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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Feilitzsch; Feilkloben; Feilkluppen; Feilmaschine; Feimen; Fein

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Feilitzsch - Fein.

weilen aber leidet der Stahl und erreicht dann später nicht mehr den erforderlichen Härtegrad. Einigen Erfolg erzielt man auch durch Behandlung der mit Lauge ausgekochten und sorgfältig gereinigten Feilen mit einer starken Säure, welche die Zähnchen des Hiebes oberflächlich angreift. Man benetzt die trockne F. mit so viel Scheidewasser, wie sich, ohne abzulaufen, daran hält, spült und bürstet sie nach 4-7 Minuten in reinem Wasser ab und wiederholt die Behandlung mit Säure mehrere Male. Zuletzt wäscht man die F. ab, zieht sie durch Kalkmilch, trocknet sie in der Wärme und bürstet sie mit etwas Öl ab. Zum Ersatz der mit der Hand auszuführenden Arbeit des Feilens hat man Feilmaschinen (s. d.) konstruiert. Vgl. Wildner, Handbuch der Feilenkunde (Düsseld. 1885).

Feilitzsch, Max, Freiherr von, bayr. Minister, geb. 12. Aug. 1834 zu Trogen bei Hof aus einer alten fränkischen Adelsfamilie, studierte die Rechte, trat sodann in den bayrischen Staatsdienst, wurde 1862 Bezirksamtsassessor in Neustadt a. S., 1865 Sekretär, 1867 Regierungsrat und 1872 Oberregierungsrat im Ministerium des Innern, war 1866 und 1870-71 als Zivilkommissar bei dem bayrischen Heer thätig, erhielt 1876 die Leitung der Polizeidirektion in München, ward 1879 Präsident der Regierung von Oberbayern und 1881 Nachfolger Pfeufers als Minister des Innern; er kam in einigen Punkten den sozialpolitischen Wünschen der klerikalen Mehrheit des Abgeordnetenhauses entgegen, ohne in den Hauptfragen die freisinnigen Grundsätze zu verleugnen.

Feilkloben, ein kleiner Schraubstock, welcher in der Hand gehalten wird und zum Einspannen kleiner Gegenstände dient, die auf allen Seiten mit der Feile bearbeitet werden sollen.

Feilkluppen, durch eine Feder verbundene hölzerne Backen, die zum Schutz des Arbeitsstücks zwischen die Backen des Schraubstocks gelegt werden.

Feilmaschine (engl. Shaping machine), eine Metallbearbeitungsmaschine, welche in der Wirkungsweise mit der Hobelmaschine übereinstimmt und sich von dieser nur dadurch unterscheidet, daß das Arbeitsstück, meist kleinern Kalibers, in einem an der Maschine befindlichen Schraubstock festgespannt wird, während sich ein Schneidstahl in gerader Linie über demselben bewegt. Der Vorschub für einen neuen Schnitt erfolgt dadurch, daß der Schraubstock durch eine Schraube und einen Schaltmechanismus rechtwinkelig zur Bewegungsrichtung des Stahls nach jedem Schnitt um die Spanbreite vorwärts geschoben wird. Der Name F. wurde der Maschine gegeben, weil sie dieselbe Arbeit verrichten soll, wozu man früher nur die Feile gebrauchte. Von Reichenbach in München (1810) zunächst für Messingarbeiten an feinern Instrumenten erfunden, entwickelten sich aus ihr sehr schnell die nun für die Metallverarbeitung so wichtig gewordenen Hobelmaschinen (s. d.).

Feimen (Diemen, Mieten, Tristen), regelmäßig aufgesetzte Haufen von Heu, Stroh und Getreide, welche entweder bei der Ernte gleich auf dem Feld zur Ersparung von Arbeit in der Absicht, sie zur Zeit größerer Ruhe abzufahren, oder, und dann auch in der Nähe des Gehöfts, zum Zweck längern Stehenlassens errichtet werden. Die Dampfdreschmaschinen haben viel dazu beigetragen, die F., die in England und in den Niederlanden schon lange im Gebrauch sind, auch bei uns einzubürgern; man drischt gleich auf dem Feld aus und setzt das Stroh in F. Diese werden entweder unmittelbar auf dem Boden oder auf eisernen und hölzernen Gestellen, letztere mit Steinsockeln, errichtet und spitz zulaufend oder nach der Spitze zu sich erweiternd, mit und ohne Dach aufgebaut. Die holländischen Heufeimen werden zwischen aufrecht stehenden Pfählen mit auf- und abschiebbarem Dach aufgeschichtet. Getreide und Futter wird meistens auf Unterlagen von Stroh oder auf Gestellen aufgebaut und oben mit Stroh bedeckt, auch hier und da nach der Wetterseite noch besonders verwahrt. In England hat man fast nur eiserne Gestelle. Lagert man die Vorräte auf der Erde, so umzieht man das Ganze mit einem tiefen Graben mit steilen Wänden und bringt in demselben Löcher oder Töpfe zum Fangen der Mäuse an. Getreide muß sehr sorgsam, mit den Ähren nach innen, geschichtet werden; in England bedient man sich dabei auch besonderer Maschinen zum Aufwinden der Garben (Elevatoren). In gut geschichteten und geschützten F. halten sich die Früchte mindestens ebensogut wie in den Scheunen. Da, wo man regelmäßig Futter und Stroh in einem besondern Feimenhof auf feststehenden Gerüsten schichtet, pflegt man wohl auch, um sicherer hantieren zu können, das Ganze zu überdachen, so daß der Regen abgehalten wird, die Luft aber frei durchstreichen kann, oder man bringt nur an der Wetterseite eine Schutzwand an, hinter welcher die F. in regelmäßigen Abständen stehen. Solche F. ohne Gerüste sollten nur provisorisch errichtet werden. Wo dies der Fall ist (auf dem Felde), darf deren Inangriffnahme zum Zweck der Heimfahrt nur an sichern Tagen erfolgen und muß rasch beendigt werden, da ein genügender Schutz bei angebrochenen F. nicht gut möglich ist und im Herbst und Winter anhaltend schlechtes Wetter eintreten kann. Bei den Gestellen überdeckt man die Sockel mit glockenförmig gebogenem Blech zur Abhaltung von Ungeziefer.

Fein bezeichnet im Hüttenwesen einen gewissen Zustand der Reinheit edler Metalle (Feinsilber, Feingold), s. v. w. ohne Zusatz von einem geringern Metall. Dagegen bezeichnet man die edlen Metalle als rauh, wenn sie mit einem geringern Metall vermischt sind (Gold mit Silber oder Kupfer, Silber mit Kupfer etc.). Vgl. Feingehalt und Münzwesen. Daher Feinen, die Operation, durch welche die unreinen Metalle von ihren Beimengungen befreit werden.

Fein, Eduard, verdienter Forscher auf dem Gebiet des römischen Rechts, geb. 22. Dez. 1813 zu Braunschweig, studierte die Rechte zu Heidelberg und ward 1834 Advokat in seiner Vaterstadt, widmete sich aber seit 1838 mehrere Jahre teils in Berlin unter Savigny, teils in Heidelberg der Vorbereitung auf das akademische Lehrfach. Nach Herausgabe der Monographie "Das Recht der Kollation" (Heidelb. 1842) habilitierte er sich zu Ostern 1843 als Privatdozent zu Heidelberg und erhielt bereits gegen Ende desselben Jahrs einen Ruf als ordentlicher Professor des römischen Rechts nach Zürich. Nachdem er hier die "Chrestomathie der Beweisstellen zu Puchtas Pandekten" (Zür. 1845) veröffentlicht hatte, folgte er einem Ruf als ordentlicher Professor des römischen Rechts und ordentlicher Beisitzer des Schöppenstuhls nach Jena. Ostern 1852 aber erhielt er die durch den Abgang Wächters erledigte Professur der Pandekten zu Tübingen. Er starb 28. Okt. 1858 in der Nähe von Eisleben. Sein Hauptwerk ist "Das Recht der Kodizille" (Erlang. 1851 u. 1853, 3 Abtlgn. in 2 Bdn.), welches den 44. und 45. Teil von Glücks "Erläuterung der Pandekten" ausmacht. Verdienstlich sind auch seine "Beiträge zu der Lehre von der Novation und Delegation" (Jena 1850).