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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Depositar - Depotwechsel.

haben und eine britische Kolonie aus den allmählich gebesserten Verbrechern und den Familien freier Auswanderer, die von Zeit zu Zeit sich veranlaßt sehen möchten, in dem neuentdeckten Land sich anzusiedeln, zu bilden. Später wurden Strafkolonien in Tasmania und Westaustralien errichtet, bis 1858 die D. als Strafmittel vollständig beseitigt ward. Vgl. v. Holtzendorff, Die D. als Strafmittel (Leipz. 1859); d'Haussonville, Les établissements pénitentiaires en France et aux colonies (Par. 1875); Bertheau, De la transportation des récidivistes incorrigibles (das. 1882).

Deposĭtār (lat.), beim Hinterlegungsvertrag derjenige, welcher eine Sache zur Aufbewahrung entgegennimmt; auch der Beamte, welcher zur Annahme von Depositen (s. d.) bestellt und ermächtigt ist, sowie der Bankier, welcher Geld und Wertsachen zum Depositum empfängt (s. Hinterlegung).

Depositen (Deposĭta, lat.), hinterlegte Sachen, namentlich Gelder (Depositengelder) und sonstige Wertobjekte, welche bei einer amtlichen Stelle, einem Bankier oder bei einer Depositenbank (s. d.) hinterlegt sind. Das von einem Bankgeschäft über die hinterlegten Gelder eröffnete Konto wird Depositen- (Deposito-) Konto genannt. Die Bescheinigung über eine stattgehabte Hinterlegung (s. d.) heißt Depositen- (Deposital-, Depot-) Schein. Öffentliche Kassen, welche zur Entgegennahme von D. bestimmt sind, werden Depositenkassen genannt (s. Hinterlegung).

Depositenbank, s. Banken, besonders S. 324.

Deposition (lat.), Hinterlegung, insbesondere die Hinterlegung von Wertobjekten bei einer Bank (Depositenbank), bei einem Kaufmann oder bei einer Behörde, nach Maßgabe der hierüber vorhandenen gesetzlichen Vorschriften (Deposital-, Hinterlegungsordnungen). Die über die erfolgte D. ausgestellte Bescheinigung heißt Depositen- (Depositions-, Depot-) Schein (s. Hinterlegung). Auch die Aussage einer Person vor einer Behörde, insbesondere die Vernehmlassung eines Zeugen oder Sachverständigen, wird D. genannt. Im Kirchenrecht versteht man unter D. die Absetzung eines Geistlichen, wobei derselbe des Amtes und der Anstellungsfähigkeit für alle Zeiten verlustig geht. Vgl. auch Pennalismus.

Deposĭtor (lat.), s. v. w. Deponent, auch Beamter, welcher Depositen entgegennimmt (s. Hinterlegung).

Deposĭtorium (lat.), Ort zum Aufbewahren; das Lokal zur Aufbewahrung von Depositen (s. d.); Archiv, in welchem Akten und andre wichtige Dokumente aufbewahrt sind; Kasse, bei welcher Geld und Geldeswert hinterlegt wird.

Deposĭtowechsel, s. Depotwechsel.

Deposĭtum (lat.), eine hinterlegte (deponierte) Sache; dann der Hinterlegungsvertrag (s. Hinterlegung).

Depossedieren (franz.), einen aus dem Besitz setzen; einen Fürsten aus seinem Reich verdrängen, entthronen; daher Depossedierte, Bezeichnung für die Monarchen, welche 1859 und 1861 in Italien ihre Länder verloren, ebenso für die deutschen Fürsten, welche 1866 infolge der preußischen Annexionen der Regierung entsetzt wurden. Die depossedierten Fürsten und ihre Familien behalten die monarchischen Ehrenrechte, Titel und Prädikate bei sowie das Recht der Ebenbürtigkeit mit den regierenden Häusern.

Depostieren (franz.), einen von einem Posten, einer Position, verdrängen.

Depot (franz., spr. -poh), überhaupt eine "Niederlage", besonders von materiellen Streitmitteln, Geschütz, Munition, Montierungsstücken, Belagerungsbedürfnissen und ähnlichen Vorräten (daher die Ausdrücke Artillerie-, Batterie-, Traindepot etc.); dann eine Abteilung Truppen, die man nicht mit ins Feld nimmt, sondern die zur Ausbildung des Ersatzes etc. in den Garnisonen zurückbleibt. Solche Abteilungen heißen, je nach ihrer Stärke, Depotkompanien, Depotbataillone. In fremden Heeren, Österreich, Frankreich etc., sind diese Depots schon im Frieden vorhanden, in Deutschland werden dafür Ersatztruppen erst bei der Mobilmachung aufgestellt. S. Remontedepots. - Im Handel ist D. die Niederlage von Waren, Wertpapieren bei andern. In D. geben heißt bei jemand in Verwahrung geben, ein D. errichten ein beständiges Kommissionslager halten. Sind im Bankverkehr Wertpapiere in D. gegeben, so gelten sie als Pfand, sobald der Deponent Schuldner des Depositars wird. Offene und verschlossene Depots, s. v. w. offene und verschlossene Depositen (vgl. Banken, S. 324).

Dépôt de la guerre (franz., spr. depoh d'la gähr), im franz. Kriegsministerium das 1688 von Louvois als Sammelstelle für alle auf Kriegswissenschaften und Kriegsgeschichte bezüglichen Schriften gegründete Institut, wurde 1761 von Paris nach Versailles verlegt und durch Zuteilung des Dépôt des cartes et plans vergrößert, kam aber 1791 nach Paris mit den ausgedehntesten Befugnissen zurück. 1793 ward ihm auf Befehl des Konvents die berühmte Karte Frankreichs von Cassini zur Vollendung und wenig später eine Sammlung von 10,000 Karten überwiesen, unter denen sich seltene Exemplare aus ältester Zeit befinden. Das D. besitzt auch eine reiche Sammlung von Schriften militärischen und geographischen Inhalts sowie die Akten und Denkschriften aus den Kriegen der Republik und des ersten Kaiserreichs. Die beste Leistung des D. ist die 1817 auf Grund neuer Vermessungen im Maßstab von 1:80,000 begonnene Karte von Frankreich, die erst 1875 vollendet wurde. Die im Handel erscheinenden sogen. 1-Frankblätter sind durch Umdruck vom Kupferstich auf Stein übertragen. Ein Teil der Karten wird im D. selbst, der andre in Privatanstalten gedruckt. Die Gesamtproduktion belief sich 1875 auf 524,204 Blätter. Gegenwärtig bildet das D. das fünfte Büreau des État-major général des Kriegsministers und zerfällt in zwei Sektionen, von denen die erste alles auf die Aufnahme und Veröffentlichung von Karten Bezügliche bearbeitet und Werkstätten für Kupferstich, Photographie, Heliogravüre etc. besitzt, während die zweite Sektion Kriegsgeschichte und Militärstatistik bearbeitet. Unter Leitung des Generals de Vault hat das D. die Geschichte der 1677-1763 geführten Kriege Frankreichs in 125 Bänden veröffentlicht. - Ähnlich wie in Frankreich besteht auch in Belgien ein D. zu demselben Zweck. Vgl. Ney, Histoire de la carte de l'état-major (Par. 1877); Rouby, La cartographie au d. (das. 1878).

Depotenzieren (neulat.), entkräften, schwächen.

Depotplätze, Festungen, welche wesentlich zur Herstellung und Lagerung von Kriegsmaterial benutzt werden.

Depotwechsel (Deckungs-, Deposito-, Kautionswechsel), der einem Gläubiger zur Sicherung einer bereits bestehenden oder einer künftigen Forderung übergebene Wechsel. Letzteres ist namentlich im Kontokorrentverkehr üblich, während, was den erstern Fall anbetrifft, zumeist zur Sicherung von