996
Gewölbe (als Verkaufslokal) – Gewürznelke
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Gewölbe'
Frankreich auftritt. Bei demselben bildet den Schlußstein eine steinerne Hängesäule, welche von Gurtbögen getragen wird, die ihrerseits sich über dem G. befinden.
Die Hängesäule endigt in einem schwebenden Knauf (Fig. 12, Kathedrale von Albi).

Figur: 12
Als eine besondere Gewölbeform, welcher auch ein Umdrehungskörper zu Grunde gelegt ist, tritt das Fächer-,
Trichter-,
Normännische oder Angelsächsische G.
auf, welches man sich entstanden denken kann durch die Drehung eines Kreises (Spitzbogens, Ellipse, Korbbogens, Tudorbogens) um seine vertikale Achse. Auch diese
G. können hängend konstruiert werden.
Litteratur. Breymann, Allgemeine Baukonstruktionslehre,
Bd. 1: Konstruktionen in Stein (5. Aufl., Lpz. 1880); Gottgetreu,
Lehrbuch der
Hochbaukonstruktionen, Bd. 1: Maurer- und Steinmetzarbeiten (Berl. 1880); Baukunde des Architekten, Bd. 1: Der Aufbau (2. Aufl., ebd. 1890–91);
Schmölcke, Die Konstruktionen des Hochbaus, Teil 1: Das G. (Holzminden 1879); Ungewitter, Lehrbuch der got. Konstruktionen (3. Aufl., Lpz. 1890–92);
Menzel und
Franke, Der Bau der G. (2.Aufl., ebd. 1875); Ortmann, Die Statik der G. (Halle 1876); Ringleb, Lehrbuch des Steinschnitts u. s. w.
(2. Aufl., Stuttg. 1883); Schreiber,
Tabellen zum Auftragen der Gewölbestützlinien nach Ordinaten (Straßb. 1884); Wehrle, Steinschnitt (Zür. 1880).
Gewölbe als Verkaufslokal, s. Laden.
Gewölkt nennt man bei manchen Mineralien, z. B. beim Marmor
und Achat, die Farbenzeichnung, bei der verschiedentlich gefärbte,
rundliche und wolkenähnliche Partien eines und desselben Minerals durcheinander gemengt sind, wobei die gegenseitigen Farben allmählich ineinander übergehen.
Gewölle, im allgemeinen die von Vögeln ausgewürgten,
unverdauten Speisereste, ganz besonders aber Ballen von Haaren, Federn, Schuppen und Knochen, welche die Raubvögel, Eisvögel und andere Vögel auskröpfen.
Geworfenes Gut, im Seewesen Waren, Schiffsteile oder
Schiffsgerätschaften, welche zur Rettung des Schiffs aus Seegefahr über Bord ins
Meer geworfen werden (s. auch Haverei und Seewurf).
Gewürze, im allgemeinen alle diejenigen Genußmittel, welche man den Speisen und Getränken ↔ zusetzt, um den
Wohlgeschmack zu erhöhen und die Verdaulichkeit zu befördern. In diesem Sinne gehören außer den
aromatischen und scharfen Pflanzenstoffen auch Zucker, Essig und
Hopfen hierher.
Die G. sind beinahe ausschließlich dem Pflanzenreiche entnommen; aus dem Tierreiche
werden nur im Orient wenige Stoffe, wie Moschus, Ambra und
Zibeth, zu diesem Zwecke verwendet. Das Salz zu den G. zu rechnen, wie es gewöhnlich geschieht, ist nicht richtig, denn das Salz ist ein wirkliches und unentbehrliches
Nahrungsmittel. Die kräftigsten Gewürzpflanzen finden sich in den heißen Ländern (Gewürznelken, Muskatnüsse, Zimmet,
Pfeffer, Ingwer und Kardamomen);
doch auch die nördl. Länder sind nicht arm an G. Zu den Gewürzpflanzen in Deutschland, welche auf dem Felde (am häufigsten in
Thüringen in der Erfurter und Jenaer Gegend, in Franken bei Bamberg und Schweinfurt, und in Böhmen) angebaut werden,
gehören Kümmel, Fenchel, Anis, Dill,
Hopfen, Koriander und Safran. In den Gärten baut man als Gewürzpflanzen Salbei, Petersilie, Kerbel, Saturei (Pfefferkraut), Majoran, Dragon, Thymian u. s. w. Die
Bedeutung der Einfuhr von G. nach Deutschland zeigt für 1888 folgende Tabelle:
| Menge | |
Gewürzart | in | Wert |
| Tonnen | in M. |
Pfeffer | 3430 | 5146000 |
Piment (Nelkenpfeffer) | 1046 | 534000 |
Ingwer | 164 | 53000 |
Muskatnüsse und -Blüten | 257 | 1289000 |
Gewürznelken | 355 | 604000 |
Zimmet (echt) | 221 | 355000 |
" (wohlfeilere Sorte) | 650 | 273000 |
Vanille | 38 | 1250000 |
Safran | 13 | 1250000 |
Der Zoll beträgt 50 M. für den Doppelcentner, für Safran durch den Vertrag mit Italien für die meistbegünstigten Nationen nur 40 M. Über die Verfälschung der Gewürze
s.
Verfälschungen der Nahrungsmittel.
Gewürzextrakte, Auszüge der wirksamen schmeckenden und riechenden Bestandteile der Gewürze. Sie enthalten, je nach ihrer Natur und
Beschaffenheit mit Zucker
oder Salz verrieben, das Aroma der Gewürze in konzentriertester Form, sind aber von den nutzlosen Teilen derselben frei.
Gewürznäglein, soviel wie Gewürznelken.
Gewürznelke oder
Gewürznäglein
(Caryophylli) heißt die noch
ungeöffnete Blüte des Gewürznelkenbaums (Caryophyllus aromaticus L.), eines zur Familie der Myrtaceen gehörenden, auf den
Molukken einheimischen und von dort
nach den verschiedensten Tropengegenden (Penang, Trinidad, Bourbon, Martinique, Sansibar u. s. w.) verpflanzten Samens (s.
Tafel: Myrtifloren, Fig. 1), der auf einem 1,3
bis 1,6 m hohen Stamme eine schöne kegel- oder pyramidenförmige Krone von 5 bis 7 m Höhe treibt. Die Blüten
sammelt man vor der
Entfaltung ein, solange die Blumen noch ein rundliches Köpfchen am Ende
des ungefähr 1,3 cm langen Kelchs bilden, und ehe ein
Teil des anfangs farblosen ätherischen Öls, des Nelkenöls (Oleum caryophyllorum),
verfliegen kann. Dieses Öl be-
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 997.