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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Heilsberg; Heilsbronn; Heilserum; Heilsmittel; Heilsordnung; Heiltum; Heilung

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Heilsberg – Heilung

vielfach verboten. Auch Deutschland ist in Angriff genommen worden, namentlich Stuttgart und Berlin, aber ohne sichtbaren Erfolg. Die H. hat ihr Augenmerk hauptsächlich auf die in Roheit versunkenen Klassen der Gesellschaft gerichtet. Organ der H. ist «The War Cry» (Kriegsruf), eine in 34 Sprachen erscheinende Zeitschrift. 1893 zählte sie über 11000 Offiziere und über 500000 Soldaten beiderlei Geschlechts. Die Armee hat 83 Training Garrisons (Erziehungsanstalten), 27 Invalidenhäuser, 45 Besserungsanstalten für Prostituierte, 76 Obdachstätten in den verwahrlosesten Quartieren, 15 Obdachstätten für entlassene Sträflinge u. s. w. Die Skelettarmee (Skeleton Army), eine Karikatur der H., die in zerlumpten Uniformen mit Fahnen, die einen Totenkopf auf zwei Knochen zeigten, Gassenhauer nach geistlichen Melodien singend gegen die H. auszog, existiert nicht mehr. – Vgl. Schramm, Das Heer der Seligmacher (Berl. 1883); The salvation war (Lond. 1883); Pestalozzi, Was ist die H.? (Halle 1886); Kolde, Die H. nach eigener Anschauung und nach ihren Schriften (Erlangen 1885).

Heilsberg. 1) Kreis (Landratsamt in Guttstadt) im preuß. Reg.-Bez. Königsberg, hat 1095,35 qkm, (1890) 53537 (25447 männl., 28090 weibl.) E., 2 Städte, 112 Landgemeinden und 35 Gutsbezirke. – 2) Kreisstadt im Kreis H., 62 km im S. von Königsberg, am Einfluß der Simse in die Alle, Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Bartenstein), hat (1890) 5501 E., darunter 665 Evangelische und 112 Israeliten, Post zweiter Klasse, Telegraph, eine evang., zwei kath. Kirchen, ein Schloß des Bischofs von Ermeland mit Waisenanstalt; große Gerbereien, Mehl- und Ölmühlen, Flachs- und Ackerbau, Viehzucht, Flachs- und Getreidehandel. Am 10. Juni 1807 begannen bei H. die Franzosen unter Soult eine Schlacht gegen die Russen unter Bennigsen, brachen sie aber, da ihr rechter Flügel umgangen war, ab; trotzdem räumten die Russen ihr Lager.

Heilsbronn oder Kloster-Heilsbronn, Marktflecken im Bezirksamt Ansbach des bayr. Reg.-Bez. Mittelfranken, 18 km ostnordöstlich von Ansbach, an der Schwabach, in 412 m Höhe, an der Linie Crailsheim-Ansbach-Nürnberg-Furth der Bayr. Staatsbahnen, Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Ansbach), Rent- und Forstamtes sowie einer Aufschlageinnehmerei, hat (1890) 1234 E., darunter 90 Katholiken, Postexpedition, Telegraph und verdankt seinen Ursprung dem daselbst 1132 vom Bischof Otto von Bamberg gestifteten Cistercienser-Mönchskloster, welches die benachbarten Grafen von Abenberg und seit dem 13. Jahrh. deren Erben, die hohenzoll. Burggrafen von Nürnberg, die das Vogteirecht über das Kloster erwarben und daselbst ihr Erbbegräbnis hatten, unterstützten und beschützten. Unter den historisch interessanten Grabdenkmälern, welche Hocker im «Heilsbronnischen Antiquitätenschatz» (2 Bde., Ansb. 1731‒40) und später zum Teil Graf Stillfried beschrieben hat, befinden sich mehrere von hohem Kunstwert. Das Kloster wurde 1555, endgültig 1640 aufgehoben und in eine Fürstenschule (1581‒1736) umgewandelt; 1770 wurden die Klostergebäude mit Ausnahme der 1851‒66 restaurierten Münsterkirche, der Mönchswohnungen (jetzt Rentamt) und der Fürstenschule (jetzt Schulhaus) abgetragen. Die älteste Kirche des Klosters, die Primizkirche, wurde 1705‒1889 als Brauerei benutzt, ist aber jetzt auf Veranlassung des Bischofs von Eichstätt wieder zur Kirche umgestaltet. – Vgl. Stillfried, Kloster H., ein Beitrag zu den hohenzoll. Forschungen (Berl. 1877); Muck, Geschichte von Kloster H. von der Urzeit bis zur Neuzeit (3 Bde., Nördl. 1879‒80).

Heilserum, Blut- oder Gewebsflüssigleit von Tieren, welche künstlich gegen Krankheiten des Menschen oder der Haustiere immunisiert wurden, dient dazu, bereits ausgebrochene gleiche Krankheiten (z. B. Tetanus, Diphtherie) zu heilen. Das H. wird dem Körper durch Injektion unter die Haut einverleibt (Heilimpfung). S. Schutzimpfung.

Heilsmittel, soviel wie Gnadenmittel (s. d.).

Heilsordnung (lat. ordo oder oeconomia salutis), in der christl. Dogmatik die bestimmte Art und Weise, wie die Menschen durch die Gnade Gottes des durch Jesus Christus erworbenen Heils teilhaftig werden sollen. (S. Gnade.) Lange Zeit wurde die Lehre von der H. nicht für sich, sondern in den Abschnitten über Buße, Glaube, gute Werke u. s. w. behandelt; erst spätere Theologen, wie Baumgarten, Michaelis u. a., brauchten den Ausdruck ordo salutis und teilten die H. in gewisse Stufen, die der Mensch zurücklegen muß, um aus einem Kinde des Zorns ein Kind der Gnade zu werden und im Stande der Gnade zur höchsten Vollendung emporzusteigen. Indessen werden schon im luth. Katechismus Art. 3 und in der Konkordienformel im Artikel vom freien Willen die Berufung, Erleuchtung, Bekehrung, Heiligung ähnlich wie später die Stufen der H. bestimmter unterschieden. Im Unterschied von dem religiösen Prozeß, der sich in der Buße und dem rechtfertigenden Glauben vollzieht, will man mit den verschiedenen Stufen der H., genau genommen, die verschiedenen Momente im Prozeß der sittlichen Erneuerung des Menschen bezeichnen. Die freisinnige Theologie versteht unter der H. die normale Entwicklungsweise des vollendeten religiösen Lebens, wie es durch Christus offenbart worden ist, oder den ewig von Gott geordneten, aber erst im Christentum geschichtlich verwirklichten Weg, auf dem der Mensch der Versöhnung mit Gott und mittels derselben des ewigen Lebens teilhaftig wird; zu dieser H. verhalten sich die Naturordnung und moralische Weltordnung als Vorstufen, die in die Vollendungsstufe übergehen müssen. Der Naturordnung entspricht die Naturreligion, der moralischen Weltordnung die Gesetzesreligion, der H. die Erlösungsreligion.

Heiltum nennt man den Reliquienschatz einer kath. Kirche, Heiltumsbuch das Buch, in welchem dieser in Wort und Bild dargestellt ist. Solche wurden in der Blütezeit des Ablaßhandels, kurz vor der Reformation, zahlreich aufgelegt. Bekannt ist namentlich das von Lukas Cranach illustrierte H. der Schloßkirche zu Wittenberg.

Heilung (Sanatio), der Übergang der Krankheit zu dem normalen Zustand, zur Gesundheit, erfolgt entweder ohne jedes Zuthun des Arztes durch den sog. Naturheilungsprozeß, d. h. durch die im Körper wirksamen physik. und chem. Prozesse des Stoffwechsels, welche die vorhandenen krankhaften Veränderungen der Gewebe bald schneller, bald langsamer wieder entfernen und so eine mehr oder weniger vollkommene Ausgleichung der betreffenden Störung herbeiführen (sog. Naturheilung oder spontane H.), oder durch das Eingreifen des Arztes, indem der letztere unter Benutzung der vorhandenen physiol. Einrichtungen und Kräfte des Körpers häufig auch in solchen Fällen eine befrie- ^[folgende Seite]