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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Kontermine - Kontinentalsperre.

Kontermine (franz., "Gegenmine"), s. Mine; in weiterer Bedeutung jedes gegen die Pläne eines andern oder einer andern Partei gerichtete Unternehmen; in der Börsensprache die Operation, welche einer herrschenden Spekulationsrichtung entgegenarbeitet, insbesondere die der Hausse entgegenwirkende Spekulation auf das Fallen der Kurse (Spekulation à la baisse, fixen), daher: in die K. gehen, sich an solchen Spekulationen beteiligen. Kontermineur, einer, der à la baisse spekuliert (Baissier oder Fixer), im Gegensatz zum Mineur (Spekulant à la hausse).

Konterorder (franz.), Gegenbefehl, Zurücknahme eines Befehls oder Auftrags.

Konterpartīe (franz.), s. v. w. Gegenpartei, Gegenpart; in der Buchführung s. v. w. Kontrabuch (s. d.).

Konterpassation (franz.), Rückabtretung eines Wechsels.

Kontertanz, ursprünglich englischer Tanz (Anglaise), der sich seit Anfang des 18. Jahrh. in Frankreich und dann auch in Deutschland eingebürgert hat und mit mancherlei Veränderungen einer der beliebtesten Gesellschaftstänze geworden ist, aber ohne eigentliche Ausführung der Pas jetzt nur noch gegangen wird. Er wird von vier, sechs und mehr Paaren getanzt, die in einer Reihe oder im Viereck aufgestellt sind, und besteht aus der Aufeinanderfolge von fünf oder sechs Teilen oder Hauptfiguren: Pantalon, Été, Poule, Trenis, Pastourelle und Finale. Die Musik dazu ist teils im 2/4-, teils im 6/8-Takt gesetzt und besteht aus achttaktigen Reprisen von munterm Charakter. Der Name K. bezieht sich auf die Eigentümlichkeit desselben, daß die Paare gegeneinander tanzen und nicht, wie bei den Rundtänzen, hintereinander her; die Ableitung von Country-dance ("Bauerntanz") ist falsch.

Kontestāner (Contestani), Volk des Altertums in Hispania Tarraconensis, an der Küste von Neukarthago; nördlich bis zum Sucro (jetzt Jucar) reichend.

Kontestieren (franz.), bezeugen, beteuern, bestreiten; in Abrede stellen; davon kontestabel, anfechtbar; Kontestation, Bezeugung, Darthun durch Zeugen; Streit, Streitigkeit.

Kontéxt (lat.), Redeverbindung, Gedankenzusammenhang; zusammenhängender Inhalt eines Schriftstücks. Kontextur, Verwebung, Verbindung.

Kontieren, ein Konto (s. d.) für jemand haben, mit ihm in laufender Rechnung stehen. Daher Kontierungen, die im deutschen Zollgebiet kreditfähigen Großhändlern, welche einen erheblichen Handel mit fremden Waren treiben, gewährte Vergünstigung, daß sie den Zoll für eingeführte Waren nicht sogleich zu bezahlen brauchen, sondern daß sie mit demselben einstweilen in den Zollbüchern belastet werden, während die ins Ausland zurückgehenden oder nach öffentlichen Niederlagen gelangenden Waren ohne Abgabenerhebung von ihrem Konto wieder abgeschrieben werden. Nur für die innerhalb des Zollgebiets verkauften Waren wird bei der halbjährigen Abrechnung mit der Steuerbehörde der vorgeschriebene Zoll entrichtet, so daß die Konteninhaber einen Zollkredit bis zu einem halben Jahr genießen. Die Erlangung eines fortlaufenden Kontos, um welches bei dem Hauptsteueramt nachzusuchen ist, ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Der Nachsuchende muß z. B. wirklich Verkäufer in offener Verkaufsstätte sein; dann darf die je in einem halben Jahr zur Anschreibung gelangende Warenmenge nicht unter ein bestimmtes Mindestmaß herabgehen. Vermischte Lager von versteuerten und unversteuerten Waren werden nur ausnahmsweise gestattet. Bis 1868 kamen Kontierungen nur auf den Meßplätzen (Leipzig, Frankfurt a. M., Braunschweig) zu gunsten der Meßhändler vor. Diese Meßkontierungen werden im Gegensatz zu den oben erwähnten fortlaufenden Konten nur für die Dauer einer Messe verwilligt.

Kontignation (lat.), Balkenwerk eines Baues; dann überhaupt s. v. w. Zusammenfügung.

Kontiguität (lat.), Angrenzung, Berührung; kontiguierlich, angrenzend, anstoßend.

Kontĭnent (lat., Festland), im Gegensatz zu den Inseln eine weit ausgedehnte, "zusammenhängende" Landmasse. Der Sprachgebrauch hat im Lauf der Zeit fünf solcher Kontinente oder Erdteile (fälschlich wohl auch Weltteile genannt) angenommen, von denen drei, Asien, Afrika und Europa, unter sich verbunden, die sogen. Alte Welt ausmachen; der vierte ist das wieder durch eine schmale Landzunge in zwei Festlande gegliederte Amerika, die Neue Welt, der fünfte und kleinste Australien, auch wohl als Teil der Neuen Welt bezeichnet, in der That aber nur eine große, an Südostasien anzureihende Insel. Oft werden noch die an den beiden Polen liegenden Landmassen als arktischer und antarktischer K. den genannten fünf beigefügt. Die Engländer verstehen unter K. schlechtweg das Festland von Europa.

Kontinentāl (lat.), das Festland betreffend; daher Kontinentalmächte, die Staaten des Festlandes von Europa.

Kontinentālsperre (Kontinentalsystem), die von Napoleon I. gegen England verhängte Maßregel, dem Handel desselben durch Absperrung des gesamten europäischen Festlandes einen tödlichen Schlag zu versetzen und es zum Frieden und zur Anerkennung des im Utrechter Frieden aufgestellten Seerechts zu zwingen. Die Grundlage des Kontinentalsystems war das unter dem 21. Nov. 1806 von Berlin aus erlassene Dekret Napoleons, welches die britischen Inseln in Blockadezustand erklärte, allen Handel, Verkehr und alle Korrespondenz mit ihnen aufs strengste untersagte, die in irgend einem von den französischen Truppen oder deren Verbündeten besetzten Land betretenen englischen Unterthanen für kriegsgefangen, alles Eigentum englischer Unterthanen sowie alle aus England und seinen Kolonien kommenden Waren für gute Prise erklärte und allen Handel mit englischen Waren verbot. Auf diese Maßregel antwortete England mit einer Geheimratsverordnung vom 7. Jan. 1807, wodurch allen neutralen Schiffen das Einlaufen in einen französischen oder unter französischer Kontrolle stehenden Hafen verboten ward. Napoleon, der sich unterdessen in den Besitz der Hansestädte gesetzt hatte, antwortete darauf von Warschau aus durch ein neues Dekret (25. Jan. 1807), worin die Konfiskation sämtlicher in den Hansestädten mit Beschlag belegter englischer Waren ausgesprochen wurde. England erklärte 11. März dafür die strenge Blockade der Weser, Ems und Elbe und dehnte dieselbe 11. Nov. auf alle Häfen aus, in welche die englischen Schiffe nicht einlaufen durften. Außerdem wurde bestimmt, daß jedes mit einem französischen Paß ausgerüstete Schiff konfisziert und nur den Neutralen der Verkehr zwischen den Kolonien und ihrem Vaterland gestattet sein solle. Alle andern Schiffe sollten, wenn sie mit den blockierten Häfen Handel treiben wollten, erst in einen englischen Hafen einlaufen und daselbst eine Abgabe von 25 Proz. entrichten. Letztere Bestimmung drohte Napoleons ganze K. zu zerstören. Daher erschien 17. Dez. 1807 ein Dekret von Mailand aus, wodurch jedes Schiff, welches sich zu einer Fahrt nach England oder zu einer Abgabenentrichtung verstehe,