Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Festons; Festspiel; Feststellungsklage; Festuca

178

Festons - Festuca.

betroffen, so ist jedermann befugt, ihn vorläufig festzunehmen, wenn er der Flucht verdächtig ist, oder wenn seine Persönlichkeit nicht sofort festgestellt werden kann. Der Festgenommene muß unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die F. erfolgte, zugeführt werden, und dieser hat ihn spätestens am Tag nach der Vorführung zu vernehmen.

Festons (franz., spr. -stóng), Gehänge von Blumen (Blumenschnur), Laubwerk (Laubschnur), Früchten (Fruchtschnur) und andern natürlichen oder künstlichen Gegenständen, wie Muscheln, Instrumenten u. dgl., welche entweder in Natura aufgehangen, oder, in Gips und Stein nachgeahmt, zum Schmuck von Bauwerken verwendet werden. Solche F. kommen schon an spätgriechischen und römischen Bauwerken sowie an Altären, Urnen, Grabmälern etc. vor und wurden dann in der italienischen Renaissance ein beliebtes Element in der Dekoration der Fassaden sowie der Innenräume (s. Tafel "Baukunst XII", Fig. 3, die F. am Fries, und bei Altar, Fig. 1). Von der Architektur und der Plastik wurden die F. auch auf die Holzbildhauerei, den Metallguß etc. übertragen. In landschaftlichen Gärten benutzt man zur Bildung von F. Hopfen, Waldrebe, wilden Wein, Aristolochia Sipho und andre Schlinggewächse. Für kleinere Verhältnisse eignen sich besonders Passifloren, manche Clematis-Arten, Cobaea scandens etc. Festonnieren, mit F. verzieren.

Festspiel, eine Gattung von Schauspielen, die besonders in der letzten Hälfte des 17. und während des 18. Jahrh. im Gebrauch waren und namentlich bei Hoffeierlichkeiten aufgeführt wurden. Sie waren in Prosa oder in gekünstelten Versarten abgefaßt und stellten den Gegenstand meist in allegorischer Form ohne eigentliches dramatisches Leben dar; besonders häufig wurden sie in das vielbeliebte Schäfergewand gekleidet (so auch S. v. Birkens 1650 aufgeführtes F. "Margenis, oder das vergnügte, bekriegte und wieder befreite Deutschland"). An den Höfen arteten sie bald in geschmacklose Schmeicheleien aus, bis sie allmählich wieder verschwanden oder künstlerische Form u. poetischen Gehalt erhielten, wie durch Goethe, der zahlreiche Festspiele zu Hofzwecken dichtete; auch Schillers "Huldigung der Künste" gehört hierher.

Feststellungsklage, die auf die rechtskräftige Feststellung eines Rechtszustandes gerichtete Klage. Im Gegensatz zu den gewöhnlichen Klagen, welche Gegenstand eines bürgerlichen Rechtsstreits sind, handelt es sich bei einer F. nicht um die Verurteilung des Beklagten zu einem Thun oder Unterlassen oder zu einer Leistung, sondern lediglich um die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder um die Feststellung der Echtheit oder Unechtheit einer Urkunde. Zulässig ist die F. nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 231), wofern der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, daß die Echtheit oder Unechtheit der Urkunde oder das Bestehen oder Nichtbestehen des Rechtsverhältnisses alsbald festgestellt werde. Je nachdem es sich darum handelt, ob das Bestehen oder das Nichtbestehen eines angeblichen Rechtsverhältnisses Gegenstand der Klage ist, wird zwischen positiver und negativer F. unterschieden. Letztere vertritt nunmehr die Stelle der Provokationsklage des frühern gemeinrechtlichen Prozesses, durch welche der Verklagte genötigt wurde, seine vermeintlichen Ansprüche binnen gewisser Frist klagend geltend zu machen, widrigenfalls ihm ewiges Stillschweigen auferlegt werden würde. Behauptet z. B. jemand, daß ich ihm 100 Mk. schuldig sei, so kann ich, wenn ich dies bestreite, die F. anstrengen, um durch Richterspruch feststellen zu lassen, daß ich dem Verklagten keine 100 Mk. schuldig sei. Vgl. Weismann, Die F. (Bonn 1879).

Festuca L. (Schwingelgras), Gattung aus der Familie der Gramineen, ein- oder mehrjährige Gräser mit rispen-, selten ährenartigem Blütenstand, abwechselnd zweizeiligen, einseitigen Ästen, drei- bis mehrblütigen, stielrundlichen oder seitlich zusammengedrückten Ährchen und begrannten oder unbegrannten Deckspelzen. F. ovina L. (Schafschwingel, Berggras, Fig. 3), mit borstigen, mehr oder weniger blau bedufteten Blättern, aufrechten Rispen, drei- bis fünfblütigen, kurzbegrannten Ährchen, bildet gedrungene Rasenbüschel, liebt leichtes, dürres Land, ist für dürre Triften, besonders für Berghänge, sehr wertvoll und bietet Schafen vortreffliche Weide. Man säet es auf dürren, trocknen Boden mit Poa pratensis, Avena pratensis und Leguminosen; für Schnittwiesen paßt es nicht. F. rubra L. (roter Schwingel, Fig. 2) bildet durch Ausläufer einen lockern Rasen, hat borstenförmige Wurzelblätter, lange, bis zur Blütezeit flache Halmblätter, vier- bis sechsblütige, violettrötliche, bläulich beduftete, begrannte

^[Abb.: Fig. 1. Festuca pratensis (Wiesenschwingel).]

^[Abb.: Fig. 2. Festuca rubra (roter Schwingel).]