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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Garnison; Garnisonbataillone; Garnisonlazarette; Garnisonschule; Garnitur

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Garnison - Garnitur.

glied der Deputiertenkammer und als eifriger Republikaner bald ein Hauptvorkämpfer der demokratischen Partei, wobei er sich durch Besonnenheit und Ruhe und als Redner durch die Feinheit seiner Dialektik auszeichnete. Zuerst erregte er Aufsehen, als er mit 40 andern Deputierten, worunter Lafayette, Lamarque u. a., den Compte rendu gegen die Politik des "Juste-milieu" unterzeichnete. Als Mitglied des Vereins "Aide-toi, et le ciel t'aidera" der Teilnahme an dem republikanischen Aufstand 28. Juli 1832 angeklagt, hielt er sich verborgen, stellte sich aber nach Aufhebung des Belagerungszustandes freiwillig seinen Richtern und ward freigesprochen. 1834 verteidigte er mutvoll die demokratischen Vereine gegen die Angriffe Guizots, der selbst Mitglied jenes Vereins gewesen war. Bei den Debatten über die geheimen Fonds in der Kammer von 1837 unterwarf er Guizots Leben als Staatsmann einer scharfen, beißenden Kritik. Er starb 23. Juni 1841.

2) Louis Antoine, Mitglied der franz. provisorischen Regierung von 1848, geb. 16. Febr. 1803 zu Marseille, Halbbruder des vorigen, war beim Ausbruch der Julirevolution Handelsmakler in Paris, leitete den Barrikadenbau im Stadtviertel St.-Avoye, widmete sich aber dann gänzlich den Handelsgeschäften, bis der Tod seines Bruders 1841 ihn veranlaßte, in die politische Laufbahn einzutreten. In die Deputiertenkammer gewählt, schloß er sich der äußersten Linken an. Doch beteiligte er sich weniger an den politischen Prinzipfragen als an den Geschäfts- und Finanzfragen. Erst bei der Reformagitation 1847 trat er als einer der thätigsten Führer der Linken auf. Nach der Februarrevolution 1848 ward er zum Maire von Paris und zum Mitglied der provisorischen Regierung ernannt und begann seine Wirksamkeit damit, daß er das sogen. Recht der Arbeiter auf Arbeit proklamierte. Am 5. März zum Finanzminister ernannt, erwirkte er von der Bank von Frankreich gegen Verpfändung von Staatsforsten eine Anleihe von 230 Millionen Frank, indem er den Bankzetteln Zwangskurs verlieh, vertagte die Einlösung der Schatzscheine, die fast zwei Drittel der schwebenden Schuld bildeten, nahm auch den Rest derselben, Sparkasseneinlagen im Betrag von 350 Mill., für die Bedürfnisse des Staats in Anspruch, indem er Rückzahlungen nur zum Belauf von 100 Fr. gestattete und für das übrige Schatzscheine oder Rentenbriefe ausstellte, erhöhte die direkten Steuern um 45 Proz. und vermied durch diese und ähnliche, freilich höchst unpopuläre Maßregeln wenigstens die drohende finanzielle Krisis. Kurz darauf ward er in den Vollziehungsausschuß gewählt, der an die Stelle der provisorischen Regierung trat, aber schon nach sechs Wochen durch die Diktatur Cavaignacs verdrängt ward. Von da an wieder einfacher Abgeordneter, stimmte er mit dem gemäßigtern Teil der demokratischen Partei, nahm aber auch jetzt fast nur an der Erörterung finanzieller Fragen teil. In die Gesetzgebende Versammlung nicht mehr gewählt, zog er sich ins Privatleben zurück und widmete sich teils industriellen Unternehmungen, teils der Abfassung der ausführlichen "Histoire de la révolution de 1848" (Par. 1861-62, 8 Bde.; 2. Aufl. 1866). Im März 1864 ward er wieder von einem Pariser Wahlbezirk in den Gesetzgebenden Körper gewählt, wo er sich der kleinen, aber gefürchteten Oppositionspartei beigesellte. Nach dem Sturz des Kaiserreichs im September 1870 wurde G. Mitglied der provisorischen Regierung, hatte aber an deren Handlungen nur einen geringen Anteil. Bei den Wahlen vom 8. Febr. wurde er nicht in die Nationalversammlung gewählt und ließ sich seiner geschwächten Gesundheit halber in Cannes nieder. Er starb 31. Okt. 1878 in Paris. Sein großes Werk über die Februarrevolution ergänzte er durch die "Histoire de la Commission exécutive" (1869-72, 2 Bde.) und "L'Opposition et l'Empire" (1873, 2 Bde.).

Garnison (franz.), der Ort, welcher Truppen im Frieden als Standquartier angewiesen ist; dann die Truppen, welche in einem solchen Ort stehen. An der Spitze derselben steht in Festungen oder an Orten mit starker G. der Gouverneur oder Kommandant, welcher alle Beziehungen zwischen den Truppen und den städtischen und sonstigen Behörden zu vermitteln hat. In Orten ohne Kommandant versieht seine Geschäfte der älteste Truppenbefehlshaber als Garnisonältester. Die Truppen der G. sind entweder einquartiert, d. h. bei den Bürgern untergebracht, oder in dem Staat gehörigen Gebäuden kaserniert. Früher herrschte die Einquartierung vor, jetzt in Rücksicht auf Ausbildung und Disziplin meist die Kasernierung. Garnisonbehörden sind: die Garnisonverwaltung, welche die Kasernen und sonstigen Garnisonanstalten, die Lazarettverwaltung, welche die der Lazarette verwaltet, das Proviantamt, welches die Verpflegung der G. besorgt. Garnisondienst umfaßt den innern Dienst der G., wie Wachtdienst, Arbeitsdienst etc.

Garnisonbataillone, nur für den Dienst in Festungen etc. bestimmte Truppen, in welche ältere (wie bei den 1870 zur Bewachung der Kriegsgefangenen formierten Garnisonbataillonen), nicht ganz felddienstfähige Mannschaften (Halbinvaliden), früher auch unzuverlässige und schwer bestrafte Soldaten eingestellt wurden. Friedrich d. Gr. bestrafte selbst ganze Truppenteile für schlechtes Verhalten im Kampf mit Umwandlung in G. In Preußen waren von 1815 bis 1860 etwas Ähnliches die Reservebataillone.

Garnisonlazarette, die im Frieden bestehenden Lazarette für einzelne Garnisonstädte, verwandeln sich nach den Bestimmungen der Kriegssanitätsordnung mit der Mobilisierung in Reservelazarette (s. d.), so daß also die Bezeichnung G. dann in Wegfall kommt.

Garnisonschule, bis 1873 in einer größern Anzahl Garnisonen Preußens, jetzt nur noch in Frankfurt a. O. und Graudenz bestehende Elementarschulen für die Kinder aktiver Unteroffiziere, Soldaten und niederer Militärbeamten. Dieselben sind aufgelöst und die Kinder bedürftiger Unteroffiziere etc. Zivilelementarschulen überwiesen. Das Schulgeld wird vom Militärfiskus gezahlt. Alle bezüglichen Angelegenheiten werden von der Garnisonschulkommission geregelt.

Garnitur (franz.), die äußere Ausstattung von Kleidungsstücken etc., dann mehrere in Form und Muster gleichartige Dinge, die zusammen ein Ganzes bilden, z. B. bei Schmucksachen, Tischgeräten etc. Bei Gewehren bezeichnet G. die Beschläge des Schaftes. Im Bekleidungswesen der Truppen bilden immer gleichartige Stücke von gleicher Tragezeit eine G. die nach ihrem Zweck benannt oder numeriert wird. - In der Technik eine Anzahl Werkzeuge, die zu einer bestimmten Arbeit erforderlich sind, bei Dampfkesseln s. v. w. Armatur. Die Franzosen verstehen unter G. speziell den Besatz eines Kaminsimses, der mindestens aus einer Standuhr und zwei meist doppelarmigen Leuchtern, oft aber aus noch mehreren Stücken (Kandelabern, Pokalen) besteht. G. bedeutet dann auch eine Reihe von chinesischen oder japanischen Porzellan- oder Delfter Fayencegefäßen, die von verschiedener Größe, aber einheitlich dekoriert sind.