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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Majoristischer Streit; Majorität; Majuba; Majunga; Majunke; Majuskeln; Makadamisieren

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Majoristischer Streit - Makadamisieren

von den Minoristen (s. d.) zum Cölibat und täglichen Gebete des Breviers (s. d.) verpflichtet.

Majoristischer Streit, s. Major, Georg.

Majorität und Minorität (mittellat.), d. i. Mehrheit und Minderheit, Bezeichnung der numerischen Verhältnisse insbesondere bei Abstimmungen in Versammlungen und behufs einer Wahl oder einer Beschlußfassung. Man unterscheidet absolute und relative, sowie einfache und potenzierte Majorität. Bei Beschlußfassungen, wo es einfach der Entscheidung zwischen Ja und Nein gilt, ist in der Regel die absolute genügend, d. h. eine Frage ist entschieden, sobald nur eine Stimme über die Hälfte der Stimmenden sie bejaht oder verneint hat. Bei Wahlen dagegen kann, wenn es sich um mehr als zwei Kandidaten handelt, auch relative Majorität eintreten und entscheiden, falls nämlich jeder der Kandidaten weniger als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen erhält. Dann hat derjenige, welchem die meisten Stimmen zugefallen sind, nur eine relative Majorität erlangt. Nach einzelnen Wahlgesetzen genügt allerdings auch eine solche relative Majorität, in der Voraussetzung, daß sie mehr als ein Drittel aller abgegebenen Stimmen beträgt. Regel ist jedoch, daß nur absolute Majorität gilt. (S. Abstimmung.) Für die Wahlen zum Deutschen Reichstag gilt nur absolute Majorität; bei relativer Majorität im ersten Wahlgang hat engere Wahl unter den beiden, welche die meisten Stimmen erhielten, stattzufinden; ergiebt sich hierbei Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Ferner unterscheidet man auch zwischen der einfachen Majorität und einer potenzierten, welche eine größere Anzahl als die Hälfte der Stimmen vereinigen muß. So verlangen manche Verfassungen für Verfassungsänderungen eine Zweidrittelmehrheit, wie z. B. im Norddeutschen Bund zu denselben im Bundesrate eine Mehrheit von zwei Dritteln der vertretenen Stimmen erforderlich war, während dieselben nach der Verfassung des Reichs als abgelehnt gelten, wenn sie im Bundesrate (welcher 58 Stimmen zählt) 14 Stimmen gegen sich haben. Im übrigen erfolgt im Bundesrat die Beschlußfassung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder nach einfacher Majorität, im Reichstag entscheidet gleichfalls die einfache Majorität, jedoch können gültige Beschlüsse nur gefaßt werden, wenn die zur Beschlußfähigkeit erforderliche Anzahl von Mitgliedern anwesend ist, nämlich eins über die Hälfte, also 199. Dabei ist unter einfacher Majorität in der Regel die absolute zu verstehen; doch ist der Sprachgebrauch hierin schwankend, indem nicht selten unter einfacher Majorität überhaupt die Majorität, also auch eine relative verstanden wird.

Majuba, auch Amajuba, ein im nördlichsten Teile der Kolonie Natal unweit der Grenze und der Drakenberge gelegener, sich steil aus der Ebene erhebender Tafelberg (1950 m ü. d. M.), dessen felsige Hänge schwer zu ersteigen sind. Der M. wurde denkwürdig durch eine Niederlage der brit. Truppen im Kriege gegen die Boers (s. d.) 27. Febr. 1881.

Majunga, Hafen auf Madagaskar (s. d.).

Majunke, Paul, klerikaler Publizist, geb. 14. Juli 1842 zu Groß-Schmograu (Schlesien), studierte in Breslau kath. Theologie und wurde 1867 zum Priester geweiht. Nachdem er kurze Zeit als Kaplan in Neusalz a. O., Breslau und später in Grottkau in der Seelsorge thätig gewesen war, übernahm er während des Vatikanischen Konzils die Redaktion der «Kölnischen Volkszeitung» und 1871 die Redaktion der «Germania» in Berlin, die er bis 1878 leitete. Seit 1874 gehörte er als Vertreter der Stadt Trier dem Reichstage, und seit 1878 für Geldern-Kempen dem preuß. Abgeordnetenhause an, legte aber 1884 beide Mandate nieder, um das Amt eines Pfarrers in Hochkirch bei Glogau zu übernehmen. In seiner parlamentarischen wie in seiner publizistischen Thätigkeit vertrat M. durchaus den klerikalen Standpunkt, der auch in seinen größern litterar. Arbeiten zu Tage tritt. Außer Broschüren veröffentlichte er: «Louise Lateau, ihr Wunderleben und ihre Bedeutung im deutschen Kirchenkonflikt» (Berl. 1874; 2. Aufl. 1875), «Geschichte des Kulturkampfes in Preußen-Deutschland» (Paderb. 1887; Volksausg. 1890), und vier das Andenken Luthers beschimpfende Schriften über «Luthers Lebensende» (Mainz 1890–92). Mit zwei Freunden gab er anonym das Werk «Geschichtslügen» (Paderb. 1884; 12. Aufl. 1894) heraus.

Majuskeln (lat.), die großen Buchstaben. Dieser Ausdruck umfaßt nach heutigem Gebrauch in gleicher Weise die sog. Quadrat- und Kapitalschrift (dem inschriftlichen Charakter nahestehend) und die etwas jüngere, abgerundete Unzialschrift. Der Name Majuskel fehlte im Altertum, wie auch der Gegensatz großer und kleiner Buchstaben in derselben Schrift fehlte. Nur die Initialen am Anfang von Kapiteln und Seiten pflegten durch Größe und auch durch Farbe ausgezeichnet zu werden. Unter Unzialbuchstaben, d. h. zollgroßen Buchstaben (auch clarior littera im Gegensatz zur minutior littera), verstand man übrigens die einheitlich große Schrift ohne Rücksicht auf ihre eckigen oder runden Formen. Im Gegensatz zu dieser schwerfälligen Bücherschrift bildete sich eine Schrift des täglichen Lebens, die Kursive, die auf die weitere Entwicklung jener, zumal in der Form der Halbunziale, stark eingewirkt hat. Es entstanden die kleinen Buchstaben (Minuskeln), neben denen man die alten großen Buchstaben als Auszeichnungsschrift am Anfang von großen und kleinen Abschnitten, in Abkürzungen oder zur Hervorhebung einzelner Wörter gebrauchte. Ohne völlig feste Regel wurde dieser Gebrauch zunächst auch in die Drucke übernommen und in den Ländern, die sich der Antiquaschrift bedienen, auch festgehalten.

In Luthers Zeit, wie z. B. in dessen Bibel von 1545, ist meist alles, was eine religiöse Beziehung hat, durch die M. ausgezeichnet. Im Anfang des 17. Jahrh. erscheinen in Deutschland alle Substantiva, ja selbst alle substantivisch gebrauchten Adjektiva, Zahlwörter und Zeitwörter mit großen Anfangsbuchstaben, doch ohne feste Regel. Für den weiter um sich greifenden Gebrauch der M. mag namentlich Opitz gewirkt haben. Schottel stellt als Regel auf, daß alle Eigennamen, Titel, Namen von Beamten, der Festtage u. s.w. groß geschrieben werden sollen. Im letzten Drittel des 17. Jahrh. ist der Gebrauch der M. bereits allgemein, wenn auch einzelne im 18. und 19. Jahrh. in ihren Werken dieselbe nur zu Anfang der Sätze und in Eigennamen duldeten.

Makadamisieren, eine Art des Straßenbaues, benannt nach dem Schotten John Loudon MacAdam (geb. 21. Sept. 1756, gest. 26. Nov. 1836), der als Wegebaubeamter in England thätig war und zwei darauf bezügliche Schriften: «A practical essay on the scientific repair and preservation of public roads» (Lond. 1819) und «Remarks on the present