Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

993

Geerden - Gefahr.

nicht vereinigen konnte, seine Ämter nieder. Seit 1862 ist er Mitglied der schwedischen Akademie der Wissenschaften und seit 1881 Kanzler der schwedischen Universitäten.

Geerden, die Brassen (Taue) der Gaffeln (s. d.).

Geertruidenberg (spr. gehrtreud-), Stadt und Festung in der niederländ. Provinz Nordbrabant, links an der Mündung der Donge, hat einen Hafen und (1883) 2039 Einw., welche Fischerei, Schiffahrt und einigen Handel treiben. - Hier veranstaltete im Mai 1577 Don Juan d'Austria eine resultatlose Konferenz mit der oranischen Partei. G. wurde 24. Juni 1593 nach hartnäckigem Widerstand vom Prinzen Moritz von Oranien zur Ergebung gezwungen. Der daselbst während des spanischen Erbfolgekriegs im März 1710 eröffnete Friedenskongreß scheiterte infolge der demütigenden Forderungen der Verbündeten.

Geerts, Karel Hendrik, niederländ. Bildhauer, geb. 10. Aug. 1807 zu Antwerpen, machte sich zuerst durch eine Statue Quintin Massys' (1836) bekannt und erntete dann mit einer kolossalen Gruppe aus der Sündflut und mit einem unter der Last des Kreuzes zusammensinkenden Christus (in der Leidener Bibliothek) großen Beifall. Seine Hauptwerke sind die altgotischen Chorstühle in der Liebfrauenkirche zu Antwerpen, ausgezeichnet durch echt mittelalterlich-kirchlichen Stil und durch meisterhafte Technik. Noch sind von seinen Arbeiten hervorzuheben: die Büste Raffaels; eine Madonna (im Brüsseler Museum); Christus, die Kinder segnend, und die Brustbilder an der Rotunde des Theaters zu Antwerpen. G. starb 16. Juni 1855 in Löwen.

Geertz, Julius, Maler, geb. 21. April 1837 zu Hamburg, begann dort seine künstlerischen Studien unter den Brüdern Günther und Martin Gensler, arbeitete dann noch einige Zeit als Privatschüler des erstern und ging später nach Karlsruhe, wo Descoudres sein Lehrer wurde. 1860 kam er nach Düsseldorf, trat hier in das Atelier von R. Jordan und ging 1864 nach Paris, wo er die Werke alter Meister studierte, und von da nach der Bretagne und Holland. Dann ließ er sich in Düsseldorf nieder, wo er teils ernste, teils humoristische Genrebilder aus dem Volksleben und dem Treiben der Jugend malte, von denen der Verbrecher nach der Verurteilung seinen Ruf begründete. Ernstes Streben nach charakteristischer Lebenswahrheit, gute Zeichnung und treffliche Farbe sowie häufig ein köstlicher Humor zeichnen seine Werke aus. Von seinen andern Bildern sind hervorzuheben: Zerniert und Kapituliert, zwei heitere Kinderbilder; Folgen des Schularrestes; der Fliegenfänger; die Dorfschule; Wacht am Rhein; Kriegsgefangene; das Mädchen mit dem Vogelnest; der Bettelpfennig.

Geest (Geestland), im nordwestlichen Deutschland im Gegensatz zum Marschland das meist weniger fruchtbare, höher gelegene, hügelige und trockne Land, oft mit Heide bedeckt, stellenweise auch bewaldet, am Rande der Marsch auch bebaut.

Geeste, Fluß im preuß. Regierungsbezirk Stade, fließt anfangs nordwestlich, dann westlich und mündet rechts bei Bremerhaven und Geestemünde in die Weser. Die G. ist auf 18 km schiffbar und durch den 13 km langen Ringstedter Kanal mit der Medem verbunden.

Geestemünde, Hafenort mit Stadtrechten im preuß. Regierungsbezirk Stade, Kreis G., an der Mündung der Geeste in die Weser und an der Linie Wunstorf-Bremerhaven der Preußischen Staatsbahn, südlich bei Bremerhaven, hat ein Amtsgericht, eine evangelische und eine kathol. Kirche, ein Progymnasium, eine Navigationsschule, eine Wasserbauverwaltung, ein Artilleriedepot, eine Handelskammer, ein Hauptzollamt, ein Hafen- und Seemannsamt, große Lösch- und Ladedocks, Packhäuser, Magazine, Zollgebäude, 2 Schiffswerften, Maschinenfabriken, Eisengießereien, Dampfmühlen, Segelmacherei. Seilerei, Schiffszwiebackbäckerei, Handel mit Seefischen, eine Garnison (Fußartillerie) und (1885) 4796 Einw. G. verdankt sein Aufblühen dem 1857-63 erbauten Hafen. Das große Hafenbassin ist 544 m lang, 125 m breit, 8 m tief und hat eine Schleuse an der Weser zur Verschließung desselben. Außerdem bestehen ein Vorhafen und ein besonderer Hafen für Petroleumschiffe, ein Holzhafen und Kanäle. Alle diese Hafenanlagen nebst denen zu Bremerhaven stehen unter dem Schutz bedeutender Festungswerke an der Wesermündung und befinden sich außerhalb der Grenzen des deutschen Zollgebiets. 1884 besaß G. 41 Seeschiffe mit 46,400 Ton. Gehalt. Es liefen 763 Seeschiffe ein und aus; der Schiffsverkehr hat sich von 320,768 T. im J. 1874 auf 361,517 im J. 1884 gehoben. Unter den Einfuhrartikeln nehmen Petroleum, Reis, Holz und Baumwolle eine hervorragende Stelle ein. G. hat mit den nahen Orten Geestendorf, Lehe und Bremerhaven eine Bevölkerung von (1885) 40,176 Seelen.

Geestendorf, Ort mit Stadtrechten im preuß. Regierungsbezirk Stade, Kreis Geestemünde, unmittelbar südlich bei Geestemünde, hat 2 Pfarrkirchen, Eisengießerei, Dampfsägerei und Hobelwerk, Dampfmühlen, bedeutende Eisenhandlungen und (1885) 9404 meist evang. Einwohner. Noch vor 50 Jahren war G. ein Fischerdorf mit etwa 600 Einw.

Geestlande, Landschaft des Gebiets der Freien Stadt Hamburg, zum Unterschied von der Landschaft Marschland, besteht aus fünf im Holsteinischen zerstreut liegenden Parzellen mit den Dörfern Eppendorf, Barmbek, Ham und Horn (s. d.).

Geezsprache, s. Äthiopische Sprache.

Gefahr (lat. Periculum), im Rechtswesen die Möglichkeit oder die Wahrscheinlichkeit der schädlichen Folge eines zufälligen Ereignisses. Im gewöhnlichen Sprachgebrauch versteht man unter G. allerdings nicht die Möglichkeit, sondern die Wahrscheinlichkeit und zwar die dringende Wahrscheinlichkeit eines schädigenden Ereignisses. In diesem Sinn ist auch im Strafrecht von G. die Rede, wenn z. B. das deutsche Strafgesetzbuch (§ 54) eine im unverschuldeten Notstand begangene Handlung für straffrei erklärt, wofern dieselbe zur Rettung aus einer gegenwärtigen G. für Leib und Leben des Thäters oder eines Angehörigen begangen ist. Auf der andern Seite straft das Gesetzbuch (§ 360, Ziff. 10) denjenigen mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bis zu sechs Wochen, der, bei Unglücksfällen oder gemeiner G. oder Not von der Polizeibehörde zur Hilfe aufgefordert, keine Folge leistete, obgleich er der Aufforderung ohne erhebliche eigne G. genügen konnte. Im Privatrecht und namentlich im Obligationenrecht wird indessen auch schon die Möglichkeit eines schädigenden Zufalls oder der mögliche Schade, welcher jemand zufälligerweise treffen kann, als G. bezeichnet und aufgefaßt. Wesentlich ist hierbei, daß es sich um ein zufälliges Ereignis handeln muß; es darf kein Verschulden des Geschädigten vorliegen, während ein schuldhaftes Handeln dritter Personen sehr wohl unter den Begriff der G. fallen kann. Übrigens wird auch das zufällige schädigende Ereignis selbst nicht selten als G. bezeichnet, und in diesem Sinn wird der Ausdruck G. namentlich im