Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

54

Konversionssalpeter - Konvoi.

stehen vier Fälle: 1) reine K., z. B.: kein Mensch ist ein Gott - kein Gott ist ein Mensch; 2) unreine K., z. B.: alle Menschen sind organische Wesen - einige organische Wesen sind Menschen; 3) reine Kontraposition, z. B.: alle Fixsterne sind selbstleuchtende Körper - was nicht ein selbstleuchtender Körper ist, ist auch nicht ein Fixstern; 4) unreine Kontraposition, z. B.: alle innern Planeten sind der Sonne näher als die Erde - einige derjenigen Weltkörper, welche der Sonne näher sind als die Erde, sind keine innern Planeten. Gewöhnlich wird nun ohne weiteres angenommen, wenn der umzukehrende Satz wahr sei, so müsse der durch K. daraus entstehende es auch sein, und darauf der Konversions- oder Umkehrungsschluß gegründet. Allein schon sehr gewöhnliche Beispiele zeigen, daß diese Annahme in Bezug auf die reine K. unrichtig ist. Wird z. B. das wahre Urteil: alle Meteoriten sind kosmische Körper, einfach umgekehrt, so entsteht das einleuchtend falsche: alle kosmischen Körper sind Meteoriten. Die reine K. ist daher bei allgemeinen Urteilen nur dann, wenn Subjekt und Prädikat Wechselbegriffe (s. d.) sind, die unreine K. des allgemeinen Urteils dagegen ohne Einschränkung erlaubt. Umgekehrt ist bei dem partikulären Urteil die reine K. jederzeit, die unreine aber nur unter der Voraussetzung gestattet, daß das im Prädikat des umzukehrenden Urteils dem Subjekt zugesprochene Merkmal ein diesem beschränkten Umfang desselben ausschließend zukommendes sei; z. B.: einige Vögel leben im Wasser - einige im Wasser lebende Geschöpfe sind Vögel, nicht aber: alle im Wasser lebenden Geschöpfe sind Vögel. Dagegen: einige, nämlich nur die innern, Planeten sind der Sonne näher als die Erde - alle Planeten, welche der Sonne näher als die Erde sind, sind innere. Grund davon ist, daß der Umfang des Prädikats niemals kleiner als der des Subjekts, sondern diesem nur entweder gleich (Wechselbegriff) oder größer sein kann, daher (den einzigen Fall des Wechselbegriffs ausgenommen) jederzeit nur ein Teil des ganzen Umfangs des Prädikats mit dem Subjekt als verbunden gesetzt wird; z. B.: alle Dreiecke sind geometrische Figuren (es gibt aber auch noch solche geometrische Figuren, die keine Dreiecke sind, z. B. Vierecke, Kreise etc.), daher: einige (nicht alle) geometrische Figuren sind Dreiecke. Während aber aus obigem Grund nicht alles, was im Umfang des Prädikats liegt, mit dem Subjekt gesetzt sein muß, so muß aus demselben Grund alles, was vom Umfang des Prädikats ausgeschlossen ist, notwendig auch von dem damit zusammenfallenden (bei Wechselbegriffen) oder einen Teil desselben ausmachenden Umfang des Subjektbegriffs ausgeschlossen, d. h. die reine Kontraposition in jedem Fall gestattet sein. Dagegen ergibt die unreine nur dann, wenn das ursprüngliche Urteil ein allgemeines, nicht aber, wenn es ein besonderes ist, einen zulässigen Schluß; z. B.: wenn es wahr ist, daß alle gleichseitigen Dreiecke gleichwinkelig seien, so folgt, daß nicht nur kein nicht gleichwinkeliges Dreieck gleichseitig sei, sondern auch die Wahrheit des darin eingeschlossenen Urteils, daß einige nicht gleichwinkelige Dreiecke nicht gleichseitig seien. Lautet aber das ursprüngliche Urteil z. B.: einige Fische sind Karpfen, so entsteht durch unreine Kontraposition daraus das falsche Urteil, daß, was nicht Karpfen, auch kein Fisch sei. Unbedingt geltende Umkehrungsschlüsse lassen sich daher (den Fall der Wechselbegriffe ausgenommen) nur auf die unreine K. und die reine Kontraposition gründen. In der Finanzverwaltung bedeutet K. eine Schuldumwandlung, welche zu dem Zweck vorgenommen wird, um günstigere Bedingungen, wie Zinsermäßigung, Änderung der Tilgungsfristen und Tilgungsverpflichtungen etc., zu erzielen. Vgl. Staatsschulden.

Konversionssalpeter, aus Chilisalpeter (Natronsalpeter) dargestellter Kalisalpeter.

Konverter, s. v. w. Bessemerbirne, s. Eisen, S. 421.

Konvertieren (lat.), umwandeln, abändernd umgestalten; einen zu einem andern religiösen Glauben bekehren, auch zu einem solchen übertreten; s. Konvertiten. Im Finanzwesen s. v. w. eine Konversion (s. d.) vornehmen. Bei einer Veränderung in der Währung (Münzkonvertierung) wird ein besonderer Konvertierungsmaßstab, d. h. das Verhältnis festgestellt, in welchem bei Zahlungen, die für das alte Münzsystem verabredet waren, die Umrechnung in die neue Münze zu erfolgen hat.

Konvertiten (lat., "Bekehrte"), Personen, welche von einer christlichen Religionsgenossenschaft zu einer andern übergehen. Mit dem Wort Conversio ("Bekehrung") bezeichnete man früher (seit Cassiodor und Beda) den Übergang in den Mönchsstand, und Conversi hießen daher solche Mönche, die als Erwachsene in das Kloster traten, im Gegensatz zu Nutriti. Seit Gregor VII. verstand man unter Conversi und Conversae die Brüder und Schwestern, welche die niedrigen Arbeiten in den Klöstern verrichteten. Die Freiheit der Staatsbürger, von einer Konfession zu einer andern überzutreten, ist fast in allen deutschen Staaten verfassungsmäßig anerkannt; gesetzlich wurde sie zuerst im preußischen Staat jedem gesichert. Doch sollen gewisse, namentlich auf das Alter Bezug nehmende Bestimmungen den unbedachten Übertritt verhindern. Die katholische Kirche verlangt von den zu ihr Übertretenden einen förmlichen feierlichen Eid (Konvertiteneid), während die Protestanten den Genuß des Abendmahls unter beiderlei Gestalt als Zeichen des Übertritts ansehen. Aus der reichen Litteratur über die K. vgl. Rosenthal, Konvertitenbilder aus dem 19. Jahrhundert (Schaffh. 1865-70, 3 Bde.); Rieß, Die K. seit der Reformation (Freiburg 1866-75, 13 Bde.).

Konvex (lat.), erhaben, nach außen gekrümmt, gewölbt rund, im Gegensatz zu konkav (s. d.); Konvexität, konvexe Gestaltung.

Konvexgläser, s. Linsen.

Konvexspiegel, s. Spiegelung.

Konvikt (lat. convictorium), gemeinschaftliches Leben, speziell die dem Mönchsleben nachgebildeten, meist aus Stiftungen oder Staatsmitteln bestrittenen Institute für Studierende der Theologie, in welchen dieselben einer gemeinsamen Haus- und Lebensordnung unterworfen sind. Auf mehreren deutschen Universitäten heißt K. der Ort, wo Studenten (Konviktoristen) gemeinschaftlich und unentgeltlich oder für einen geringen Betrag speisen. In neuerer Zeit sind solche ebenfalls auf Stiftungen beruhende Anstalten mehr und mehr in sogen. Freitische verwandelt worden. Vgl. Knabenseminare.

Konviktion (lat.), Überführung.

Konviktschinken, student. Spottname für die kleinen Brote, die im Konvikt geliefert werden.

Konvinzieren (lat.), überweisen, überzeugen, überführen (eines Verbrechens etc.).

Konvivium (lat.), Schmaus nebst Trinkgelage; auch die Gesamtheit der Zechgenossen.

Konvoi (franz. convoi, spr. kóngwoa), Gefolge, Geleit, ein Transport mit seiner Bedeckung. Zu Lande beim Transport von Zufuhren, von Gefangenen etc. ist die militärische Begleitung (Eskorte), je nach