Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

595

Miete - Mignard.

Wände sind 200-300 m lang und 2 m hoch. Weiter hinaus im Meer sind nur stärkere Pfähle eingerammt. An diese setzt sich die schwärmende Muschelbrut an und erreicht im Juli Bohnengröße. Man löst sie dann mit einem Eisen ab und verpflanzt sie auf das Flechtwerk, wo sie sich durch ihre Byssusfäden alsbald wieder festspinnen. Später verpflanzt man sie noch weiter landeinwärts, und im Alter von 10-12 Monaten bringt man sie auf den Markt. Diese Kultur wird dort seit dem 13. Jahrh. betrieben und bringt einen bedeutenden Gewinn. Ähnlich verfährt man im Meerbusen von Tarent. Bei Venedig sammelt man die Muscheln von den Hafenpfählen und Planken, Fahrzeugen und Bojen und züchtet sie an schwimmenden Flößen. In der Apenrader und Kieler Bucht werden Bäume von 3-6 m Höhe, deren Stamm unten zugespitzt ist, in den Meeresgrund gesetzt, so daß sie stets unter Wasser bleiben. Die sich ansetzenden Muscheln sind nach 3-5 Jahren ausgewachsen und werden den ganzen Winter hindurch geerntet. In neuester Zeit hat man Versuche angestellt, diese Methode, welche sehr gute Muscheln liefert, einfach und billig ist, aber auch manche Mängel hat, durch eine vollkommnere zu ersetzen. An der Westküste Holsteins benutzt man die M. als Dünger, weil man keine Einrichtungen besitzt, sie durch Kultur schmackhafter zu machen. Neuerdings sind in Wilhelmshaven tödlich verlaufende Vergiftungen beim Genuß von Miesmuscheln, welche aus stagnierendem Wasser des Hafens stammten, vorgekommen. In erster Linie war die Leber giftig. Brieger fand darin ein Alkaloid, Mytilotoxin, welches den Ptomainen nahesteht und dem Curare ähnlich wirkt und durch Erstickung infolge von Lähmung der Brustmuskeln tötet. Dies Gift bildet sich nur in Muscheln, die in stagnierendem Wasser leben, während die in freier See gezüchteten oder gefangenen völlig unschädlich sind. Die giftigen Muscheln besitzen einen süßlichen, ekelerregenden Bouillongeruch und geben, mit Alkohol übergossen, eine goldgelbe Flüssigkeit, die beim Erhitzen mit einigen Tropfen Salpetersäure grasgrün wird. Vgl. Möbius, Austern- und Miesmuschelzucht (Berl. 1870); Sabatier, Études sur la moule commune (Par. 1877).

Miete, flache Grube auf dem Feld zur Aufbewahrung von Kartoffeln, Rüben etc. Auf leidlich ebenen Boden werden die Hackfrüchte etc. in ungefähr 2 m breiten, 1-1,25 m hohen Haufen geschüttet, meist mit Stroh, Laub, Kartoffelkraut und dann zunächst schwach mit Erde bedeckt. Solange stärkerer Frost nicht zu befürchten, hält man die Mieten schwach bedeckt, um die Ausdünstung der Früchte besser vor sich gehen zu lassen, und um einer Erhitzung derselben vorzubeugen. Bei Eintritt stärkerer Fröste deckt man 30-60 cm Erde auf und bedeckt den First der M. erst, wenn die Temperatur noch weiter sinkt, mit Erde, Dünger, Kartoffelkraut, Waldstreu etc. Luftzüge, Drainröhreneinlage etc. sind zu verwerfen, da an diesen sich die verdunstete Feuchtigkeit sammelt und der Frost gerade hier verheerend einwirkt.

Miete (Mietkontrakt, Miet- und Pachtvertrag, Locatio conductio), der Vertrag, vermöge dessen der eine Kontrahent (Vermieter, Verpachter, locator) dem andern (Mieter, Mietmann, Pachter, conductor) gegen das Versprechen einer Geldsumme (Mietgeld, Mietzins, Pachtschilling, merces, locarium) den zeitweisen Gebrauch eines Gegenstandes zusichert. Dieses Mietobjekt kann aber entweder eine Sache (Sachmiete, locatio conductio rei) oder eine Leistung (Dienstmiete) sein. In letzterer Beziehung kann es sich dann wieder um einzelne Dienstleistungen (locatio conductio operarum) oder um die durch solche hervorzubringende Wirkung handeln (locatio conductio operis). Ersteres ist z. B. der Fall, wenn man einen Tagelöhner zu gewissen Lohnarbeiten dingt, letzteres, wenn man z. B. einem Schneider die Anfertigung eines Rockes überträgt und ihm den Stoff dazu gibt. Höhere Dienstleistungen fallen in der Regel unter den Begriff des Mandats (s. d.). Eine Hauptart der Dienstmiete ist die Gesindemiete (s. Gesinde). In Ansehung der Sachmiete wird zwischen M. im engern Sinn und zwischen Pacht unterschieden, indem man die letztere Bezeichnung dann anwendet, wenn fruchttragende Sachen, also namentlich Feldgrundstücke, den Gegenstand des Vertrags bilden. Im einzelnen sind aber bei der Pacht (s. d.) die nämlichen Rechtsgrundsätze wie bei der M. anwendbar, welche auch in analoger Weise für die Dienstmiete zur Anwendung kommen. Bei der Sachmiete ist im Fall eines Verkaufs des Mietobjekts der neue Erwerber durch den Mietvertrag nicht gebunden (s. Kauf bricht Miete). Im Prozeßwesen gehören Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern von Wohnungs- und andern Räumen wegen Überlassung, Benutzung und Räumung derselben sowie wegen Zurückbehaltung der vom Mieter in die Mietsräume eingebrachten Sachen zu den eiligen Rechtssachen. Das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz (§ 23, Ziff. 2) weist sie ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes der einzelrichterlichen Kompetenz der Amtsgerichte zu und behandelt solche Mietsachen als Feriensachen (§ 202). Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 649) sind Urteile in Mietsachen auf Antrag vom Gericht für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Vgl. Brückner, Die Wohnungsmiete nach gemeinem Recht (Weim. 1877); Niendorff, Das preußische Mietsrecht (2. Aufl., Berl. 1887).

Mietgeld, Bezeichnung des bei dem Abschluß eines Mietvertrags gegebenen Angeldes (s. d.).

Mietschisko, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Bromberg, Kreis Wongrowitz, hat (1885) 1055 kath. Einwohner.

Mietsteuer (Mietzinssteuer), eine direkte, nach dem Mietwert bewohnter Räume bemessene Aufwandsteuer. Vgl. Gebäudesteuer, S. 966.

Mietstruppen, s. Fremdentruppen.

Mietversicherung, s. Kreditversicherung.

Mietvertrag, s. Miete.

Miflorence (franz., spr. -āngs, Halbflorence, Zindeltaft), leichtes, taftartig gewebtes, glänzendes Seidenzeug, dünner und glänzender als Taft, wird ausschließlich zu Unterfutter verwendet.

Miglio (ital., spr. míljo), s. Meile.

Migma (griech.), Mischung; Mixtur.

Mignard (spr. minjar), Pierre, franz. Maler, geboren im November 1612 zu Troyes, hatte Jean Boucher in Bourges und Simon Vouet in Paris zu Lehrern und lebte sodann seit 1636 in Italien, meist in Rom, weshalb er den Beinamen des Römers (le Romain) erhielt. Er bildete sich besonders nach Annibale Carracci und malte die Bildnisse der Päpste Urban VIII. und Alexander VII., mehrerer römischer Fürsten und Adligen und eine bedeutende Anzahl andrer Bildnisse in Venedig, wo er sich 1654 aufhielt. 1657 folgte er einem Ruf Ludwigs XIV. nach Paris, malte die Bildnisse des jungen Königs und des Kardinals Mazarin und schmückte hierauf die Kuppel der Kirche Val de Grâce mit über 200 Figuren von Propheten, Märtyrern etc. Das Werk ist