon, 1) griech. Heros, Sohn des Theseus und der Phädra, Herrscher von Athen, kämpfte (in der nachhomerischen Mythe) mit vor Troja und befreite dort seine Großmutter Äthra aus der Sklaverei, in welcher Helena dieselbe hielt. Auf der Rückreise verlobte er sich mit Phyllis, der Tochter des thrakischen Königs Sithon, begab sich aber noch vor der Vermählung zur Ordnung seiner Angelegenheiten nach Athen, und als er nicht zur bestimmten Zeit zurückkehrte, erhängte sich Phyllis; sie ward in einen Baum verwandelt. Als Diomedes, auf seiner Rückkehr von Troja nach Attika verschlagen, dieses Land, ohne es zu kennen, plünderte, stürzte sich D. den Eindringlingen entgegen, tötete einige und erbeutete das Palladion. Er war der erste, welcher deshalb vor den attischen Gerichtshof "beim Palladion" gestellt wurde. Später schützte er die Herakliden vor dem sie verfolgenden Eurystheus und erlegte diesen im Kampf. Sein Bruder und Gehilfe ist Akamas, der ebenfalls mit vor Troja kämpfte und auf Kypros, wohin er eine Kolonie geführt hatte, starb.

2) Sohn des eleusin. Königs Keleos und der Metaneira und Pflegling der Demeter (s. d.).

Demoralisieren (franz.), entsittlichen, sittlich verderben; daher Demoralisation, sittliche Verwilderung, Sittenverderbnis; demoralisiert, moralisch heruntergekommen, entsittlicht, entmutigt.

De mortuis nil nisi bene (lat.), Sprichwort: "Von Gestorbenen (rede) nichts als Gutes".

Demos (griech.), Volk, insbesondere ein solches, in dessen Händen die Staatssouveränität ruht; dann Land, Gebiet, Bezirk, Gau; in Attika Gemeinde, Unterabteilung einer Phyle, deren es ursprünglich 100, später 174 waren (s. Athen und Attika); die Mitglieder eines D. hießen Demoten. In den dorischen Staaten bildeten die Demen den Gegensatz zur Polis, wie bei uns Land (Dorf, Flecken) zu Stadt. Die