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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Feigwarzen; Feil; Feilding; Feile

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Feigwarzen - Feile

Verletzung einer militär. Dienstpflicht aus Furcht vor persönlicher Gefahr. Wer während des Gefechts aus F. die Flucht ergreift und gleichzeitig (einen oder mehrere) Kameraden durch Wort oder Zeichen zur Flucht verleitet, wird mit dem Tode bestraft.

Feigwarzen oder Kondylome, gewisse krankhafte Wucherungen der obern Hautschichten und gewisser Schleimhautpartien, welche sich als begrenzte, bald flache, bald warzenförmige, bald gelappte (hahnenkammförmige) Erhebungen darstellen, auf deren Oberfläche sich eine Feuchtigkeit absondert. Man unterscheidet zwei ganz verschiedene, scharf voneinander zu sondernde Arten von F.: 1) Spitze oder gewöhnliche Kondylome (Condyloma acuminatum), Akuminaten, warzenförmige, meist gestielt aufsitzende Wucherungen der Haut, welche durch den andauernden Reiz scharfer blennorrhoischer Sekrete (bei Weißem Fluß, chronischer Ruhr, Tripper u. s. w.) in der Umgebuug der männlichen und weiblichen Genitalien und des Afters entstehen und in der Regel bei fleißiger Reinigung der betreffenden Teile und Anwendung von zusammenziehenden und austrocknenden Mitteln (Alaun, Tannin, Salicylkollodium u. a.) von selbst wieder verschwinden oder mit der Schere oder mittels des Galvanokauter abgetragen werden. 2) Breite Kondylome (Condyloma latum), breite, flache, meist rundliche, leicht in Verschwärung übergehende Erhebungen der Haut und der Mundschleimhaut (im letztern Fall auch Schleimpapeln, Plaques muqueuses, genannt), welche ein Symptom der konstitutionellen Syphilis sind, durch Ansteckung sehr leicht übertragen werden und nur durch eine energische Behandlung des Grundleidens, nämlich der Syphilis (s. d.), entfernt werden können.

Feil, verkäuflich von Sachen, auch unbeweglichen, schon das gewerbsmäßige Feilhalten von Gegenständen, welche einem andern patentiert sind, oder für welche ein anderer ein Gebrauchsmuster hat eintragen lassen, ist ohne dessen Genehmigung nach dem Deutschen Patentgesetz §. 4 und dem Gesetz vom 1. Juni 1891, §.4, verboten. Die Feilhaltung von Sprengstoffen ohne polizeiliche Genehmigung wird nach dem Gesetz vom 9. Juni 1884, §. 9, mit Gefängnis von 3 Monaten bis zu 2 Jahren bestraft. Wer bei der Feilhaltung von Giftwaren, Arzneien, Schießpulver oder von Feuerwerken die deshalb ergangenen Verordnungen nicht befolgt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder Haft bestraft (Strafgesetzb. §. 367, Nr. 5). Über öffentliche Feilbietung s. Auktion.

Feilding, engl. Familie, s. Desmond.

Feile, ein Werkzeug, das an seiner Oberfläche mit einer großen Zahl feiner Zähne besetzt ist und dazu dient, Metall- und Holzflächen durch Abnehmen dünner Späne zu bearbeiten. Die F. werden aus dem vorzüglichsten Stahl gefertigt; nur einzelne sehr grobe F. besitzen einen Eisenkern, auf welchen man Stahl aufgeschweißt hat.

Die erste Arbeit bei Anfertigung der F. ist das Schmieden, wodurch sie ihre äußere Form erhalten. Alsdann werden sie geschliffen, um ebene Oberflächen zu bekommen; und hierauf folgt die wichtigste Arbeit, die Bildung der Zähne. Man stellt die Zähne durch Reihen paralleler Einschnitte her, die durch unter einem bestimmten Winkel gegen die Oberfläche der F. angebrachte Meißelhiebe gebildet werden. Diese Einschnitte werden der Hieb, die Arbeit der Herstellung wird das Hauen der F. ge-

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nannt. Eine einhiebige F. besitzt nur eine Reihe solcher quer durchlaufenden Hiebe, welche, wenn man die F. quer vor sich hinlegt, von oben links nach unten rechts laufen unter einem Winkel von ungefähr 70° gegen die Mittellinie der F. Derartige F., deren Zähne die ganze Breite der F. einnehmen, sind nur zur Bearbeitung ganz weicher Metalle brauchbar und werden deshalb auch Zinnfeilen genannt. Die meisten F. sind zweihiebig, d. h. ihre Zähne werden durch zwei Reihen sich kreuzender Hiebe gebildet, von welchen der zuerst hergestellte Unterhieb von rechts oben nach links unten unter einem Winkel von 52° gegen die Mittellinie gerichtet ist, während der Oberhieb oder Kreuzhieb von links oben nach unten rechts läuft und einen Winkel von 70° gegen die Mittellinie einschließt. Der Oberhieb bildet die eigentlichen Zähne; durch den Unterhieb werden die sonst breiten Zähne in zahlreiche schmälere zerlegt.

Das Hauen der F. geschieht in kleinern Werkstätten von Hand mit Meißel und Hammer, in größern bisweilen durch Feilenhaumaschinen, obgleich diese auch im Großbetriebe noch nicht im stande gewesen sind, die Handarbeit völlig zu verdrängen. Je nach der beabsichtigten Verwendung der F. sind die Hiebe mehr oder weniger tief und näher oder weiter voneinander angebracht. Je größer die Zähne sind und je größer der Abstand der Zahnreihen voneinander ist, desto stärkere Späne wird die F. von der zu bearbeitenden Fläche abnehmen, während umgekehrt feine Zähne und enge Zahnreihen die Abnahme feiner Späne bedingen. Die Bearbeitung einer Fläche mit der F. pflegt daher in der Weise zu erfolgen, daß man zuerst grob gehauene, dann F. von mittelfeinem Hieb, und endlich, wenn die zu bearbeitende Fläche sehr genau und sauber fein gehauen sein muß, eine F. mit ganz feinem Hiebe zur Anwendung bringt. Nach der Größe und dem Abstände der Zähne voneinander giebt man den F. verschiedene Namen. Die gröbsten heißen Armfeilen und Strohfeilen; die mittelfeinen Bastard- oder Vorfeilen; die ganz feinen Schlichtfeilen (mit den Abstufungen Halbschlicht, Schlicht und Doppelschlicht). Eine scharfe Grenze zwischen den einzelnen Hiebsorten zu ziehen ist nicht möglich, weil die Art des Hiebes auch wieder von der Länge der F. abhängig ist. Während eine F. von 500 mm Länge (ohne Angel) schon zu den Schlichtfeilen gezählt zu werden pflegt, wenn sie 60 Oberhiebeinschnitte auf 25 mm Länge besitzt, bedarf eine nur 100 mm lange F. fast der doppelten Anzahl Einschnitte, um als Schlichtfeile, und etwa 200 Einschnitte auf der gleichen Länge, um als Feinschlichtfeile gelten zu können.

Deutlicher als durch die Art des Hiebes werden die Sorten durch die Verschiedenheit der Querschnittsformen gekennzeichnet. F. mit quadratischem Querschnitt, auf allen vier Seiten gehauen, heißen Vierkantfeilen (s. umstehende Fig. 1a, b). Zu dieser Sorte gehören die schon erwähnten Armfeilen, die gröbsten aller F., 300-600 mm lang, in der Mitte 25-50 mm im Quadrat haltend, nach beiden Enden hin verjüngt und vorn in eine Spitze auslaufend; auch Bastard- und Schlichtfeilen von dieser Form und bis zu 75 mm Länge abwärts sind in Gebrauch. F. mit rechteckigem Querschnitt, auf einer schmalen und beiden breiten Seiten gehauen, die zweite schmale Seite glatt, heißen flache F., Ansatz-, Hand- oder Maschinenfeilen (Fig. 2a, b), sie