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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Err, Piz d' - Ersatzreserve.

dann vor, wenn die E. durch Bedrohung mit Mord, Brandstiftung oder mit Verursachung einer Überschwemmung begangen wird. Wurde die E. durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen, so tritt (§ 255) die Strafe des Raubes ein, d. h. Zuchthaus von 1-15 Jahren. Endlich kann neben der wegen E. erkannten Gefängnisstrafe auch auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und neben der erkannten Zuchthausstrafe auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden. Bei der durch einen Beamten durch Mißbrauch der Amtsgewalt oder Androhung eines bestimmten Mißbrauchs derselben begangenen E. tritt die gesetzliche Bestrafung ein, wenn das Vergehen auch ohne Gewalt oder Drohung verübt wurde (Reichsstrafgesetzbuch, § 339). Vgl. Villnow, Raub und E. (Bresl. 1875); Bruck, Zur Lehre von den Verbrechen gegen die Willensfreiheit (Berl. 1875).

Err, Piz d', das Haupt einer der größern Gruppen der Graubündner Alpen (3395 m). Als Trabanten umstehen ihn einerseits Piz Munteratsch und Piz Ot, vom Oberengadin aufragend, anderseits Piz d'Äla und Tinzenhorn, zum tiefer gefurchten Albulathal vortretend. Die Einsenkung des Albulapasses trennt die Gruppe von der östlichern des Piz Kesch, diese der Scalettapaß von derjenigen des Piz Vadred (s. d.). Zwischen den Gruppen des Piz d'E. und Piz Kesch ist das Alpenthal Bergün eingelagert. Westlich von ersterer, durch den Julierpaß gesondert, steht die Gruppe des Averser Weißbergs (3044 m) gegenüber, und zwischen beiden lagert das Oberhalbstein. Eine wilde Gebirgsmauer vom Surettahorn (3025 m) zum Pizzo Stella (3406 m) bildet die westliche, wie die Gruppe des Averser Weißbergs die östliche Einfassung des Thals, dessen Oberstufe Avers (s. d.) heißt.

Erránte, Vincenzo, ital. Dichter und Politiker, geb. 16. Juli 1813 zu Palermo, erhielt seine Erziehung in einem Jesuiteninstitut, studierte auf der Universität seiner Vaterstadt Jurisprudenz und nahm sodann den lebhaftesten Anteil an den politischen Bewegungen auf Sizilien, der eine lange Verbannung für ihn zur Folge hatte. Gegenwärtig ist er Senator des Reichs, Staatsrat und Mitglied des obersten Gerichtshofs in Palermo. Als Dichter trat er hervor mit: "Tragedie e liriche" (Rom 1874, 2 Bde.), den zwei Trauerspielen: "La San-Felice" und "Solimano il Grande" (das. 1877) und den Dichtungen: "L'ideale" und "La libertà" (das. 1878). Auch schrieb er eine "Storia dell' impero Osmano da Oman alla pace di Carlowitz" (Rom 1882-83, 2 Bde.).

Errāre humānum est, lat. Sprichwort: "Irren ist menschlich".

Errāta (lat.), s. Erratum.

Erratische Blöcke (Findlinge), s. Diluvium.

Erratische Formation, s. Diluvium und Eiszeit.

Errātum (lat.), Irrtum, Fehler, namentlich Druckfehler, besonders in der Mehrzahl (Errata): Verzeichnis solcher.

Erregbarkeit, s. Reizbarkeit.

Erregende Mittel (Analeptika, Excitantia), Heilmittel, welche einen erregenden Einfluß auf das Nervensystem und die Herzbewegung ausüben und überhaupt vorübergehend belebend wirken. Die wichtigsten von ihnen sind: Äther, Kampfer, Moschus, Wein, Ammoniak, Benzoesäure. Die erregenden Mittel finden namentlich bei fieberhaften Krankheiten Anwendung, wo Erschöpfung droht und dem Kranken über eine gefährliche Krisis hinweggeholfen werden soll.

Erregungstheorie, s. Brown 2).

Errēra, Alberto, ital. Nationalökonom, geb. 21. April 1841 zu Venedig, ward nach beendeten Studien 1866 Professor daselbst, 1874 Redakteur der "Perseveranza" in Mailand, nachher Professor in Neapel. In seinen zahlreichen Schriften zeigte er sich als einen entschiedenen Vertreter der Reformistenschule; wir nennen von ihnen: "L'Italia industriale, studj con particolare riguardo all' adriatico superiore" (Rom 1873); "Le nuove istituzioni economiche nel secolo XIX" (Mail. 1874); "Rassegna bibliografica di opere di economia politica e di diritto industriale" (Flor. 1874); "Daniele Manin e Venezia 1804-53" (das. 1875); "Storia della economia politica nei secoli XVII e XVIII negli stati della repubblica Veneta" (Vened. 1878); "Storia e statistica delle industrie Venete" (das. 1879); "Manuale teorico-pratico per le piccole industrie" (Mail. 1880); "Le finanze dei grandi comuni" (Flor. 1882).

Errhephorĭen (bessere Form als Arrhephorien), ein mysteriöses Fest der Athene, in Athen im Sommermonat Skirophorion gefeiert. Von vier Mädchen zwischen sieben und elf Jahren (Errhephoroi), welche mit dem symbolischen Tempeldienst der Göttin auf der Burg betraut waren, trugen zwei gewisse verborgene Heiligtümer, welche sie von der Priesterin der Athene empfingen, zur Nachtzeit in einen unterirdischen Raum unfern dem Tempel der "Aphrodite in den Gärten", von wo sie ähnliche Heiligtümer ebenso verhüllt auf die Burg zurückbrachten, ohne Zweifel eine Hindeutung auf den erquickenden nächtlichen Tau.

Errhīna (griech.), Niesemittel.

Error (lat.), Irrtum, Fehler, Versehen; e. calculi oder in calculo, Rechnungsfehler; e. facti, ein eine Thatsache betreffender (thatsächlicher) Irrtum; e. juris, Rechtsirrtum; e. juris nocet, e. facti non nocet, Rechtsirrtum schadet, thatsächlicher Irrtum schadet nicht (s. Irrtum); e. justus, entschuldbares Versehen; e. in corpore, Irrtum im Gegenstand; e. in persona, Verwechselung der Person; e. loci, den Ort betreffender Irrtum, abnormer Erguß von Säften in ungehörige Körperteile; e. non est imputabilis, Irrtum ist nicht zurechenbar; errore ebrio, im Taumel des Rausches.

Erröten, s. Schamröte.

Errungene Güter (Bona acquisita), aus eignen Mitteln und Kräften erworbene Güter, im Gegensatz zu ererbten oder auf ähnliche Weise erlangten. Errungenschaft (Erkoberung, acquaestus conjugalis), das Vermögen der Eheleute, welches durch Ersparnisse oder durch die Erwerbsthätigkeit beider oder eines von beiden Ehegatten während bestehender Ehe erworben wird, im Gegensatz zu dem ererbten und eingebrachten Vermögen. Vgl. Güterrecht der Ehegatten.

Ersatz, s. Schadenersatz.

Ersatzordnung, s. Ersatzwesen.

Ersatzreserve, in Deutschland Mannschaften, die bei der jährlichen Aushebung als zu klein, schwächlich oder wegen kleiner Gebrechen für den Felddienst nicht brauchbar, ferner wegen Reklamation oder durch ihre Losnummer (vgl. Ersatzwesen) nicht zur Einstellung kommen, im Kriegsfall aber zum Dienst herangezogen werden sollen. Man teilt sie in zwei Klassen: die E., die kriegsbrauchbarsten Leute, zum sofortigen Eintritt in die Ersatzbataillone bestimmt, wird teilweise schon im Frieden zur ersten Ausbildung, im ganzen zu vier Übungen, die erste von 10 Wochen, die zweite von 4 Wochen, die beiden letzten von je 14 Tagen Dauer, herangezogen, so daß sie bei rasch eintretenden Verlusten im Krieg von vornherein auch zur