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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Dispersionsspektrum; Displantieren; Displicieren; Dispondeus; Disponenden; Disponent; Disponibel; Disponieren; Disposition

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Dispersionsspektrum - Disposition

Docht Kochsalz gestreut ist, so erscheint etwas unterhalb r ein gelbes Licht des Spaltes, das nicht in die Länge gezogen und nicht verwischt ist, weil die Lampe nur einfaches gelbes Licht aussendet. Bringt man auf den Docht noch Chlorlithium, so erscheint noch ein rotes mehr nach r gelegenes Spaltbild. Der Unterschied zwischen den Brechungsexponenten der violetten und roten Strahlen eines bestimmten Stoffs heißt seine totale D. Je größer diese ist, desto stärker zerstreut (unter sonst gleichen Umständen) der betreffende Stoff das Licht, desto länger ist sein Farbenbild. Die Differenz der Brechungsexponenten zweier prismatischen Farbstrahlen, z. B. von Rot und Orange, Gelb oder Rot und Grün u. s. w., die einander näher als Rot und Violett liegen, nennt man partielle D.

Sowohl die totale als partielle D. sind, unter gleichen Umständen, je nach dem Stoff der Prismen, sehr verschieden. Bei kleinem Winkel der beiden vom Licht durchsetzten Prismenflächen ist das Spektrum eines Wasserprismas sehr kurz, eines Crownglasprismas (unter sonst gleichen Umständen) etwa zweimal so lang, eines Flintglasprismas fast viermal und eines Schwefelkohlenstoffprismas nahe sechsmal so lang als jenes erste Spektrum. Dabei sind überdies dieselben Farben innerhalb der Spektren ungleich ausgedehnt. Flintglas und Schwefelkohlenstoff zerstreuen nach Obigem das Licht sehr stark. Sehr groß ist auch die D. und daher das Farbenspiel der Diamanten. Die Länge des Spektrums hängt auch von der Größe des Einfallswinkels am Prisma ab; sie wächst, bei derselben Materie, mit der Größe des brechenden Kantenwinkels am Prisma und mit dem Abstand der weißen Wand, die das Farbenbild auffängt, von dem Prisma. Zur genauen Bestimmung der D. dienen die Fraunhoferschen Linien (s. d.) im Spektrum (s. d.).

Es giebt auch, nach der Entdeckung von Christiansen und Kundt (1870), eine anomale D., bei der die prismatischen Farben in einer ganz andern Ordnung als gewöhnlich auftreten; so z.B. hat das Spektrum eines mit Anilinrot gefüllten Prismas (Fuchsins) folgende sonderbare Farbenfolge: am wenigsten abgelenkt erscheint Violett, dann folgt Blau, das Grün wird vollständig absorbiert, hierauf folgt Rot, Orange und Gelb. Derartige anomale D. zeigen ferner: Anilinviolett, Anilinblau, übermangansaures Kalium und verschiedene andere Körper, die sich alle durch eine sehr starke Absorption gewisser Farben und durch farbigen metallischen Glanz, durch sog. Oberflächenfarben auszeichnen. Vor dem Rot im normalen Spektrum findet auch eine D. der dunkeln Wärmestrahlen, und im Überviolett eine D. der chemisch wirkenden Strahlen statt. (S. Spektrum.)

Dispersionsspektrum, s. Dispersion und Spektrum

Displantieren (neulat.), verpflanzen, versetzen; Displantation, Verpflanzung.

Displicieren (lat.), mißfallen.

Dispondeus (grch.), Doppel-Spondeus, ein Versfuß von vier langen Silben: _ _ _ _.

Disponenden (lat.), buchhändlerische Bezeichnung für das vom Sortimentsbuchhändler nicht verkaufte und an den Verleger auch nicht remittierte (s. Remittenden) Konditionsgut (s. d.), dessen weitere Belassung auf dem Lager des Sortimentsbuchhändlers der Verleger zur Buchhändlermesse (s. d.) gestattet.

Disponent (lat.), der, welcher von dem Eigentümer zur Leitung seines kaufmännischen oder Fabrikgeschäfts angestellt ist. Hat derselbe Prokura (s. d.) erhalten, so wird er Prokurist genannt.

Disponibel (lat.), verfügbar, zu Gebote stehend, z. B. disponible Gelder. - Disponible Quote, s. Vorbehalt. - Disponibilität, der Zustand des Disponibelseins, Verfügbarkeit.

Disponieren (lat.), verteilen, anordnen, verfügen; zu etwas disponiert sein, soviel wie geneigt, gestimmt sein. - Im Buchhandel bedeutet D. das Aufstellen von Disponenden (s. d.).

Disposition (lat.), Einteilung, Entwurf (z. B. für eine schriftliche Arbeit, einen Aufsatz); Verfügung, Anlage, Neigung zu etwas. - Im Recht ist D. jede rechtliche Verfügung. Das Gesetz oder der Gesetzgeber, die Obrigkeit, die vorgesetzte Staats- oder Kirchenbehörde u. s. w. treffen D. für diejenigen, welche der Anordnung Folge zu leisten haben. Der Erblasser disponiert maßgebend über sein Vermögen durch letztwillige Verfügung. Die Parteien treffen eine Verfügung, wenn sie einen Vertrag miteinander schließen. Die Partei ist nur frei, indem sie kontrahiert; durch den Vertrag wird sie dem Gegenkontrahenten gebunden. D. nennt man sowohl die Verfügung in ihrer Gesamtheit, das Testament, den Mietvertrag u. s. w., als die einzelne Bestimmung eines Rechtsgeschäfts. - Zur D. stellen im Handel, s. Dispositionsstellung.

D. im Heerwesen, Entwurf oder Plan zu einem kriegerischen Unternehmen (Marsch oder Gefecht), durch welchen den betreffenden Truppenteilen die ihnen zufallende Aufgabe mitgeteilt wird. Die deutsche Felddienstordnung von 1887 spricht nur vom Befehl (s. d.), nicht mehr von D. Im Staatsrecht bezeichnet man als Stellung zur D. (abgekürzt: z. D.) die Versetzung in zeitweiligen Ruhestand, im Gegensatz zum aktiven Dienst, wie zur gänzlichen Pensionierung; dieselbe kann eine Gehaltsverminderung zur Folge haben (Wartegeld), im übrigen dauert das Beamtenverhältnis rechtlich fort. Beamte zur D. müssen sich jederzeit in ein anderes Amt berufen lassen. Alle Beamten können bei "Umbildung der Reichsbehörden" zur D. gestellt werden; außerdem hat der Kaiser dies Recht noch beim Reichskanzler, den Chefs, Direktoren und Abteilungsvorständen der Zentralbehörden, den Räten und ständigen Hilfsarbeitern des Auswärtigen Amtes, den Militär- und Marineintendanten, den diplomat. und konsularischen Amtsträgern. Bei Offizieren erfolgt die Stellung zur D. durch denjenigen, welcher ernannt hat, und zwar entweder mit vollem Gehalt (Versetzung zu den Offizieren von der Armee) oder mit Pension. Die Offiziere zur D. bleiben im Militärverband, stehen demnach unter der Disciplinarordnung und militär. Kontrolle, müssen auch jederzeit der Wiedereinberufung zum Dienst folgen.

In der Medizin nennt man D. oder Krankheitsanlage diejenige Eigentümlichkeit des menschlichen Organismus, vermöge deren er zu gewissen Erkrankungen vorzugsweise geneigt ist. Die D. bildet also gewissermaßen die entferntere Ursache der Krankheit, welche letztere jedoch erst ausbricht, wenn noch eine veranlassende oder Gelegenheitsursache hinzukommt. Man unterscheidet eine allgemeine und eine besondere Krankheitsdisposition. Von ersterer spricht man, wenn eine Neigung des Körpers zur Erkrankung überhaupt vorhanden ist, und wenn jede beliebige Schädlichkeit leichter als bei andern Menschen eine Krankheit veranlaßt. Be-^[folgende Seite]