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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Logau; Logbrett; Logbuch; Loge; Logeion; Logement; Logenbruder; Logg; Loggen; Logger; Loggia; Logier; Logieren; Lōgik

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Logau - Logik.

Logau, Friedrich, Freiherr von, Epigrammendichter, geboren im Januar 1605 zu Brockut bei Nimptsch in Schlesien, besuchte seit 1614 das Gymnasium zu Brieg, studierte später die Rechte zu Frankfurt a. O., trat als Kanzleirat in die Dienste des Herzogs von Liegnitz, war seit 1648 Mitglied der Fruchtbringenden Gesellschaft, bei welcher er den Namen "der Verkleinernde" führte, und starb 24. Juli 1655 in Liegnitz. Seine Epigramme gab er unter dem Namen Salomon v. Golaw (Bresl. 1638) heraus; eine zweite Sammlung führt den Titel: "Deutscher Sinngedichte Drey Tausend" (das. 1654) und gehört zu den größten bibliographischen Seltenheiten. Die meisten seiner Epigramme sind originell und glücklich erfunden und trugen das Gepräge eines kräftigen Gemüts und eines hohen sittlichen Adels. Das Hofleben, der Verfall des Vaterlandes, Unsittlichkeit und Charakterfehler aller Art, die herrschende ausländische Kleidertracht und andre öffentliche Mißstände sind es vorzugsweise, welche seine Satire trifft. Am schönsten aber treten seine persönlichen Überzeugungen hervor, wenn er Nächstenliebe predigt, die Scheinheiligkeit brandmarkt und Gewissensfreiheit fordert. Vers und Sprache sind bei ihm ganz nach Opitz gebildet. Ramler und Lessing veranstalteten eine Auswahl seiner bald in Vergessenheit geratenen "Sinngedichte", mit Anmerkungen über die Sprache des Dichters (Leipz. 1759; 2. Aufl. 1791, 2 Bde.). Eine vollständige Ausgabe seiner Gedichte besorgte Eitner (Stuttg., Litterarischer Verein, 1872); in Auswahl wurden sie herausgegeben von Eitner (Leipz. 1870) und Simrock (Stuttg. 1874). Vgl. "Friedrich v. L. und sein Zeitalter" (Frankf. 1849).

Logbrett (Logsektor), s. Log.

Logbuch, das Tagebuch, in welches auf Schiffen die wichtigsten Vorkommnisse, gesteuerte Kurse, meteorologische Beobachtungen etc. außer den Logergebnissen von den wachthabenden Offizieren, bez. Steuerleuten eingetragen werden.

Loge (franz., spr. lohsche), ein nach einer Seite offenes Kabinett, namentlich in Schauspielhäusern etc. die durch Scheidewände voneinander getrennten, mit gesonderten Zugängen und einer nur kleinen Zahl von Sitzplätzen versehenen Zuschauerzellen (Parterre-, Proszeniums- etc. L.); Portierloge, Zimmer oder Kammer eines Portiers, meist am Treppenfuß. In der Bedeutung von Hütte ("Bauhütte") gebraucht man das Wort L. in der Freimaurerei (s. d.) und bezeichnet danach mit demselben auch die Versammlungen andrer in der äußern Form den Freimaurern nachgebildeter Gesellschaften. Vgl. auch Loggia.

Logeion ("Sprechplatz"), im altgriech. Theater der Standort der Schauspieler auf der Bühne, von dem aus sie sprachen.

Logement (franz., spr. losch'māng), Wohnung; in der Befestigungskunst flüchtige Verteidigungsanlage, die der Angreifer in genommenen Festungswerken, in Minentrichtern, auf Breschen etc. herstellt, um das gewonnene Werk behaupten, im Festungskrieg auch gesichert von da aus weiter vorgehen zu können.

Logenbruder, s. v. w. Freimaurer, s. Freimaurerei, besonders S. 652.

Logg, s. v. w. Log.

Loggen, die Fahrgeschwindigkeit eines Schiffs messen (s. Log).

Logger, s. Lugger.

Loggia (ital., spr. lóddscha, franz. Loge), eine halb offene Bogenhalle, wie z. B. die L. de' Lanzi in Florenz oder die ihr nachgebildete Feldherrenhalle in München; dann ein Bogengang längs der Seite eines Gebäudes, wie die mit Arabesken und Gemälden von Raffael verzierten Loggien im Vatikan zu Rom, die des Cornelius in der Pinakothek zu München etc.; ferner das große, aus mehreren Abteilungen bestehende mittlere Prachtfenster im Hauptstockwerk eines Gebäudes, z. B. an den Palästen Venedigs.

Logier (spr. -schĭeh), Johann Bernhard, Musikpädagog, geb. 9. Febr. 1777 zu Kassel als Sohn eines Violinisten der kurfürstlichen Kapelle, erhielt seinen ersten Unterricht von seinem Vater, seine weitere Ausbildung aber in England, wo er von 1805 an, mit Ausnahme eines dreijährigen Aufenthalts in Berlin (1822-25), sein Leben als Musiklehrer verbrachte. Er starb 13. Febr. 1846 in Dublin. L. ist Erfinder des Chiroplasten (s. d.) und einer eigentümlichen Lehrmethode, die davon ausgeht, mehrere Schüler gleichzeitig im Klavierspiel zu unterrichten und damit das Studium der Harmonielehre zu verbinden. L. hat seine Methode in dem "System der Musikwissenschaft" (Berl. 1827) veröffentlicht.

Logieren (franz., spr. -schi-), wohnen; auch beherbergen, unterbringen.

Lōgik (lat. Logica, v. griech. logos, "Vernunft, Vernunftschluß"), Denklehre, Lehre von den Normal- (wie die Psychologie von den Natur-) Gesetzen des Denkens. Dieselbe wendet die Denkgesetze auf die Naturprodukte des Denkens, die thatsächlichen Begriffe, Urteile, Schlüsse und Schlußketten, an und gestaltet sie, denselben entsprechend, zu Kunstprodukten des Denkens, d. h. zu logischen Begriffen, Urteilen, Schlüssen und Schlußreihen, um. Je nachdem die Normalgesetze des Denkens selbst verschiedener (formaler: auf die Form, realer: auf den Ursprung des Denkprodukts bezüglicher) Art sind, nimmt auch die L. verschiedenen (formalen oder realen) Charakter an. Da jedes Denken (s. d.) Zusammenfassen eines Mannigfaltigen und folglich jedes Produkt desselben Zusammenfassung (Synthese) eines solchen ist, so besteht die Verrichtung der L. darin, die Notwendigkeit, Erlaubtheit oder Unerlaubtheit letzterer zu prüfen, die notwendigen oder erlaubten zuzulassen, die unerlaubten auszuschließen. Da ferner an jeder Verknüpfung die Form (das Verhältnis des Verknüpften unter sich seinem Inhalt nach) von dem Ursprung (d. h. von der Ursache derselben) zu unterscheiden ist, so kann das Denkgesetz, welches über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit derselben entscheidet, entweder deren Form (formales) oder deren Ursache (reales Denkgesetz) beteffen ^[richtig: betreffen]. Nach jenem, welches der formalen L. zu Grunde liegt, sind diejenigen Synthesen notwendig, deren Manigfaltiges identisch oder eins durch das oder die andern begründet ist (Denkgesetz der Identität und des zureichenden Grundes), diejenigen zulässig, deren Manigfaltiges einstimmig (Denkgesetz der Einstimmigkeit oder Widerspruchslosigkeit), dagegen diejenigen unzulässig, deren Mannigfaltiges unverträglich ist (Denkgesetz des Widerspruchs). Nach diesem, welches der realen L. zu Grunde liegt, sind alle Synthesen gültig, deren Ursache eine reale (entweder in der Vernunft: apriorische, oder in der Erfahrung: aposteriorische Synthesen, gelegene) ist. Jene heißt reale Vernunft-, diese reale Erfahrungslogik; nach der erstern sind alle aposteriorischen (Erfahrungs-) Begriffe (Urteile, Schlüsse), nach der letztern alle apriorischen (reinen Vernunft-) Begriffe (Urteile, Schlüsse) ungültig. Bei dem gänzlich verschiedenen Charakter dieser drei Arten von L. ist die Verrichtung derselben dem thatsächlichen Denken gegenüber eine gänzlich verschiedene. Die formale L. weist, um die Notwendigkeit der Verknüpfung gewisser Merkmale