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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Doppelschnepfe - Doppelsterne

Doppelschnepfe, die große Bccassine (s. Becassinen); auch der große Brachvogel (s. d.).

Doppelschreiber, telegraphischer, s. Elektrische Telegraphen.

Doppelschwefeleisen, s. Eisensulfide.

Doppelsehen, Diplopie, eine Art des Sehens mit beiden Augen (binokulares D.), bei der die Eindrücke beider Augen nicht zu einem verschmolzen, sondern gesondert wahrgenommen werden, und zwar sowohl unter normalen Verhältnissen, als auch namentlich bei Funktionsstörungen der das Auge bewegenden Muskeln (s. Auge, Bd. 2, S. 108a). Auch beim Sehen mit einem Auge können Doppelbilder entstehen (monokulares D.), wenn durch ein eigentümliches Verhalten der Regenbogenhaut oder der Krystalllinse oder durch das Pupillargebiet sperrende Schwarten der in das Auge fallende Strahlenkegel in zwei zerlegt wird, die gesondert die Netzhaut treffen, in ähnlicher Weise, wie beim Scheinerschen Versuche (s. d.). Zerfällt der Strahlenkegel in drei oder mehr Teile, so werden entsprechend viel Bilder wahrgenommen (Triplopie u. s. w.).

Doppelseitige Klagen, Klagen, welche zu einer Verurteilung des Klägers führen können. Das röm. Recht zählte dahin die Klage auf Teilung gemeinsamer Gegenstände, die Grenzscheidungsklage, die Klage auf Erhaltung eines Besitzstandes. Es ist bestritten, ob der Zweck dieser Klagen heutzutage nicht allein an die Erhebung der Widerklage (s. d.) zu knüpfen ist.

Doppelseitige Schuldverhältnisse oder auch gegenseitige Schuldverhältnisse, die voneinander abhängigen Verbindlichkeiten aus Geschäften, welche einen Austausch von Leistung und Gegenleistung betreffen, aus den synallagmatischen Verträgen wie Tausch, Kauf, Sachmiete, Dienstmiete, Werkverdingung, Gesellschaftsvertrag. Bei ihnen gilt der Grundsatz, daß, wenn nicht das Gesetz, der Vertrag oder die Natur der Sache etwas anderes fordern, keiner von beiden Teilen vorzuleisten braucht. Vielmehr kann jeder nur die Gegenleistung fordern, wenn er seinerseits zu erfüllen bereit ist: "Zug um Zug". Soweit er das nicht ist, steht seiner Klage die Einrede des nicht erfüllten Vertrags (exceptio non adimpleti contractus), und wenn bereits geleistet ist, die Leistung aber mangelhaft war, die Einrede des nicht ordnungsmäßig erfüllten Vertrags (exceptio non rite adimpleti contractus) entgegen. Nur dürfen diese Einreden nicht zur Schikane mißbraucht werden. Ist die Hauptsache gewährt und fehlt nur noch eine Kleinigkeit, so hat der Beklagte nur einen Abzug am Preise zu machen.

Doppelsöldner, in den Landsknechtsheeren Söldner, die durch längere Dienstzeit, bessere Bewaffnung oder edle Herkunft das Anrecht auf doppelten oder überhaupt höhern Sold besaßen. In den Regimentern Kaiser Karls V. zählte man zu den D. alle Mannschaften mit mehr als 4 Fl. Monatssold, nämlich die Doppelhakenschützen und die mit Hellebarden oder mit Schlachtschwertern Bewaffneten; aber nur diejenigen, die vollen Harnisch trugen, empfingen wirklich doppelten Sold. Schon sechs D. bildeten eine Rotte, während die aus Pikenieren und Schützen zusammengesetzten Rotten zehn Mann stark waren. - D. gab es auch bei andern Völkern und zu allen Zeiten in den Söldnerheeren.

Doppelspat, s. Kalkspat.

Doppelspion, ein im diesseitigen Dienst stehender Spion (s. d.), der, um seine Thätigkeit desto wirksamer ausüben zu können, scheinbar als Spion in die Dienste des Feindes getreten ist. Ist ein solcher D. eine für uns unbedingt zuverlässige Persönlichkeit, so kann er ausgezeichnete Dienste leisten; da die obige Voraussetzung aber nur sehr selten zutreffen wird, so ist einem D. gegenüber die größte Vorsicht zu beobachten, da er sonst leicht an der diesseitigen Sache zum Verräter werden kann. Abgesehen davon, daß man ihm die eingehende Kenntnis der diesseitigen Verhältnisse möglichst vorenthalten muß, soll man selbst in den ihm erteilten Aufträgen Wesentliches mit Unwesentlichem und gänzlich Überflüssigem vermischen, damit im Falle des Verrates der Feind nicht aus der Stellung der Fragen die Absichten des Auftraggebers erraten kann.

Doppelsprechen, telegraphisches (Diplextelegraphie), diejenige Art der Doppeltelegraphie (s. d.), bei welcher zwei Telegramme zugleich in der nämlichen Richtung auf derselben Leitung befördert werden. Das D. wird nur selten für sich allein angewendet, gewöhnlich in Verbindung mit dem Gegensprechen (s. d.) als Doppelgegensprechen (s. d.).

Doppelsterne, Verbindungen von zwei oder mehrern dicht beieinander stehenden Sternen. Während das bloße Auge am Himmel nur einige wenige Sterne dicht beieinander erblickt, zeigt sich bei Anwendung des Fernrohrs, daß derartige Sternkombinationen in großer Zahl am Himmel vorhanden sind. Als eigentliche D. bezeichnet der Astronom indessen nur diejenigen Sternpaare, deren Distanz höchstens 32" beträgt. Man unterscheidet optische oder scheinbare und physische oder wirkliche D. Bei erstern stehen die beiden den Doppelstern bildenden Sterne, die Komponenten, in keinem nähern Zusammenhang miteinander und sind sich nicht räumlich benachbart: wir sehen sie nur scheinbar nebeneinander, weil sie fast auf derselben Gesichtslinie hintereinander stehen, in Wirklichkeit sind sie durch unermeßliche Räume voneinander getrennt. Die wirklichen D. hingegen sind sich auch räumlich benachbart und physisch miteinander verbunden. Ihr gegenseitiger Abstand ist derartig, daß sie miteinander ein System bilden und sich umeinander oder vielmehr beide um einen gemeinsamen Schwerpunkt in geschlossenen, mehr oder weniger elliptischen Bahnen bewegen. Die hellere Komponente nennt man den Haupt- oder Centralstern, die schwächere den Begleiter. D. von sehr geringem Abstand geben ein vortreffliches Mittel ab, um die Güte eines Fernrohrs zu prüfen. Beobachtungen, die sich über mehrere Jahrzehnte erstrecken, haben bei einer großen Zahl von D. mehr oder weniger große Veränderungen ihrer gegenseitigen Lage, und zwar Drehungen des einen Sterns um den andern nachgewiesen, die ihre Erklärung nur in einer Bewegung der beiden Komponenten um einen gemeinsamen Schwerpunkt finden können. Meist ist der Begleiter viel kleiner als der Hauptstern, doch kommt es verhältnismäßig häufig vor, daß beide Komponenten an Helligkeit fast gleich sind. Gewöhnlich leuchten beide Sterne in einerlei Farbe; viele sind von ungleich tiefer Farbe, etwa der fünfte Teil aber von ungleicher Farbe. Oft sind die Farben der zusammengehörigen Sterne in der Art verschieden, daß die eine die Ergänzungsfarbe der andern ist. Hellgelb mit Blau und Gelb oder Rot mit Blau finden sich am häufigsten; seltener Grün mit Blau.

Die Entdeckung der D. im engern Sinne datiert erst seit Erfindung des Fernrohrs, da auch das